Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.12.2008

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4178
BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08 (1) (https://dejure.org/2009,4178)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2009 - 1 StR 344/08 (1) (https://dejure.org/2009,4178)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - 1 StR 344/08 (1) (https://dejure.org/2009,4178)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger nach Rechtskraft für die Revisionshauptverhandlung; Stillschweigende Beiordnung eines Rechtsanwalts zum Verfahren

  • Judicialis

    StPO § 140; ; StPO § 141

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140; StPO § 141
    Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger nach Rechtskraft für die Revisionshauptverhandlung; Stillschweigende Beiordnung eines Rechtsanwalts zum Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Pflichtverteidiger - Keine nachträgliche Beiordnung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Entscheidung kann Kostenfestsetzung retten

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Pflichtverteidiger - Keine nachträgliche Beiordnung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 348
  • StV 2011, 645
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 5 RVs 7/14

    Strafbarkeit nach § 281 StGB nur bei Echtheit der gebrauchten oder überlassenen

    Eine rückwirkende Bestellung ist nach gefestigter Rechtsprechung unzulässig und unwirksam (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 348; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 113).
  • OLG Bamberg, 29.04.2021 - 1 Ws 260/21

    Rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach rechtskräftigem

    a) Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 20.07.2009 - 1 StR 344/08 bei juris = NStZ-RR 2009, 348) hat unter Geltung der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 gültigen Rechtslage die nach Verfahrensabschluss beantragte Beiordnung zum Pflichtverteidiger abgelehnt.

    Nach Abschluss der kostenverursachenden Instanz kommt demgemäß die Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht mehr in Betracht, was im Übrigen im Einklang mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.07.2009 (a.a.O.) steht.

  • OLG Bremen, 23.09.2020 - 1 Ws 120/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Eine nicht auf eine zukünftige Tätigkeit des Verteidigers gerichtete, sondern lediglich auf ein beendetes Verfahren bezogene rückwirkende bzw. nachträgliche Verteidigerbeiordnung ist grundsätzlich unzulässig, da die Bestellung eines Verteidigers nach § 140 StPO nicht im Kosteninteresse des Beschuldigten erfolgt, sondern allein dem Zweck dient, die ordnungsgemäße Verteidigung in einem noch ausstehenden Verfahren zu gewährleisten (siehe BGH, Beschluss vom 27.04.1989 - 1 StR 627/88, juris Rn. 2, StV 1989, 378 (Ls.); Verfügung vom 04.09.2006 - 1 StR 113/06, juris Rn. 4, StraFo 2006, 455; Beschluss vom 20.07.2009 - 1 StR 344/08, juris Rn. 4, NStZ-RR 2009, 348).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4097
BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08 (https://dejure.org/2008,4097)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2008 - 1 StR 344/08 (https://dejure.org/2008,4097)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 1 StR 344/08 (https://dejure.org/2008,4097)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 371 AO; § 27 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 13 StGB; § 78a StGB
    Beihilfe und Mittäterschaft bei Steuerhinterziehung (Beendigung bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen; Einkommensteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen mit fingierten Angaben zur Verschleierung eines Bordellbetriebes; Abgrenzung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Tatbestands der Steuerhinterziehung durch Unterlassen; Anforderungen an das Vorliegen einer strafbefreienden Selbstanzeige; Voraussetzungen einer Gesamtstrafenfähigkeit

  • Judicialis

    AO § 149 Abs. 2; ; AO § 150 Abs. 1; ; AO § 168; ; AO § 370 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 4; ; AO § 371; ; UStG § 18 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Tatbestands der Steuerhinterziehung durch Unterlassen; Anforderungen an das Vorliegen einer strafbefreienden Selbstanzeige; Voraussetzungen einer Gesamtstrafenfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Strafbefreiung durch Abgabe einer falschen Steuererklärung durch Dritte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Strafbefreiung durch Abgabe einer falschen Steuererklärung durch Dritte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Im Fall der unterlassenen Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung beginnt die Verfolgungsverjährung mit Ablauf der Erklärungsfrist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 344/08, wistra 2009, 189 mwN).
  • BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08

    Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die

    Der Senat hat durch Urteil vom gleichen Tag das Urteil teilweise auch im Schuldspruch aufgehoben, da er ihn insoweit trotz des Revisionsantrags wegen der Begründung der Revision als angefochten ansah, sowie im gesamten Strafausspruch (vgl. wistra 2009, 189, 190 m. Anm. Schützeberg aaO 278 f.).
  • BFH, 05.08.2010 - V R 13/09

