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   BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14   

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https://dejure.org/2014,47758
BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14 (https://dejure.org/2014,47758)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2014 - 1 StR 324/14 (https://dejure.org/2014,47758)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 1 StR 324/14 (https://dejure.org/2014,47758)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 378 Abs 1 AO, § 14 UStG, § 14a UStG, § 14c Abs 2 S 2 UStG
    Strafverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung: Umsatzsteuerhinterziehung im Falle des Handels mit Altgold durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen; Gesamtwürdigung der Umstände zur Feststellung der Leichtfertigkeit

  • IWW

    § 25c UStG, § ... 378 Abs. 1 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 261 StPO, § 378 AO, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG, §§ 14, 14a UStG, § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG, § 168 Satz 1 AO, § 168 Satz 2 AO, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 464a StPO, § 407 Abs. 1 AO, § 76 OWiG

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung bzgl. Kenntnis von Scheinfirmen wegen Unerfahrenheit i.R.e. leichtfertigen Steuerverkürzung (hier: Voranmeldung der Umsatzsteuer)

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung: Umsatzsteuerhinterziehung im Falle des Handels mit Altgold durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen; Gesamtwürdigung der Umstände zur Feststellung der Leichtfertigkeit

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung: Umsatzsteuerhinterziehung im Falle des Handels mit Altgold durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen; Gesamtwürdigung der Umstände zur Feststellung der Leichtfertigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 142
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14
    aa) Leichtfertig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm aufdrängen musste, dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 StR 491/09 Rn. 40, HFR 2010, 866; BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 17, wistra 2011, 465).

    In Zweifelsfällen hat er von sachkundiger Seite Rat einzuholen (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 18, wistra 2011, 465; vgl. dazu auch Joecks in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 378 AO Rn. 39; Jäger in Klein, AO, 12. Aufl., § 378 Rn. 20 f.; jeweils mwN).

  • BGH, 20.06.2013 - 4 StR 159/13

    Beweiswürdigung aller belastenden und entlastenden Indizien durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14
    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11, Rn. 9; vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180).

    Ist diese Bewertung nach den dargestellten rechtlichen Maßstäben vertretbar, so kann das Revisionsgericht nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, Rn. 5).

  • BFH, 19.02.2009 - II R 49/07

    Abweichen vom Klagebegehren als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens -

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14
    Bei einem Kaufmann sind deshalb jedenfalls bei Rechtsgeschäften, die zu seiner kaufmännischen Tätigkeit gehören, höhere Anforderungen an die Erkundigungspflichten zu stellen als bei anderen Steuerpflichtigen (vgl. BFH, Urteil vom 19. Februar 2009 - II R 49/07 mwN, BFHE 225, 1).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14
    Ist diese Bewertung nach den dargestellten rechtlichen Maßstäben vertretbar, so kann das Revisionsgericht nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, Rn. 5).
  • BGH, 16.12.2009 - 1 StR 491/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Mitwirkung an einem

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14
    aa) Leichtfertig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm aufdrängen musste, dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 StR 491/09 Rn. 40, HFR 2010, 866; BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 17, wistra 2011, 465).
  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 599/11

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung und Anforderungen an die Darstellung eines

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14
    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11, Rn. 9; vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180).
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12

    Beweiswürdigung (Gesamtbetrachtung; Umgang mit Sachverständigengutachten)

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14
    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11, Rn. 9; vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180).
  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 37/13

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Abgrenzung von Körperverletzungs- und

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14
    Ist diese Bewertung nach den dargestellten rechtlichen Maßstäben vertretbar, so kann das Revisionsgericht nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteile vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, Rn. 5).
  • BGH, 10.07.2019 - 1 StR 265/18

    Steuerhinterziehung (Umfang der Steuerverkürzung: zulässige Schätzung auf

    Zudem ist es Steuerpflichtigen regelmäßig möglich und zumutbar, offene Rechtsfragen nach Aufdeckung des vollständigen und wahren Sachverhalts im Besteuerungsverfahren zu klären (BGH, Urteile vom 17. Dezember 2014 - 1 StR 324/14 Rn. 30; vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 18, BGHR AO § 378 Leichtfertigkeit 5 und vom 16. Dezember 2009 - 1 StR 491/09 Rn. 41).
  • FG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 3 K 2728/17

    Maßstab für die Prüfung des Vorliegens einer Steuerhinterziehung im

    Leichtfertig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm aufdrängen musste, dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten wird (vgl. BGH-Urteile in HFR 2010, 866, vom 8. September 2011 1 StR 38/11, wistra 2011, 465, und vom 17. Dezember 2014 1 StR 324/14, wistra 2015, 191; vgl. auch BFH-Urteil vom 29. Oktober 2013 VIII R 27/10, BStBl II 2014, 295).
  • OVG Sachsen, 20.01.2017 - 6 A 9/16

    Ruhegehaltsaberkennung, Änderung von Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen,

    In Zweifelsfällen hat er von sachkundiger Seite Rat einzuholen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 17. Dezember 2014 - 1 StR 324/14 -, juris Rn. 29/30).
  • FG Thüringen, 29.01.2020 - 4 K 381/18

    Leichtfertige Steuerverkürzung bei Missachtung der Anzeigepflicht gemäß § 19 Abs.

    Leichtfertig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl es sich ihm aufdrängen musste, dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten wird (BGH, Urteile vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, ZWH 2012, 153, und vom 17. Dezember 2014 - 1 StR 324/14, wistra 2015, 191; BFH, Urteile vom 24. Juli 2014 - V R 44/13, BFHE 246, 207, BStBl II 2014, 955, vom 29. Oktober 2013 - VIII R 27/10, BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295).
  • VG München, 24.06.2015 - M 7 K 14.1765

    Untersagung des Besitzes von Waffen oder Munition, die keiner Erlaubnis bedürfen

    Auch wenn nicht bekannt geworden ist, dass der Kläger die bei ihm zu Hause gehorteten Waffen eingesetzt hat, hat er bereits durch das Anhäufen eines derartigen, völlig ungesicherten "Waffenarsenals" in der mit seiner Mutter gemeinsam bewohnten Wohnung leichtfertig, d.h. grob fahrlässig (Runkel in Hinze, Waffenrecht, § 5 WaffG Rn 29; Papsthart in Steindorf/Heinrich/Papsthart, WaffR, 9. Aufl. 2010, § 5 WaffG Rn 10) und verantwortungslos gehandelt (vgl. auch BGH, U. v. 17. Dezember 2014 - 1 StR 324/14 - juris Rn 29, wonach im Steuerstrafrecht leichtfertig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm aufdrängen musste, dass dadurch eine Gefahr eintreten wird).
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