Rechtsprechung
BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener Umstände - Erfordernis der umfassenden und unmissverständlichen Unterrichtung des Angeklagten über wesentliche tatsächliche Abweichungen von der Anklage - Fortsetzungszusammenhang bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 21.06.2018 - 4 StR 645/17
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Missbrauch einer aus dem …
Ausreichend ist aber auch, dass der Täter seine Macht gegenüber dem Schutzbefohlenen erkennt und die auf ihr beruhende Abhängigkeit zu sexuellen Handlungen ausnutzt, wobei der Zusammenhang des Abhängigkeitsverhältnisses mit den sexuellen Handlungen beiden Teilen bewusst sein muss (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 1979 - 3 StR 98/79, BGHSt 28, 365, 367; vom 4. Mai 1982 - 1 StR 88/82, NStZ 1982, 329; vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 257/90, NStZ 1991, 81, 82; vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91, bei Miebach, NStZ 1993, 223;… vom 23. Januar 1997 - 4 StR 591/96, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Missbrauch 2;… Beschluss vom 17. Juni 1997 - 5 StR 232/97 aaO;… Urteil vom 11. Juli 2017 - 5 StR 112/17 aaO). - BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98
Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige …
Andere Strafsenate haben die Tatzeitänderung - teils tragend - dem Fall sonstiger Änderungen der Sachlage gleichbehandelt (BGH NStZ 1981, 190, 191; 1984, 422, 423; 1998, 26, 27; StV 1991, 502, 503; 1995, 116; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8; BGH, Beschl. vom 6. Mai 199B - 1 StR 196/97). - BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04
Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Zeuge; Zirkelschluss)
Ein Zirkelschluß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daher nicht gegeben, wenn aus dem Ablauf der Vernehmung oder dem Verhalten der Beweisperson bei ihrer Befragung (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91 [in NStZ 1992, 141 insoweit nicht abgedruckt]; BGH StV 1998, 635) oder aus der inhaltlichen Struktur ihrer Aussage (…vgl. BGH, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 17) auf deren Glaubhaftigkeit geschlossen werden kann, oder wenn Umstände außerhalb der Aussage selbst, welche diese zu bestätigen geeignet sind, durch entsprechende Vorhalte an den Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt wurden (vgl. etwa BGH StV 1993, 59 f. m. Anm. Weider;… BGH, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
- BGH, 08.11.2005 - 2 StR 296/05
Hinweispflicht; faires Verfahren (Vertrauenstatbestand; Wahrunterstellung; …
Es muss vielmehr deutlich geworden sein, dass das Gericht selbst diesen Gesichtspunkt aufgenommen und in die Erwägungen einbezogen hat, die für die Entscheidung bedeutsam sind (vgl. BGH NStZ 1994, 502, 503; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3, 8, BGHR § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 12). - BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95
Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht - Erfordernis eines Hinweises …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Tatrichter den Angeklagten nicht im unklaren darüber lassen, daß er die Verurteilung auf tatsächliche Umstände stützen will, die so in der zugelassenen Anklage nicht enthalten sind (vgl. nur BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12; BGH StV 1995, 116; BGH, Beschluß vom 15. Februar 1996 - 1 StR 770/95).Es kann dahinstehen, ob hier bereits das Fehlen eines förmlichen, sich aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergebenden Hinweises, der ausweislich der Sitzungsniederschrift nicht erfolgte, zur Urteilsaufhebung führen muß (…vgl. Hürxthal in KK-StPO 3. Aufl. § 265 Rdn. 16, 23, 24 m.w.N.); denn die notwendige eindeutige, umfassende und unmißverständliche Unterrichtung der Angeklagten durch das Gericht über die von ihm in Erwägung gezogenen und dem Urteil zugrunde gelegten, von der Anklage abweichenden Umstände (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, Abs. 4 Hinweispflicht 4; BGH StV 1995, 116) ist tatsächlich nicht vorgenommen worden, wie sich aus den vom Senat eingeholten dienstlichen Erklärungen ergibt:.
- BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94
Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht
Es muß vielmehr deutlich geworden sein, daß das Gericht selbst ihn aufgenommen und in die Erwägungen einbezogen hat, die für die Entscheidung bedeutsam sind (BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12).Ob für den speziellen Fall der Tatzeitveränderung - abweichend von sonstigen tatsächlichen Veränderungen - ein förmlicher, sich aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergebender Hinweis erforderlich ist (so die frühere Rechtsprechung des 5. Strafsenats: BGHSt 19, 88;… BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3;… siehe aber BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12), muß hier nicht entschieden werden; denn auch, wenn möglicherweise je nach Sachlage darauf verzichtet werden kann, ist eine umfassende und unmißverständliche Unterrichtung über wesentliche tatsächliche Abweichungen geboten (BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8).
- BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere …
Wenn für die Glaubhaftigkeit der den Angeklagten belastenden Angaben eines Zeugen das Indiz der Aussagekonstanz mitherangezogen wird, beruht dies daher nicht notwendig auf einem sachlich-rechtlich zu beanstandenden Kreisschluß, auch wenn jenes Indiz in die Hauptverhandlung letztlich aufgrund der Angaben desselben Zeugen eingeführt worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91 - abw. OLG Stuttgart StV 1990, 257 unter unzutreffender Berufung auf BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 1 - anders gelagerter Fall - vgl. auch OLG Hamburg StV 1992, 102). - BGH, 27.05.2008 - 4 StR 200/08
Fehlende Anklage (fehlender Eröffnungsbeschluss; Begriff der prozessualen Tat: …
Ein Fall, in dem ein die Tatzeit betreffender Mangel der Anklage durch einen rechtlichen Hinweis nach § 265 StPO wirksam behoben werden könnte (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3, 8, 11, 18), wie ihn der Vorsitzende erteilt hat, liegt aber dann grundsätzlich nicht vor, wenn wie hier in Betracht kommt, dass sich das angeklagte Geschehen wiederholt, mithin sowohl zum in der Anklage genannten als auch zu einem weiteren Zeitpunkt ereignet hat. - OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 3 Ss 92/05
Berücksichtigung nicht erinnerter, vorgehaltener Äußerungen eines Zeugen aus …
Hinzu kommt, dass der Vorhalt von Protokollen über frühere Vernehmungen eines Zeugen nicht genügt, wenn es gerade um die sich aus der Aussagekonstanz ergebende Glaubwürdigkeit des Zeugen geht und dieser auf den Vorhalt hin nicht - wie hier - den Kern des Geschehens und seine wesentlichen Details übereinstimmend bekundet (BGH Urt. v. 28.01.1992 - 1 StR 336/91; OLG Hamm StV 2004, 643). - BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94
Gleichartigkeit - Gleichartige Serienstraftaten - Unbestimmtheit der …
Etwaigen Mängeln hat insoweit der Tatrichter durch Hinweise zur Änderung tatsächlicher Umstände zu begegnen (zur Hinweispflicht bei Änderung der Tatzeit vgl. BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, 11). - BGH, 13.03.2013 - 4 StR 30/13
Aufklärungsrüge (Aufdrängen)
- BGH, 27.02.1992 - 4 StR 75/92
Bestimmung des Anvertrautsein eines Stiefsohns zur Betreuung in der Lebensführung …
- OLG Zweibrücken, 27.10.1995 - 1 Ss 74/95
- BGH, 26.01.1993 - 5 StR 687/92
Bewertung von Alibibehauptungen - Vorliegen eines Alibis durch Einreisstempel und …