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   BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91   

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BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91 (https://dejure.org/1992,3237)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1992 - 1 StR 336/91 (https://dejure.org/1992,3237)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91 (https://dejure.org/1992,3237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener Umstände - Erfordernis der umfassenden und unmissverständlichen Unterrichtung des Angeklagten über wesentliche tatsächliche Abweichungen von der Anklage - Fortsetzungszusammenhang bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91
    Für die Zulässigkeit der Verwertung reicht es aber aus, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen, sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12; BGH NStZ 1984, 422 f.).

    Ob für den speziellen Fall der Tatzeitveränderung abweichend von sonstigen tatsächlichen Veränderungen ein förmlicher, sich aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergebender Hinweis erforderlich ist (so die frühere Rechtsprechung des 5. Strafsenats: BGHSt 19, 88; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3; siehe aber Urteil vom 21. Januar 1991 - 5 StR 498/90), muß hier nicht entschieden werden.

  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91
    Für die Zulässigkeit der Verwertung reicht es aber aus, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen, sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12; BGH NStZ 1984, 422 f.).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91
    Die von der Revision herangezogene Entscheidung BGHSt 23, 8 zur Begründung der Notwendigkeit eines (weiteren) psychiatrischen Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit der Zeugin trifft den vorliegenden Fall nicht.
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 98/79

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen - Bestehen eines

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91
    Zu § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Von einem Mißbrauch der Abhängigkeit kann erst gesprochen werden, wenn der Täter seine Macht gegenüber dem Schutzbefohlenen erkennt und die auf ihr beruhende Abhängigkeit zu sexuellen Handlungen ausnutzt, wobei beiden Teilen der Zusammenhang zwischen Abhängigkeitsverhältnis und den sexuellen Handlungen bewußt ist (vgl. BGHSt 28, 365; BGH, Urt. vom 28. Mai 1985 - 1 StR 182/85).
  • BGH, 28.05.1985 - 1 StR 182/85

    Voraussetzungen für einen Missbrauch der Abhängigkeit

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91
    Zu § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Von einem Mißbrauch der Abhängigkeit kann erst gesprochen werden, wenn der Täter seine Macht gegenüber dem Schutzbefohlenen erkennt und die auf ihr beruhende Abhängigkeit zu sexuellen Handlungen ausnutzt, wobei beiden Teilen der Zusammenhang zwischen Abhängigkeitsverhältnis und den sexuellen Handlungen bewußt ist (vgl. BGHSt 28, 365; BGH, Urt. vom 28. Mai 1985 - 1 StR 182/85).
  • BGH, 22.09.1987 - 5 StR 378/87

    Gebotenheit klarstellender Hinweise eines Gerichts zu einem Hilfsbeweisantrag

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91
    Für die Zulässigkeit der Verwertung reicht es aber aus, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen, sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12; BGH NStZ 1984, 422 f.).
  • BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91
    Ob für den speziellen Fall der Tatzeitveränderung abweichend von sonstigen tatsächlichen Veränderungen ein förmlicher, sich aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergebender Hinweis erforderlich ist (so die frühere Rechtsprechung des 5. Strafsenats: BGHSt 19, 88; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3; siehe aber Urteil vom 21. Januar 1991 - 5 StR 498/90), muß hier nicht entschieden werden.
  • BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91
    Ob für den speziellen Fall der Tatzeitveränderung abweichend von sonstigen tatsächlichen Veränderungen ein förmlicher, sich aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergebender Hinweis erforderlich ist (so die frühere Rechtsprechung des 5. Strafsenats: BGHSt 19, 88; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3; siehe aber Urteil vom 21. Januar 1991 - 5 StR 498/90), muß hier nicht entschieden werden.
  • BGH, 08.03.1984 - 2 StR 829/83

    Hinweispflicht bei anderweitiger Feststellung der Tatzeit

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91
    Für die Zulässigkeit der Verwertung reicht es aber aus, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen, sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12; BGH NStZ 1984, 422 f.).
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91
    Für die Zulässigkeit der Verwertung reicht es aber aus, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen, sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12; BGH NStZ 1984, 422 f.).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

  • BGH, 29.11.1985 - 2 StR 596/85

    Strafbarkeit eines Arztes bei Tod einer Patientin auf Grund fehlerhafter Diagnose

  • BGH, 30.11.1982 - 5 StR 749/82

    Strafzumessung - Zeitablauf - Tatbeendigung - Aburteilung

  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Zeuge; Zirkelschluss)

    Ein Zirkelschluß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daher nicht gegeben, wenn aus dem Ablauf der Vernehmung oder dem Verhalten der Beweisperson bei ihrer Befragung (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91 [in NStZ 1992, 141 insoweit nicht abgedruckt]; BGH StV 1998, 635) oder aus der inhaltlichen Struktur ihrer Aussage (vgl. BGH, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 17) auf deren Glaubhaftigkeit geschlossen werden kann, oder wenn Umstände außerhalb der Aussage selbst, welche diese zu bestätigen geeignet sind, durch entsprechende Vorhalte an den Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt wurden (vgl. etwa BGH StV 1993, 59 f. m. Anm. Weider; BGH, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht - Erfordernis eines Hinweises

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Tatrichter den Angeklagten nicht im unklaren darüber lassen, daß er die Verurteilung auf tatsächliche Umstände stützen will, die so in der zugelassenen Anklage nicht enthalten sind (vgl. nur BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12; BGH StV 1995, 116; BGH, Beschluß vom 15. Februar 1996 - 1 StR 770/95).

