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   BGH, 08.01.2019 - 1 StR 356/18   

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BGH, 08.01.2019 - 1 StR 356/18 (https://dejure.org/2019,492)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2019 - 1 StR 356/18 (https://dejure.org/2019,492)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 1 StR 356/18 (https://dejure.org/2019,492)
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Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen den Verkäufer der für den Münchner Amoklauf genutzten Waffe ist rechtskräftig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der verbotene Waffenverkauf - und der spätere Amoklauf

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen den Verkäufer der für den Münchner Amoklauf genutzten Waffe ist rechtskräftig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen den Verkäufer der für den Münchner Amoklauf genutzten Waffe ist rechtskräftig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verurteilung des Verkäufers der für den Münchener Amoklauf genutzten Waffe rechtskräftig - Waffenverkäufer hätte angesichts der Verkaufsumstände unter Überwindung waffenrechtlicher Vorgaben mit Möglichkeit der Begehung einer schwerwiegenden Straftat rechnen müssen

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Verurteilung gegen Waffenverkäufer im Fall des Amoklaufs im Münchener Olympia-Einkaufszentrum bestätigt

Verfahrensgang

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   BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18   

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BGH, Entscheidung vom 12.03.2019 - 1 StR 356/18 (https://dejure.org/2019,8104)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2019 - 1 StR 356/18 (https://dejure.org/2019,8104)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 356a StPO, § 465 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Rahmen einer Anhörungsrüge; Fehlende Auseinandersetzung mit den Einwänden in einem begründeten Beschluss

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Rahmen einer Anhörungsrüge; Fehlende Auseinandersetzung mit den Einwänden in einem be...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 356a
    Prüfung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Rahmen einer Anhörungsrüge; Fehlende Auseinandersetzung mit den Einwänden in einem begründeten Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 627/16

    Revision in Strafsachen: Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen die

    Auszug aus BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18
    Mit diesem Vorbringen kann er aber im Rahmen des § 356a StPO nicht gehört werden (Senatsbeschlüsse vom 19. November 2014 - 1 StR 114/14 und vom 9. Mai 2017 - 1 StR 627/16).
  • BGH, 19.11.2014 - 1 StR 114/14

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18
    Mit diesem Vorbringen kann er aber im Rahmen des § 356a StPO nicht gehört werden (Senatsbeschlüsse vom 19. November 2014 - 1 StR 114/14 und vom 9. Mai 2017 - 1 StR 627/16).
  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Auszug aus BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18
    Das Grundgesetz gebietet bei letztinstanzlichen Entscheidungen regelmäßig keine Begründung (vgl. nur BVerfG (Kammer), Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, wistra 2014, 434 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 22.07.2016 - 1 StR 579/15

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15 und vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15).
  • BGH, 22.05.2015 - 1 StR 121/15

    Unzulässige Anhörungsrüge (Auslegung)

    Auszug aus BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15 und vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15).
  • BGH, 19.10.2021 - 1 StR 519/20

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Mit diesem Vorbringen kann sie aber im Rahmen des § 356a StPO nicht gehört werden (Senatsbeschlüsse vom 12. März 2019 - 1 StR 356/18 Rn. 6 und vom 19. November 2014 - 1 StR 114/14 Rn. 7).
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