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   BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04   

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https://dejure.org/2005,5651
BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04 (https://dejure.org/2005,5651)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2005 - 1 StR 338/04 (https://dejure.org/2005,5651)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 1 StR 338/04 (https://dejure.org/2005,5651)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 252 StPO
    Zeugnisverweigerungsrecht und Konfrontationsrecht (Verwertungsverbot; Vernehmung durch einen Ermittlungsrichter; initiierte schriftliche Stellungnahme; Abgrenzung von einer Spontanäußerung bzw. der Aussage aus freien Stücken; zeitlicher Zusammenhang)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit einer Einlassung eines Zeugnisverweigerungsberechtigten aus einem früheren Verfahren gegen den angeklagten Angehörigen

  • Judicialis

    StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 252; ; StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3 § 252
    Unverwertbarkeit früherer Angaben eines in der Hauptverhandlung die Aussage verweigernden Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Keine Verwertung einer freiwillig übersandten Fax-Aussage ohne vorherige Belehrung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 268
  • StV 2005, 536
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00

    Versuch der Strafvereitelung (Aufforderung zur Flucht des Mitangeklagten);

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04
    Insbesondere handelt es sich nicht um Angaben, die sie "aus freien Stücken" und nicht im Bewußtsein ihrer späteren Verwendungsmöglichkeit im Verfahren abgegeben hat (BGH NStZ-RR 2001, 171, 172; BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 16).
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04
    Daraus folgt, daß sich der Ermittlungsrichter an den Kern und das Ergebnis der damaligen Aussage der Zeugin durchaus erinnert hat und daher diese Erklärung dem Tatrichter als Beweismittel zur Verfügung gestanden hätte (vgl. BGHSt 14, 310, 312).
  • BGH, 30.07.1968 - 2 StR 136/68
    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04
    Das Landgericht hat seine Überzeugung, der Angeklagte habe spätestens seit Ende 1997 über die Genehmigungspflicht der Ausfuhren Bescheid gewußt, allein auf das nichtverwertbare Schreiben (BGHSt 22, 219, 220) der Zeugin T. vom 20. August 2003 gestützt, so daß das Urteil auf der fehlerhaften Verwertung der Angaben in diesem Schreiben beruht.
  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 308/02

    Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO (Unmittelbarkeit; Zeugnisverweigerung;

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04
    Verweigert ein Zeugnisverweigerungsberechtigter in der Hauptverhandlung gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO das Zeugnis, so darf auch seine Einlassung in einem früheren, gegen ihn selbst gerichteten Verfahren nicht gegen den nunmehr angeklagten Angehörigen verwendet werden (BGHSt 20, 384; NStZ 2003, 217).
  • BGH, 31.08.1965 - 5 StR 245/65

    Anwendungsbereich des § 252 Strafprozessordnung (StPO) - Verwertung früherer

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04
    Verweigert ein Zeugnisverweigerungsberechtigter in der Hauptverhandlung gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO das Zeugnis, so darf auch seine Einlassung in einem früheren, gegen ihn selbst gerichteten Verfahren nicht gegen den nunmehr angeklagten Angehörigen verwendet werden (BGHSt 20, 384; NStZ 2003, 217).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99

    Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04
    Insbesondere handelt es sich nicht um Angaben, die sie "aus freien Stücken" und nicht im Bewußtsein ihrer späteren Verwendungsmöglichkeit im Verfahren abgegeben hat (BGH NStZ-RR 2001, 171, 172; BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 16).
  • BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12

    Verwertungsverbot bei berechtigter Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung

    Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 30. Juli 1968 - 2 StR 136/68, BGHSt 22, 219), die in der Literatur Zustimmung erfahren haben (Sander/Cirener in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 36; Ganter in BeckOK-StPO, Ed. 14, § 252 Rn. 20; Diemer in KK-StPO, 6. Aufl., § 252 Rn. 3) und von denen abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, erstreckt sich das Verwertungsverbot des § 252 StPO auch auf Schriftstücke, die der aussageverweigerungsberechtigte Zeuge bei seiner Vernehmung übergeben hat und auf die er sich - wie es der Zeuge Cu. hier ausweislich der von der Revision mitgeteilten Niederschrift vom 16. November 1993 tat - bezogen hat (vgl. z.B. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 StR 338/04; BGH, Beschluss vom 28. August 2000 - 5 StR 300/00; BGH, Beschluss vom 31. März 1998 - 5 StR 13/98).

    Zwar sind vom Verwertungsverbot des § 252 StPO solche Äußerungen ausgenommen, die außerhalb einer Vernehmung gemacht worden sind, die also nicht im Zusammenhang mit einer Vernehmung gemacht wurden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 StR 338/04; BGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - 4 StR 616/99; Ganter in BeckOK-StPO, Ed. 14, § 252 Rn. 15).

  • BayObLG, 25.11.2021 - 202 StRR 132/21

    Zur notwendigen Verteidigung bei einem Geständnis des Angeklagten

    Ausführungen hierzu sind schon deswegen erforderlich, weil es sich bei Spontanäußerungen, von denen die Berufungskammer ausgegangen ist, nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht um eine Vernehmung handelt, sodass sich die Frage nach einem Verwertungsverbot in einem derartigen Fall gar nicht stellte (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - 1 StR 137/12 = StraFo 2012, 505 = StV 2013, 135 = NStZ 2013, 247; Urt. vom 14.06.2005 - 1 StR 338/04 = NStZ-RR 2005, 268 = StraFo 2005, 380 = wistra 2005, 351 = StV 2005, 536; Beschluss vom 30.03.2007 - 1 StR 349/06 = StV 2007, 401 = StRR 2007, 188 = NStZ 2007, 652; Urt. v. 10.02.2000 - 4 StR 616/99 = BGHSt 46, 1 = EBE/BGH 2000, 90 = NJW 2000, 1277 = StraFo 2000, 159 = wistra 2000, 229 = Rpfleger 2000, 350 = BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 16 = NStZ 2001, 49 = StV 2003, 602; Urt. V. 25.03.1998 - 3 StR 686/97 = StV 1998, 360 = NJW 1998, 2229 = Rpfleger 1998, 365 = BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 14 = BGHR StPO § 344 Abs. 2 S. 2 Beweisantragsrecht 5).
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