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   BGH, 04.08.1983 - 1 StR 341/83   

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https://dejure.org/1983,2531
BGH, 04.08.1983 - 1 StR 341/83 (https://dejure.org/1983,2531)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1983 - 1 StR 341/83 (https://dejure.org/1983,2531)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1983 - 1 StR 341/83 (https://dejure.org/1983,2531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen Ablehnungsbeschluss bezüglich der Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 568
  • StV 1983, 441
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.12.2019 - 1 StR 517/19

    Ablehnung eines Beweisantrages (Begriff der Unerreichbarkeit; zwingende Ablehnung

    Bei dieser Sachlage beanstandet der Beschwerdeführer zutreffend die Nichtbescheidung seines Beweisantrags (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 1999 - 5 StR 566/98 Rn. 2; vom 4. August 1983 - 1 StR 341/83, NStZ 1983, 568 und vom 10. Mai 1983 - 5 StR 221/83 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2023 - 1 ORBs 77/23

    Lichtbild, Täteridentifizierung, Urteilsgründe, Beweisantrag, Ablehnung wegen

    Mindestvoraussetzung ist, dass der Antragsteller über die zur Ablehnung führenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen des Gerichts aufgeklärt und dadurch in die Lage versetzt wird, die weitere Verfolgung seiner Rechte entsprechend einzurichten (st. Rspr., vgl. etwa BGHSt 19, 24, 26 = NJW 1963, 1788; BGH NStZ 1983, 568; OLG Düsseldorf NJW 1970, 625; OLG Köln VRS 39, 70; KG VRS 39, 434; OLG Koblenz VRS 52, 206).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93

    wütender Hausierer - §§ 211, 21 StGB, Absehen von Strafmilderung wegen

    Selbst wenn man davon ausgeht, die Verteidigung habe den Beweisantrag aufrechterhalten (so verhielt es sich im Falle der in NStZ 1983, 568 abgedruckten Senatsentscheidung), läßt sich ausschließen, das Urteil beruhe darauf, daß die Strafkammer den erwähnten Hilfsbeweisantrag nicht ausdrücklich abgelehnt hat: Was die Frage angeht, ob die Tat nur ein reaktives Verhalten des Angeklagten gewesen sein kann, ergeben die Urteilsgründe, daß sich die Anhörung eines weiteren Sachverständigen erübrigte, weil das Gericht durch die bereits erstatteten Gutachten die erforderliche Sachkunde gewonnen hatte (S 244 Abs. 4 Satz 1 StPO).
  • BGH, 22.12.1988 - 2 StR 685/88

    Erfordernis der Eingehung auf den Inhalt eines Beweisantrags im Rahmen der

    Das Unterlassen dieser Erörterung ist als fehlerhaft zu qualifizieren (BGHSt 28, 310, 311; BGH StV 1983, 441; BGHR StPO § 244 Abs. 3 S. 2 Wahrunterstellung 5).
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