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   BGH, 23.09.2003 - 1 StR 341/03   

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https://dejure.org/2003,6108
BGH, 23.09.2003 - 1 StR 341/03 (https://dejure.org/2003,6108)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2003 - 1 StR 341/03 (https://dejure.org/2003,6108)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2003 - 1 StR 341/03 (https://dejure.org/2003,6108)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 8 StPO
    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung (Darlegungsanforderungen: konkret-kausale Beziehung zwischen dem etwaigen Verfahrensfehler und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 50 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 1 StR 341/03
    Ergänzend bemerkt der Senat: Die Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung gemäß § 338 Nr. 8 StPO ist jedenfalls deshalb unzulässig, weil die Revision eine konkret-kausale Beziehung zwischen einem etwaigen Verfahrensfehler (unvollständige Akteneinsicht §§ 147, 228 StPO, Verstoß gegen ein faires Verfahren Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, Verletzung rechtlichen Gehörs Art. 103 Abs. 1 GG) und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt nicht dargetan hat (BGHSt 30, 131, 135; 44, 82, 90; BGH NStZ 2000, 212).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 57/98

    Erfordernis einer fömlichen Ladung des Beistandes zur Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 1 StR 341/03
    Ergänzend bemerkt der Senat: Die Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung gemäß § 338 Nr. 8 StPO ist jedenfalls deshalb unzulässig, weil die Revision eine konkret-kausale Beziehung zwischen einem etwaigen Verfahrensfehler (unvollständige Akteneinsicht §§ 147, 228 StPO, Verstoß gegen ein faires Verfahren Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, Verletzung rechtlichen Gehörs Art. 103 Abs. 1 GG) und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt nicht dargetan hat (BGHSt 30, 131, 135; 44, 82, 90; BGH NStZ 2000, 212).
  • BGH, 24.11.1999 - 3 StR 390/99

    Unterbrechung, Aussetzung der Verhandlung, wenn Verteidiger nicht genügend zeit

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 1 StR 341/03
    Ergänzend bemerkt der Senat: Die Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung gemäß § 338 Nr. 8 StPO ist jedenfalls deshalb unzulässig, weil die Revision eine konkret-kausale Beziehung zwischen einem etwaigen Verfahrensfehler (unvollständige Akteneinsicht §§ 147, 228 StPO, Verstoß gegen ein faires Verfahren Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, Verletzung rechtlichen Gehörs Art. 103 Abs. 1 GG) und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt nicht dargetan hat (BGHSt 30, 131, 135; 44, 82, 90; BGH NStZ 2000, 212).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Die Rüge ist nicht in zulässiger Weise erhoben, weil die Revision eine konkret-kausale Beziehung zwischen dem behaupteten Verfahrensfehler und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt nicht dargetan hat (BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 341/03, BGHR StPO § 338 Nr. 8, Beschränkung 8 mwN).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Er muß jedoch zumindest dann, sobald er Akteneinsicht erlangt hat, ein entsprechendes konkretes Ergebnis für den Fall vorheriger vollständiger Akteneinsicht vortragen (vgl. auch BGH NStZ-RR 2004, 50).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13

    Verständigung (unterlassene Belehrung über die Bindungswirkung der Verständigung:

    Von besonderen Fallkonstellationen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 341/03, BGHR StPO § 338 Nr. 8, Beschränkung 8 mwN; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12, NJW 2013, 1827, 1831) abgesehen, braucht der Revisionsführer den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem behaupteten Rechtsverstoß und dem angefochtenen Urteil nicht ausdrücklich darzulegen.
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2017 - 2 RBs 79/17

    Anforderungen an die Rüge einer unterbliebenen Aussetzung des Bußgeldverfahrens

    Betrifft die Rüge der Beschränkung der Verteidigung eine nur unvollständige Akteneinsicht, so muss die konkrete kausale Beziehung zwischen diesem geltend gemachten Verfahrensfehler und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt dargelegt werden (vgl. BGH NJW 1981, 2267; NStZ-RR 2004, 50).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Es gehört deshalb zur Begründung der Rüge der Verletzung des § 147 Abs. 4 StPO zumindest, daß diese konkret-kausale Beziehung dargetan wird und - nach Einsicht in die vorenthaltenen Aktenteile - ein konkretes Ergebnis für die Fall vollständiger Akteneinsicht vorgetragen wird (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 50; NStZ 2000, 212, 213 mit Rsprnachw.).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 261/05

    Nichtgewährung von Akteneinsicht; Beschränkung der Verteidigung; Begründung der

    Hierzu gehört zumindest, dass nach Einsichtnahme in die Aktenbestandteile, die in der Verhandlung vorenthalten wurden, ein konkretes Ergebnis (etwa Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung der Verhandlung, der durch Gerichtsbeschluss abgelehnt worden ist) für den Fall vorheriger vollständiger Akteneinsicht vorgetragen wird (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2004, 50).
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