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   BGH, 28.08.2007 - 1 StR 331/07   

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https://dejure.org/2007,11146
BGH, 28.08.2007 - 1 StR 331/07 (https://dejure.org/2007,11146)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2007 - 1 StR 331/07 (https://dejure.org/2007,11146)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07 (https://dejure.org/2007,11146)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 50
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 410/00

    Unzulässiger Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Völlig ungeeignete, fehlende

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 1 StR 331/07
    Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach das Revisionsgericht an die Tatsachen gebunden ist, die der Tatrichter seinem Ablehnungsbeschluss zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NStZ 1994, 388; 1999, 632, 633; NStZ-RR 2002, 66 (bei Becker)).
  • BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99

    Totschlag; Schuldunfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 1 StR 331/07
    Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach das Revisionsgericht an die Tatsachen gebunden ist, die der Tatrichter seinem Ablehnungsbeschluss zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NStZ 1994, 388; 1999, 632, 633; NStZ-RR 2002, 66 (bei Becker)).
  • RG, 10.05.1894 - 1438/94

    Steht dem Revisionsgerichte eine materielle Prüfung der in erster Instanz für die

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 1 StR 331/07
    Der Senat weist darauf hin, dass die Anhörung der Übersetzerin vor der Entscheidung über den Befangenheitsantrag zwar nicht vorgeschrieben ist (so auch schon RGSt 25, 361, 362), aber angebracht sein kann (vgl. Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 74 Rdn. 17).
  • BGH, 04.07.2018 - 2 StR 485/17

    Zuständigkeit für die sofortige Beschwerde

    Das Revisionsgericht ist dabei an die vom Tatrichter festgestellten Tatsachen gebunden (vgl. zur Dolmetscherablehnung BGH, Beschluss vom 28. August 2007 1 StR 331/07, NStZ 2008, 50; zur Sachverständigenablehnung Senat, Beschluss vom 23. März 1994 2 StR 67/94, BGHR StPO § 74 Ablehnungsgrund 3; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Bei der Beurteilung der Ablehnung von Sachverständigen ist das Revisionsgericht an die Tatsachen gebunden, die der Tatrichter seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07 mwN, NStZ 2008, 50; BGH, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94, BGHSt 41, 206, 211).

    Dies wird hier weder durch eine Stellungnahme des betroffenen Sachverständigen (deren Erholung vor der Entscheidung über den Befangenheitsantrag - wie regelmäßig - zweckmäßig gewesen wäre; vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07, NStZ 2008, 50) noch durch die in den Zurückweisungsbeschlüssen genannten Gründe entkräftet.

  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 485/18

    Ablehnung des Sachverständigen (Ablehnung eines im Auftrag der Polizei tätig

    Ein vom Landeskriminalamt hinzugezogener Übersetzer überschreitet im Regelfall nicht seine Kompetenzen, wenn er aus dem Kontext früherer von ihm abgehörter - eventuell nicht im Wortlaut übersetzter - Gespräche zur besseren Verständlichkeit Erläuterungen beifügt, solange er durch Klammern deutlich macht, dass es sich nur um eine mögliche Deutung seinerseits handelt und damit die letztendliche Interpretationshoheit dem Landeskriminalamt als seinem Auftraggeber überlässt (BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07, NStZ 2008, 50).
  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Die Mitwirkung im Vorverfahren im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder Polizei ist für sich allein genommen kein Ablehnungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07 - NStZ 2008, 50); desgleichen gilt, wenn der Sachverständige schon in einem früheren Strafverfahren gegen denselben Beschuldigten tätig war (Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Auflage 2017, Rn. 1551a m.w.N.).
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