    Haftung des Lieferers in einem Umsatzsteuerkarussell gemäß § 71 AO -

    aa) Eine Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen nicht abgegebener Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist vollendet, wenn eine Steueranmeldung --hier die einzelnen Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die Monate August bis November 1999-- zum gesetzlich vorgegebenen Termin ausbleibt (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Entscheidungen vom 11. Dezember 1990 5 StR 519/90, wistra 1991, 215; grundlegend vom 17. März 2009  1 StR 627/08, BGHSt 53, 221; vom 2. Dezember 2008  1 StR 344/08, wistra 2009, 189).
  • BGH, 19.01.2011 - 1 StR 640/10

    Vollendung der Steuerhinterziehung bei Fälligkeitssteuern und

    Liegt die als Steuerfestsetzung geltende Steueranmeldung zum Fälligkeitszeitpunkt nicht vor, ist zu diesem Zeitpunkt die Steuer i.S.v. § 370 Abs. 4 Satz 1 AO verkürzt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 344/08, Rn. 15, wistra 2009, 189; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 519/90, wistra 1991, 215; Joecks in 6 Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 370 AO, Rn. 37; Jäger in Klein, AO, 10. Aufl., § 370, Rn. 105; Kohlmann, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., Stand Dezember 2010, § 370 AO, Rn. 457).

    Zu diesen Zeitpunkten waren die Taten zugleich beendet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 344/08, Rn. 15 mwN, wistra 2009, 189); die - entgegen der Annahme der Revision nicht drei, sondern fünf Jahre betragende (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StPO) - Verfolgungsverjährung wurde rechtzeitig unterbrochen (u.a. durch den Durchsuchungsbeschluss vom 23. Oktober 2006).

  • BGH, 31.05.2011 - 1 StR 189/11

    Verjährung bei der Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen

    Die für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebliche Tatbeendigung (§ 78a StGB) trat erst mit dem Ablauf, d.h. mit dem vollständigen Verstreichen, der Einreichungsfrist für die Umsatzsteuerjahreserklärung und nicht schon im Laufe des letzten Tages der Erklärungsfrist ein (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 344/08, Rn. 15, wistra 2009, 189, 190; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10, Rn. 6; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 519/90, BGHR StGB § 78a Satz 1 Umsatzsteuerhinterziehung 2; Jäger in Klein, AO, 10. Aufl., § 370 Rn. 105).
  • FG Köln, 10.04.2019 - 9 K 167/15

    Haftung des Steuerberaters für Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung

    Eine Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen nicht abgegebener Umsatzsteuervoranmeldungen ist vollendet, wenn eine Steueranmeldung zum gesetzlich vorgegebenen Termin ausbleibt (BFH v. 05.08.2010 V R 13/09, BFH/NV 2011, 81; BGH v. 11.12.1990 5 StR 519/90, juris; v. 17.03.2009 1 StR 627/08, BGHSt 53, 221; v. 02.12.2008 1 StR 344/08, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2019 - 9 K 9159/15

    Haftungsinanspruchnahme der alleinigen gesetzlichen Vertreterin einer

    Denn die Klägerin kann sich nicht auf den etwa entgegenstehenden Gesichtspunkt eines Vertrauensschutzes berufen: Sie hat durch die Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärung 2005 während ihrer bis Anfang des Jahres 2009 dauernden Amtszeit als alleiniger Geschäftsführerin nach der Überzeugung des erkennenden Senats sowohl objektiv als auch subjektiv (in der Form des sog. dolus eventualis) eine vorsätzliche Steuerhinterziehung durch Unterlassen im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO und damit eine Straftat begangen (vgl. dazu allgemein: Bundesgerichtshof- BGH -, Urteil vom 2. Dezember 2008 1 StR 344/08, Höchstrichterliche Finanzrundschau - HFR - 2009, 832; Jäger, in.

    Umsatzsteuer 2005 dadurch erfüllt, dass sie während ihrer mehrjährigen Amtszeit als alleinige Geschäftsführerin der B... GmbH i. L. keine Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr 2005 bei irgendeinem Finanzamt eingereicht hat (vgl. dazu allgemein: Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 2. Dezember 2008 1 StR 344/08, HFR 2009, 832; Jäger, in: Klein, aaO, § 370 Rz. 60 ff. m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 9 V 9170/14

    Antrags auf Aufhebung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) Haftungsbescheid vom

    Dieser hat nämlich durch die Nichteinreichung der Umsatzsteuererklärung 2005 sowie durch die Nichteinreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Januar bis einschließlich August 2006 vorsätzliche Steuerhinterziehungen zugunsten der Ltd. durch Unterlassen i. S. von § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO begangen (vgl. dazu allgemein: Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 2. Dezember 2008 1 StR 344/08, BFH/NV 2009, 698 m. w. N.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.12.2021 - 12 KLs 504 Js 196/15

    Arbeitnehmer, Leistungen, Arbeitsentgelt, Krankenkasse, Arbeitgeber,

    Mit jeweiligem Ablauf der Abgabefrist war die entsprechende Umsatzsteuer jeweils verkürzt und der Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen vollendet und beendet (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2008 - 1 StR 344/08).
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