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   BGH, 01.08.1995 - 1 StR 334/95   

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https://dejure.org/1995,4900
BGH, 01.08.1995 - 1 StR 334/95 (https://dejure.org/1995,4900)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1995 - 1 StR 334/95 (https://dejure.org/1995,4900)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1995 - 1 StR 334/95 (https://dejure.org/1995,4900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 593
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus BGH, 01.08.1995 - 1 StR 334/95
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (NStZ 1995, 275) steht daher nicht entgegen; das Verfassungsgericht hat dort - bei anderem Sachverhalt - nur psychische Gewalt angenommen (vgl. zum Ganzen auch dasUrteil des Senats vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BGH, 01.08.1995 - 1 StR 334/95
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (NStZ 1995, 275) steht daher nicht entgegen; das Verfassungsgericht hat dort - bei anderem Sachverhalt - nur psychische Gewalt angenommen (vgl. zum Ganzen auch dasUrteil des Senats vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Deshalb würde auch die Auffassung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95 - (zum Abdruck in BGHSt bestimmt) hier zu keinem anderen Ergebnis führen: Zwar hat der 1. Strafsenat darin unbeschadet des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 die von den Angeklagten bewirkte Straßenblockade als strafbare Nötigung mittels Gewalt bewertet; er hat jedoch entscheidend darauf abgestellt, daß die beabsichtigte Fortbewegung der Kraftfahrer "durch tatsächlich nicht überwindbare Hindernisse unterbunden" wurde, indem "die Täter die von ihnen (möglicherweise nur) durch psychischen Zwang angehaltenen Wagen als Mittel zur Bildung einer Barriere" benutzten (S. 9/10 der Urteilsabschrift; vgl. ferner Beschlüsse desselben Senats vom 27. Juli 1995 - 1 StR 327/95 - und vom 1. August 1995 - 1 StR 334/95).
  • BGH, 23.04.2002 - 1 StR 100/02

    Nötigung (Versperren einer Fahrbahn; verfassungskonforme Auslegung der Gewalt);

    Damit hat er nun unter Einsatz seines Körpers und unter Entfaltung gewisser Körperkraft auch ein physisches Hindernis geschaffen, von dem auf die Autofahrerin nicht nur psychische Zwangswirkung durch bloße Anwesenheit ausging (vgl. im übrigen zur Abgrenzung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes BGH NJW 1995, 3131 - Ausbremsen im Verkehr; BGHSt 41, 182 - sog. Zweite-Reihe-Rechtsprechung; BGH, Beschl. vom 1. August 1995 - 1 StR 334/95 Kreuzungsblockade durch mehrere hundert Personen; BGHSt 41, 231 - "Spaziergangs-Demonstrant"; BGHSt 44, 34 - Gleisblockade mit Stahlkasten).
  • OLG Koblenz, 14.08.1997 - 1 Ws 421/97
    Daß der 1. Strafsenat des BGH im selben Band (Seite 182 ff.) und weiteren Beschlüssen (NJW 1995, 2862 ; NStZ 95, 593) eine Straßenblockade gleichwohl als strafbare Gewalt bewertet habe, ändere daran nichts; denn dort sei "entscheidend darauf abgestellt (worden), daß die beabsichtigte Fortbewegung der Kraftfahrer durch tatsächlich nicht überwindbare Hindernisse unterbunden wurde, indem die Täter die von ihnen (möglicherweise nur) durch psychischen Zwang angehaltenen Wagen als Mittel zur Bildung einer Barriere benutzten ... So aber liegt es hier gerade nicht" (BGHSt aa0.241/242; in Tröndles umfangreicher Kommentierung zur Gewaltproblematik bei Sitzblockaden findet diese Entscheidung keine Erwähnung).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 2 Ss 199/95
    Eine durch zwei LKWs und drei PKWs gebildete Straßenbarriere stellt ein tatsächliches und äußerlich faßbares Hindernis dar, das von den Verkehrsteilnehmern auch deshalb als körperlicher Zwang empfunden wird, weil sie diese Ursache der Zwangswirkung auch durch den Einsatz eigener "Gegengewalt" nicht beseitigen können (so auch BGH B.v. 27.07.1995 -1 StR 327/95- [Autobahnblockade u.a. durch Abstellen von drei PKWs auf der Fahrbahn]; zur Abgrenzung zwischen physischer und psychischer Zwangswirkung bei Sitzblockaden vgl. auch BGH NStZ 1995, 541 [zust. Anm. von Krey/ Jaeger] = NJW 1995, 2643 ; B.v. 01.08.1995 -1 StR 334/95-; zur Zwangswirkung bei Vorgängen im fließenden Verkehr vgl. auch BGH DAR 1995, 296, 298 = NZV 1995, 325, 326; OLG Stuttgart NJW 1995, 2647 = VRS 89, 288 = NZV 1995, 285 ; anders bei bloßem Gehen auf der Fahrbahn: BGH U.v. 31.08.1995 -4 StR 283/95-; zum Ganzen auch Dreher/Tröndle a.a.O. § 240 Rdnrn. 5, 7, 28).
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