Rechtsprechung
BGH, 08.11.1969 - 1 StR 338/69 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 08.11.1969 - 1 StR 338/69
- BGH, 18.11.1969 - 1 StR 338/69
Rechtsprechung
BGH, 18.11.1969 - 1 StR 338/69 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verbrechens des betrügerischen Bankrotts unter Annahme mildernder Umstände - Anerkennung nur teilweise erdichteter Provisionsforderungen und Lohnforderungen - Feststellungen zur inneren Tatseite - Vorspiegeln des Erfüllungwillens hinsichtlich eines Bauvertrages
Verfahrensgang
- BGH, 08.11.1969 - 1 StR 338/69
- BGH, 18.11.1969 - 1 StR 338/69
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.11.1969 - 1 StR 338/69
Zweifelhaft könnte allein sein, ob die Strafkammer zutreffend von der Annahme einer einheitlichen Tat ausgegangen ist (vgl. BGHSt 1, 186 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]). - BGH, 12.07.1956 - II ZR 218/54
Rechtsnatur der Vor-GmbH.
Auszug aus BGH, 18.11.1969 - 1 StR 338/69
Damit steht jedoch nicht im Einklang, daß der Angeklagte den Bauvertrag hier - im Gegensatz zu dem Bauvorhaben H./G. - im Namen der von ihm mitbegründeten GmbH-Vorgesellschaft und im Einverständnis aller Mitgesellschafter geschlossen hatte (UA S. 12) und daß die Verpflichtung zur Bauausführung demnach nicht nur ihm, sondern allen Gesellschaftern oblag (vgl. § 11 Abs. 2 GmbHG sowie hierzu BGHZ 21, 242, 246 [BGH 12.07.1956 - II ZR 218/54]; BGH LM GmbHG § 11 Nr. 6, Nr. 11; BGH NJW 1967, 828). - BGH, 10.02.1960 - 2 StR 20/60
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 26.01.1967 - II ZR 122/64
Handelnder i. S. des § 11 Abs. 2 GmbHG
Auszug aus BGH, 18.11.1969 - 1 StR 338/69
Damit steht jedoch nicht im Einklang, daß der Angeklagte den Bauvertrag hier - im Gegensatz zu dem Bauvorhaben H./G. - im Namen der von ihm mitbegründeten GmbH-Vorgesellschaft und im Einverständnis aller Mitgesellschafter geschlossen hatte (UA S. 12) und daß die Verpflichtung zur Bauausführung demnach nicht nur ihm, sondern allen Gesellschaftern oblag (vgl. § 11 Abs. 2 GmbHG sowie hierzu BGHZ 21, 242, 246 [BGH 12.07.1956 - II ZR 218/54]; BGH LM GmbHG § 11 Nr. 6, Nr. 11; BGH NJW 1967, 828). - BGH, 02.09.1969 - 5 StR 214/69
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Untreue und wegen Betruges - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 18.11.1969 - 1 StR 338/69
Da ein Einfluß der Strafbemessung im Falle Roth (B I 1 c) auf diese Strafen nicht auszuschließen ist und der Bestand der unter sechs Monaten liegenden Freiheitsstrafen nunmehr ohnehin nach der Übergangsfassung des § 27 b StGB (Art. 106 1. StrRG) nachgeprüft werden muß (BGH, Urteil vom 2. September 1969 - 5 StR 214/69), unterliegt im übrigen nicht nur die Gesamtstrafe, sondern auch der gesamte Strafausspruch der Aufhebung und Zurückverweisung. - RG, 12.10.1928 - I 867/28
Setzt § 239 Abs. 1 Nr. 2 KO. voraus, daß 1. die Anerkennung erdichteter Schulden …
Auszug aus BGH, 18.11.1969 - 1 StR 338/69
Ebensowenig stand der Annahme der vollendeten Gläubigerbenachteiligung im Falle der Ehefrau L. entgegen, daß diese angebliche Gläubigerin die ihr zugeschriebenen Rechte weder angemeldet noch sonst weiterverfolgt hatte (BGH LM KO § 239 Nr. 2; RGSt 62, 287).
- BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72
Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Teilfreispruch
In den Fällen des Teilfreispruchs ist eine Bruchteilsentscheidung nach wie vor nicht vorgesehen (so auch BGH, Urt. vom 18. November 1969 - 1 StR 338/69 = Anw Bl. 1970, 295) und daher unzulässig.