    Es kann dahinstehen, ob hier bereits das Fehlen eines förmlichen, sich aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergebenden Hinweises, der ausweislich der Sitzungsniederschrift nicht erfolgte, zur Urteilsaufhebung führen muß (vgl. Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 265 Rdn. 16, 23, 24 m.w.N.); denn die notwendige eindeutige, umfassende und unmißverständliche Unterrichtung der Angeklagten durch das Gericht über die von ihm in Erwägung gezogenen und dem Urteil zugrunde gelegten, von der Anklage abweichenden Umstände (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, Abs. 4 Hinweispflicht 4; BGH StV 1995, 116) ist tatsächlich nicht vorgenommen worden, wie sich aus den vom Senat eingeholten dienstlichen Erklärungen ergibt:.

  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    Es muß vielmehr deutlich geworden sein, daß das Gericht selbst ihn aufgenommen und in die Erwägungen einbezogen hat, die für die Entscheidung bedeutsam sind (BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12).

    Ob für den speziellen Fall der Tatzeitveränderung - abweichend von sonstigen tatsächlichen Veränderungen - ein förmlicher, sich aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergebender Hinweis erforderlich ist (so die frühere Rechtsprechung des 5. Strafsenats: BGHSt 19, 88; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3; siehe aber BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12), muß hier nicht entschieden werden; denn auch, wenn möglicherweise je nach Sachlage darauf verzichtet werden kann, ist eine umfassende und unmißverständliche Unterrichtung über wesentliche tatsächliche Abweichungen geboten (BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8).

  • BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92

    Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere

    Wenn für die Glaubhaftigkeit der den Angeklagten belastenden Angaben eines Zeugen das Indiz der Aussagekonstanz mitherangezogen wird, beruht dies daher nicht notwendig auf einem sachlich-rechtlich zu beanstandenden Kreisschluß, auch wenn jenes Indiz in die Hauptverhandlung letztlich aufgrund der Angaben desselben Zeugen eingeführt worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91 - abw. OLG Stuttgart StV 1990, 257 unter unzutreffender Berufung auf BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 1 - anders gelagerter Fall - vgl. auch OLG Hamburg StV 1992, 102).
  • BGH, 27.05.2008 - 4 StR 200/08

    Fehlende Anklage (fehlender Eröffnungsbeschluss; Begriff der prozessualen Tat:

    Ein Fall, in dem ein die Tatzeit betreffender Mangel der Anklage durch einen rechtlichen Hinweis nach § 265 StPO wirksam behoben werden könnte (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3, 8, 11, 18), wie ihn der Vorsitzende erteilt hat, liegt aber dann grundsätzlich nicht vor, wenn wie hier in Betracht kommt, dass sich das angeklagte Geschehen wiederholt, mithin sowohl zum in der Anklage genannten als auch zu einem weiteren Zeitpunkt ereignet hat.
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05

    Berücksichtigung nicht erinnerter, vorgehaltener Äußerungen eines Zeugen aus

    Hinzu kommt, dass der Vorhalt von Protokollen über frühere Vernehmungen eines Zeugen nicht genügt, wenn es gerade um die sich aus der Aussagekonstanz ergebende Glaubwürdigkeit des Zeugen geht und dieser auf den Vorhalt hin nicht - wie hier - den Kern des Geschehens und seine wesentlichen Details übereinstimmend bekundet (BGH Urt. v. 28.01.1992 - 1 StR 336/91; OLG Hamm StV 2004, 643).
  • BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94

    Gleichartigkeit - Gleichartige Serienstraftaten - Unbestimmtheit der

    Etwaigen Mängeln hat insoweit der Tatrichter durch Hinweise zur Änderung tatsächlicher Umstände zu begegnen (zur Hinweispflicht bei Änderung der Tatzeit vgl. BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, 11).
  • BGH, 13.03.2013 - 4 StR 30/13

    Aufklärungsrüge (Aufdrängen)

  • OLG Zweibrücken, 27.10.1995 - 1 Ss 74/95
  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 75/92

    Bestimmung des Anvertrautsein eines Stiefsohns zur Betreuung in der Lebensführung

  • BGH, 26.01.1993 - 5 StR 687/92

    Bewertung von Alibibehauptungen - Vorliegen eines Alibis durch Einreisstempel und

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