Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2020 - 1 StR 331/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,37337
BGH, 15.10.2020 - 1 StR 331/20 (https://dejure.org/2020,37337)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2020 - 1 StR 331/20 (https://dejure.org/2020,37337)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 331/20 (https://dejure.org/2020,37337)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,37337) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von (Mit-)Täterschaft und Beihilfe beim Betäubungsmittelhandel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Abgrenzung von (Mit-)Täterschaft und Beihilfe beim Betäubungsmittelhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Tatbeteiligung des Drogenkuriers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kurier von Betäubungsmitteln = Täter oder Teilnehmer?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.05.2020 - 1 StR 43/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - 1 StR 331/20
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zu ihr sein (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 StR 43/20 - mwN).
  • BGH, 02.10.2008 - 3 StR 352/08

    Schuldspruchänderung; Gesamtstrafenbildung (Beruhen)

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - 1 StR 331/20
    Durch den Transport des Marihuanas und dessen anschließende Verwahrung in seinem Hotelzimmer hatte der Angeklagte unmittelbaren Besitz an diesem, sodass er sich tateinheitlich wegen täterschaftlichen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 Var. 4 BtMG, § 52 StGB) schuldig gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08 -, juris Rn. 1; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Auflage, § 29a Rn. 158).' Dem tritt der Senat bei.
  • BGH, 09.04.2013 - 4 StR 102/13

    Mangelhafte Strafzumessung infolge unzureichender Feststellungen zu den

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - 1 StR 331/20
    Nur wenn diese dargestellt sind, kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung der verhängten Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - 4 StR 102/13 Rn. 4 mwN; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 37).
  • BGH, 29.01.2019 - 4 StR 589/18

    Betäubungsmittelrecht (Täterschaft und Teilnahme: allgemeine Grundsätze)

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - 1 StR 331/20
    Eine andere Bewertung kommt nur in Betracht, wenn der Kurier erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder zu erzielenden Gewinn erhalten soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14 -, juris Rn. 3; vom 29. Januar 2019 - 4 StR 589/18 -, juris Rn. 4; Weber, BtMG, 5. Auflage, § 29 Rn. 701).
  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 409/17

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme;

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - 1 StR 331/20
    Der Senat kann gleichwohl vorliegend nicht ausschließen, dass das Tatgericht zu einer niedrigeren Freiheitsstrafe gelangt wäre, weil die Bewertung der Tat als Beihilfe zum Handeltreiben im Vergleich zur täterschaftlichen Begehung in der Regel einen geringeren Schuldvorwurf beinhaltet, der nicht durch den tateinheitlich hinzutretenden Besitz aufgewogen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - 1 StR 409/17 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 12.08.2014 - 4 StR 174/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft: Beteiligung eines

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - 1 StR 331/20
    Eine andere Bewertung kommt nur in Betracht, wenn der Kurier erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder zu erzielenden Gewinn erhalten soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14 -, juris Rn. 3; vom 29. Januar 2019 - 4 StR 589/18 -, juris Rn. 4; Weber, BtMG, 5. Auflage, § 29 Rn. 701).
  • BGH, 18.05.2021 - 1 StR 72/21

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

    Eine andere Bewertung kommt nur in Betracht, wenn der Kurier erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder zu erzielenden Gewinn erhalten soll (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20 Rn. 5; vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 331/20 Rn. 3; vom 13. Mai 2020 - 1 StR 43/20 Rn. 9; vom 29. Januar 2019 - 4 StR 589/18 Rn. 4 und vom 7. September 2017 - 1 StR 409/17 Rn. 3).

    Zwar bleibt der Strafrahmen unberührt; der Senat kann gleichwohl nicht ausschließen, dass das Tatgericht zu einer niedrigeren Freiheitsstrafe gelangt wäre, weil die Bewertung der Tat als Beihilfe zum Handeltreiben im Vergleich zur täterschaftlichen Begehung in der Regel einen geringeren Schuldvorwurf beinhaltet, der nicht durch den tateinheitlich hinzutretenden Besitz aufgewogen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 331/20 Rn. 6 und vom 7. September 2017 - 1 StR 409/17 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 137/23

    Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zu ihr sein (vgl. Senat, Urteil vom 10. März 2021 - 6 StR 317/20 -, juris Rdnr. 13; BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 331/20 -, juris Rdnr. 3; und vom 30. August 2011 - 3 StR 270/11 -, NStZ 2012, 40, 41).
  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 221/21

    Strafzumessung (erforderliche Aufklärung des Werdegangs und der

    Nur so kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung der hier verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (vgl. dazu Beschlüsse vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 331/20 Rn. 6; vom 9. April 2013 - 4 StR 102/13 Rn. 4 und vom 12. Juni 1997 - 4 StR 237/97 Rn. 4 jeweils mwN).
  • OLG Köln, 08.08.2023 - 1 ORs 97/23

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Keine Relevanz von

    Eine andere Bewertung kommt nur in Betracht, wenn der Kurier erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder zu erzielenden Gewinn erhalten soll (st. Rspr., BGH, Beschl. v. 18.05.2021 - 1 StR 72/21 - juris; BGH, Beschl. v. 13.04.2021 - 4 StR 506/20 - juris; BGH, Beschl. v. 15.10.2020 - 1 StR 331/20 - juris; SenE v. 28.07.2007 - 81 Ss 142/07 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht