Rechtsprechung
BGH, 08.01.2019 - 1 StR 356/18 |
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil gegen den Verkäufer der für den Münchner Amoklauf genutzten Waffe ist rechtskräftig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der verbotene Waffenverkauf - und der spätere Amoklauf
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Urteil gegen den Verkäufer der für den Münchner Amoklauf genutzten Waffe ist rechtskräftig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Urteil gegen den Verkäufer der für den Münchner Amoklauf genutzten Waffe ist rechtskräftig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verurteilung des Verkäufers der für den Münchener Amoklauf genutzten Waffe rechtskräftig - Waffenverkäufer hätte angesichts der Verkaufsumstände unter Überwindung waffenrechtlicher Vorgaben mit Möglichkeit der Begehung einer schwerwiegenden Straftat rechnen müssen
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Verurteilung gegen Waffenverkäufer im Fall des Amoklaufs im Münchener Olympia-Einkaufszentrum bestätigt
Verfahrensgang
- LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16
- BGH, 08.01.2019 - 1 StR 356/18
- BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18
Rechtsprechung
BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Prüfung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Rahmen einer Anhörungsrüge; Fehlende Auseinandersetzung mit den Einwänden in einem begründeten Beschluss
- Wolters Kluwer
Prüfung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Rahmen einer Anhörungsrüge; Fehlende Auseinandersetzung mit den Einwänden in einem be...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 356a
Prüfung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Rahmen einer Anhörungsrüge; Fehlende Auseinandersetzung mit den Einwänden in einem begründeten Beschluss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16
- BGH, 08.01.2019 - 1 StR 356/18
- BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.05.2017 - 1 StR 627/16
Revision in Strafsachen: Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen die …
Auszug aus BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18
Mit diesem Vorbringen kann er aber im Rahmen des § 356a StPO nicht gehört werden (Senatsbeschlüsse vom 19. November 2014 - 1 StR 114/14 und vom 9. Mai 2017 - 1 StR 627/16). - BGH, 19.11.2014 - 1 StR 114/14
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18
Mit diesem Vorbringen kann er aber im Rahmen des § 356a StPO nicht gehört werden (Senatsbeschlüsse vom 19. November 2014 - 1 StR 114/14 und vom 9. Mai 2017 - 1 StR 627/16). - BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich
Auszug aus BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18
Das Grundgesetz gebietet bei letztinstanzlichen Entscheidungen regelmäßig keine Begründung (vgl. nur BVerfG (Kammer), Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, wistra 2014, 434 Rn. 14 mwN). - BGH, 22.07.2016 - 1 StR 579/15
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15 und vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15). - BGH, 22.05.2015 - 1 StR 121/15
Unzulässige Anhörungsrüge (Auslegung)
Auszug aus BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15 und vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15).
- BGH, 19.10.2021 - 1 StR 519/20
Unbegründete Anhörungsrüge
Mit diesem Vorbringen kann sie aber im Rahmen des § 356a StPO nicht gehört werden (Senatsbeschlüsse vom 12. März 2019 - 1 StR 356/18 Rn. 6 …und vom 19. November 2014 - 1 StR 114/14 Rn. 7).