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   BGH, 29.07.1980 - 1 StR 326/80   

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https://dejure.org/1980,7983
BGH, 29.07.1980 - 1 StR 326/80 (https://dejure.org/1980,7983)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1980 - 1 StR 326/80 (https://dejure.org/1980,7983)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1980 - 1 StR 326/80 (https://dejure.org/1980,7983)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Mittäterschft und Beihilfe zur Geldfälschung - Zur Verabredung einer Straftat notwendige Willenseinigung der Täter

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens nach § 30 Abs. 2 Variante 3 StGB ist daher, dass eine Willenseinigung von jedenfalls zwei tatsächlich zur Tatbegehung entschlossenen Personen zustande gekommen ist, an der Verwirklichung eines hinreichend konkretisierten Verbrechens mittäterschaftlich mitzuwirken (vgl. bereits RG, Urteil vom 27. November 1924 - II 754/24, RGSt 58, 392, 393; ferner BGH, Urteile vom 3. Dezember 1958 - 2 StR 500/58, BGHSt 12, 306, 309; vom 29. Juli 1980 - 1 StR 326/80, Umdr.
  • BGH, 07.04.1998 - 1 StR 801/97

    S/M-Studio - §§ 30, 211 StGB, Verabredung nur bei Ernsthaftigkeit; § 111 StGB,

    Das Landgericht geht rechtlich zutreffend davon aus, daß der subjektive Tatbestand einer Verbrechensverabredung nur für denjenigen Beteiligten der Verabredung erfüllt ist, der die Tat ernstlich will (BGHR StGB § 30 Abs. 2 Mindestfeststellungen 1; BGH, Urt. vom 29. Juli 1980 - 1 StR 326/80; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 30 Rdn. 29; Maurach JZ 1961, 137, 139; Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 62; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 30 Rdn. 12).
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