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   BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02   

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https://dejure.org/2002,3851
BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02 (https://dejure.org/2002,3851)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2002 - 1 StR 337/02 (https://dejure.org/2002,3851)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02 (https://dejure.org/2002,3851)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 240 StGB; § 337 StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat bei wahnbedingtem Irrtum; Gesamtwürdigung); räuberische Erpressung; Nötigung; Vorsatz (wahnbedingter Sachverhaltsirrtum); Beruhen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafprozessrecht - Unterbringungsanordnung - Aufhebung - Änderung der rechtlichen Bewertung der "Anlaßtat" - Schuldunfähigkeit - Wahnbedingter Irrtum

  • Judicialis

    StGB § 63; ; StPO § 345 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    § 63 StGB trotz Schuldspruchänderung in der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 11
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.07.1957 - 5 StR 199/57

    Köperverletzung durch einen Zurechnungsunfähigen - Tatsächliche Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02
    Diese Bewertung eines wahnbedingten Irrtums entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGHSt 3, 287, 289; 10, 355, 357; BGH b. Holtz MDR 1983, 90; BGH NStZ 1991, 528), die in Teilen des Schrifttums Zustimmung gefunden hat (vgl. z.B. Hanack in LK 11. Aufl. § 63 Rdn. 23f.; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 63 Rdn. 7; Fischer in KK 4. Aufl. § 413 Rdn. 11).
  • BGH, 05.03.1999 - 2 StR 518/98

    Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02
    Eine Änderung der rechtlichen Bewertung der "Anlaßtat" durch das Revisionsgericht führt nämlich dann nicht zur Aufhebung einer Unterbringungsanordnung, wenn trotzdem noch immer eine Tat vorliegt, die in ihrer konkreten Ausgestaltung ohne weiteres Grundlage einer Unterbringung sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1984 - 4 StR 721/84, vom 27. August 1997 - 2 StR 404/97 und vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02
    Diese Bewertung eines wahnbedingten Irrtums entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGHSt 3, 287, 289; 10, 355, 357; BGH b. Holtz MDR 1983, 90; BGH NStZ 1991, 528), die in Teilen des Schrifttums Zustimmung gefunden hat (vgl. z.B. Hanack in LK 11. Aufl. § 63 Rdn. 23f.; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 63 Rdn. 7; Fischer in KK 4. Aufl. § 413 Rdn. 11).
  • BGH, 27.08.1997 - 2 StR 404/97

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02
    Eine Änderung der rechtlichen Bewertung der "Anlaßtat" durch das Revisionsgericht führt nämlich dann nicht zur Aufhebung einer Unterbringungsanordnung, wenn trotzdem noch immer eine Tat vorliegt, die in ihrer konkreten Ausgestaltung ohne weiteres Grundlage einer Unterbringung sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1984 - 4 StR 721/84, vom 27. August 1997 - 2 StR 404/97 und vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98).
  • BGH, 21.02.2002 - 4 StR 578/01

    Erpresserischer Menschenraub; Vorsatz (Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils;

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02
    Die irrige Annahme der Beschuldigten, sie habe einen Anspruch gegen die Bank auf 3.500 DM - die bei einem geistig gesunden Täter die für eine Erpressung erforderliche Absicht rechtswidriger Bereicherung entfallen ließe (ständ. Rspr., vgl. zuletzt BGH NStZ 2002, 481, 482 m.w.N.) - sei unbeachtlich, da sie auf die zur Schuldunfähigkeit führende Erkrankung der Beschuldigten zurückgehe.
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 510/52

    Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt - Vorliegen der inneren

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02
    Diese Bewertung eines wahnbedingten Irrtums entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGHSt 3, 287, 289; 10, 355, 357; BGH b. Holtz MDR 1983, 90; BGH NStZ 1991, 528), die in Teilen des Schrifttums Zustimmung gefunden hat (vgl. z.B. Hanack in LK 11. Aufl. § 63 Rdn. 23f.; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 63 Rdn. 7; Fischer in KK 4. Aufl. § 413 Rdn. 11).
  • BGH, 17.12.1984 - 4 StR 721/84

