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   BGH, 03.09.2015 - 1 StR 322/15   

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https://dejure.org/2015,25692
BGH, 03.09.2015 - 1 StR 322/15 (https://dejure.org/2015,25692)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2015 - 1 StR 322/15 (https://dejure.org/2015,25692)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2015 - 1 StR 322/15 (https://dejure.org/2015,25692)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG
    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Subsidiarität zur vollendeten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge)

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.2013 - 1 StR 75/13

    Revision gegen die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Auszug aus BGH, 03.09.2015 - 1 StR 322/15
    Die weitere tateinheitliche Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge kann indes nicht bestehen bleiben, weil der Besitz als Auffangtatbestand gegenüber der vollendeten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurücktritt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 328/10; vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, StV 2010, 131 und vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08, NStZ-RR 2009, 121 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 1 StR 75/13).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 328/10

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Konkurrenzen); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 03.09.2015 - 1 StR 322/15
    Die weitere tateinheitliche Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge kann indes nicht bestehen bleiben, weil der Besitz als Auffangtatbestand gegenüber der vollendeten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurücktritt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 328/10; vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, StV 2010, 131 und vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08, NStZ-RR 2009, 121 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 1 StR 75/13).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen

    Auszug aus BGH, 03.09.2015 - 1 StR 322/15
    Die weitere tateinheitliche Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge kann indes nicht bestehen bleiben, weil der Besitz als Auffangtatbestand gegenüber der vollendeten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurücktritt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 328/10; vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, StV 2010, 131 und vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08, NStZ-RR 2009, 121 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 1 StR 75/13).
  • BGH, 11.11.2008 - 4 StR 434/08

    Täterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 03.09.2015 - 1 StR 322/15
    Die weitere tateinheitliche Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge kann indes nicht bestehen bleiben, weil der Besitz als Auffangtatbestand gegenüber der vollendeten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurücktritt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 328/10; vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, StV 2010, 131 und vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08, NStZ-RR 2009, 121 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 1 StR 75/13).
  • BGH, 14.07.2016 - 1 StR 200/16

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konsumtion des unerlaubten

    Die jeweils täterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verdrängt in Fall 1 der Urteilsgründe den dazu tateinheitlich ausgeurteilten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; der Besitz tritt in solchen Fällen als Auffangtatbestand hinter der vollendeten Einfuhr zurück (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 3. September 2015 - 1 StR 322/15 mwN).
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