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   BGH, 07.09.1951 - 1 StR 344/51   

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https://dejure.org/1951,1308
BGH, 07.09.1951 - 1 StR 344/51 (https://dejure.org/1951,1308)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1951 - 1 StR 344/51 (https://dejure.org/1951,1308)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1951 - 1 StR 344/51 (https://dejure.org/1951,1308)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.07.1951 - 2 StR 358/51
    Auszug aus BGH, 07.09.1951 - 1 StR 344/51
    Das Revisionsgericht kann aber die rechtliche Würdigung des Tatrichters insoweit ergänzen; denn der festgestellte Sachverhalt ergibt alle Merkmale eines Verbrechens nach § 175 a Nr. 3. Eine Bestrafung nach dieser Vorschrift setzt freilich voraus, dass der verführte Jugendliche "selbst den Tatbestand des § 175 nach seiner äusseren und inneren Tatseite erfüllt" (RGSt 74, 77; BGH vom 26. Juli 1951 - 2 StR 358/51 -).
  • RG, 31.05.1937 - 5 D 274/37

    1. Ist der Abs. 2 des § 175 StGB. n. F. anwendbar, wenn zugleich die Merkmale des

    Auszug aus BGH, 07.09.1951 - 1 StR 344/51
    Dass der Angeklagte die Tatbestände der drei Sittlichkeitsverbrechen durch eine und dieselbe fortgesetzte Handlung verwirklicht hat, hat die Strafkammer ohne Rechtsirrtum angenommen (vgl RGSt 71, 246; RG in DJ 1937, 1039).
  • RG, 02.02.1940 - 4 D 734/39

    1. "Unzucht treiben mit" und "sich zur Unzucht mißbrauchen lassen" bedeutet im §

    Auszug aus BGH, 07.09.1951 - 1 StR 344/51
    Das Revisionsgericht kann aber die rechtliche Würdigung des Tatrichters insoweit ergänzen; denn der festgestellte Sachverhalt ergibt alle Merkmale eines Verbrechens nach § 175 a Nr. 3. Eine Bestrafung nach dieser Vorschrift setzt freilich voraus, dass der verführte Jugendliche "selbst den Tatbestand des § 175 nach seiner äusseren und inneren Tatseite erfüllt" (RGSt 74, 77; BGH vom 26. Juli 1951 - 2 StR 358/51 -).
  • BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51

    Rechtsmittel

    Es genügt vielmehr, dass er in einer seinem Lebensalter entsprechenden Weise geschlechtliche Empfindungen entweder selbst hat oder bewusst bei dem Verführer hervorrufen will (wie Urt. des BGH vom 7.9.1951 - 1 StR 344/51).

    Es genügt deshalb, dass der Jugendliche in einer seinem Lebensalter entsprechenden Weise geschlechtliche Empfindungen entweder selbst hat oder bewusst bei dem Verführer hervorrufen will (Urt. des BGH vom 7.9.51 - 1 StR 344/51).

  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52

    Antragserfordernis bei Straftaten gegen Eigentum und Vermögen gegen Angehörige -

    So steht in der Rechtsprechung fest, dass wie der Betrug, so auch die Untreue (§ 266 StGB) nur auf Antrag verfolgbar ist, wenn sie sich im Einzelfall gegen einen Angehörigen richtet (RGSt 75, 242 mit weiteren Nachweisen; ebenso BGH vom 7. September 1951 - 1 StR 344/51 -); dieses Ergebnis entspricht dem zu vermutenden Willen des Gesetzgebers, da Betrug und Untreue einander in vielem ähnlich sind (RGSt 70, 205, 209).
  • BGH, 14.06.1955 - 1 StR 450/54
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  • BGH, 23.11.1954 - 2 StR 4/54

    Rechtsmittel

    Ferner setzt eine Verurteilung nach § 175 a Nr. 3 StGB voraus, dass der Minderjährige, wenn auch selbst vielleicht ohne strafrechtliche Schuld, den Tatbestand des § 175 StGB nach der äusseren und der inneren Tatseite verwirklicht hat (BGHSt 2, 40; ferner Urteile vom 26. Juli 1951 - 2 StR 358/51 - und vom 7. September 1951 - 1 StR 344/51 -).
  • BGH, 05.11.1953 - 4 StR 413/53

    Rechtsmittel

    Zur inneren Tatseite reicht es im Gegensatz zu den Ausführungen der Strafkammer aus, dass der zur Unzucht Verleitete geschlechtliche Empfindungen hat die seinem Lebensalter entsprechen, und dass der Täter dies weiss (vgl BGHSt 2, 40; BGH 1 StR 344/51 vom 7. September 1951).
  • BGH, 26.03.1953 - 4 StR 96/53

    Rechtsmittel

    Daß die beiden Jugendlichen durch ihr Tun und Dulden den Tatbestand des § 175 StGB nach der äusseren und inneren Tatseite erfüllt haben (u.a. BGH Urteil vom 7. September 1951 - 1 StR 344/51 -, Urteil vom 26. Juli 1951 - 2 StR 358/51 -, BGHSt 2, 40), unterliegt keinem Zweifel.
  • BGH, 03.06.1954 - 4 StR 49/54

    Rechtsmittel

    Zur Vollendung des Verbrechens gegen § 175 a Nr. 3 StGB gehört hiernach, dass der Minderjährige selbst den Tatbestand des § 175 StGB zur äusseren wie zur inneren Tatseite erfüllt, insbesondere also in einer seinem Lebensalter entsprechenden Weise geschlechtliche Empfindungen entweder bei sich oder bei dem Verführer bewusst hervorrufen will (BGHSt 2, 40;1 StR 344/51 vom 7.9.1951).
  • BGH, 12.03.1952 - 4 StR 734/52

    Rechtsmittel

    Zwar braucht der Minderjährige nicht mit strafrechtlicher Schuld zu handeln; es genügt vielmehr, wenn er in einer seinem Lebensalter entsprechenden Weise geschlechtliche Empfindungen bei sich oder bei dem Verführer bewusst hervorrufen will (BGH 1 StR 344/51 vom 7.9.1951).
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