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Anknüpfungspunkt für die

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02
    Eine Änderung der rechtlichen Bewertung der "Anlaßtat" durch das Revisionsgericht führt nämlich dann nicht zur Aufhebung einer Unterbringungsanordnung, wenn trotzdem noch immer eine Tat vorliegt, die in ihrer konkreten Ausgestaltung ohne weiteres Grundlage einer Unterbringung sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1984 - 4 StR 721/84, vom 27. August 1997 - 2 StR 404/97 und vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98).
  • BGH, 03.08.2000 - 1 StR 293/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02
    Diese Rüge war jedoch ohne inhaltliche Prüfung zurückzuweisen, da sie nicht innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO angebracht wurde (BGH, Beschluß vom 3. August 2000 - 1 StR 293/00; BGH StV 1999, 407 m.w.N.).
  • BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Die irrige Annahme eines Anspruchs auf Abbruch der Pfändungen ließe die für eine Erpressung erforderliche Absicht rechtswidriger Bereicherung nicht entfallen, wenn dieser Irrtum auf die zur Schuldunfähigkeit führende Krankheit zurückgeht (BGHSt 3, 287, 289; 10, 355, 357; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 2003, 11 m.w.N.), und wäre im Übrigen im Rahmen der Prüfung von § 63 StGB wegen einer solchen Tat ohne Bedeutung (BGH NStZ-RR aaO m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 375/16

    Mord mit gemeingefährlichen Mitteln (Voraussetzungen)

    Denn damit liegt eine Anlasstat vor, die angesichts ihrer konkreten Ausgestaltung ohne Weiteres Grundlage der Unterbringung gemäß § 63 StGB sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2015 - 1 StR 538/15, NStZ 2016, 148; vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11; vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02, NStZ-RR 2003, 11, 12 und vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98).
  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat);

    Eine Änderung der rechtlichen Bewertung der Anlaßtat durch das Revisionsgericht führt zwar dann nicht zur Aufhebung einer Unterbringungsanordnung, wenn trotzdem noch eine Tat vorliegt, die in ihrer konkreten Ausgestaltung ohne weiteres Grundlage einer Unterbringung sein kann (vgl. BGH, Beschluß vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02 m.Nachw.).
  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 215/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungen der

    Diese Änderung der rechtlichen Bewertung der Anlasstat gibt zwar für sich gesehen noch keinen Anlass zur Aufhebung der Unterbringungsanordnung (vgl. BGHR StGB § 63 Tat 6), ist aber im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose zu berücksichtigen.
  • BGH, 26.11.2015 - 1 StR 538/15

    Heimtückemord (Ausnutzungsbewusstsein trotz vollständig aufgehobener

    Denn damit liegt eine Anlasstat vor, die angesichts ihrer konkreten Ausgestaltung ohne Weiteres Grundlage der Unterbringung gemäß § 63 StGB sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11, vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02, NStZ-RR 2003, 11, 12 sowie vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98).
  • LG Mainz, 26.07.2019 - 3 Qs 26/19

    Kostenentscheidung, Kosten des Nebenklägers, Kostentragungspflicht des

    Ein Vergleich zu Fällen, in denen der Kostenausspruch zu Kosten der Nebenklage gänzlich schweigt (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 464 Rn. 12 mit weiteren Nachweisen; S 472, Rn. 10; vgl. auch LG Koblenz NStZ-RR 2003, 11) verbietet sich, da hier im Unterschied dazu gerade eine Aussage über die Kostentragungspflicht getroffen wurde, die - wie dargestellt - ihrem Sinn und Zweck nach nicht anders gemeint sein kann.
  • BGH, 20.04.2022 - 6 StR 126/22

    Annahme des Ausnutzungsbewusstseins im Rahmen der Prüfung des Heimtückemerkmals

    Danach kann dahingestellt bleiben, welche Auswirkungen die Annahme eines Totschlags statt eines Mordes auf den Bestand der Maßregelentscheidung gehabt hätte (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 11. September 2002 - 1 StR 337/02, NStZ-RR 2003, 11, 12; vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98).
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