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   BGH, 03.09.2004 - 1 StR 359/04   

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https://dejure.org/2004,7244
BGH, 03.09.2004 - 1 StR 359/04 (https://dejure.org/2004,7244)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2004 - 1 StR 359/04 (https://dejure.org/2004,7244)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2004 - 1 StR 359/04 (https://dejure.org/2004,7244)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 21 StGB
    Totschlag; erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (erforderliche Gesamtwürdigung der Eingangsmerkmale; isolierte Berücksichtigung des Nachtatverhaltens; Erörterungsmangel hinsichtlich einer sinnlosen Tatbegehungsweise)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Unterlassene Gesamtwürdigung eines unbeherrschten Gefühlsausbruchs in Zusammenhang mit einer Alkoholisierung; Unzureichende Einbeziehung des Tatablaufs bei der Prüfung der Schuldfähigkeit; Ermittlung der speziellen ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 20

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Vermindertes Steuerungsvermögen bei Affekt und Alkoholisierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 360
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.04.1992 - 4 StR 122/92

    Anzeichen für eine auf einem Affekt beruhende Bewußtseinsstörung - Verminderte

    Auszug aus BGH, 03.09.2004 - 1 StR 359/04
    Das Unterlassen stellt einen Erörterungsmangel dar (vgl. BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 9).
  • BGH, 13.12.1989 - 3 StR 370/89

    Verminderte Schuldfähigkeit - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Affektiver,

    Auszug aus BGH, 03.09.2004 - 1 StR 359/04
    Zwar kann diesem Indizwirkung zukommen, das Landgericht hat aber die spezielle Tatzeitverfassung des Täters aufgrund einer sachverständigen Bewertung seines Verhaltens vor, bei und nach der Tat zu ermitteln (vgl. BGH NStZ 1984, 259; BGHR StGB § 21 Bewußtseinsstörung 3).
  • BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87

    BAK - Schuldfähigkeit - Affektive Einengung - Gemütsverfassung - Urteil -

    Auszug aus BGH, 03.09.2004 - 1 StR 359/04
    Eine solche Gesamtwürdigung war geboten, weil beide Faktoren im Zusammenwirken hier eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB bewirkt haben können (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3).
  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83

    Schuldunfähigkeit durch verminderte Steuerungsfähigkeit infolge eines Affekts -

    Auszug aus BGH, 03.09.2004 - 1 StR 359/04
    Zwar kann diesem Indizwirkung zukommen, das Landgericht hat aber die spezielle Tatzeitverfassung des Täters aufgrund einer sachverständigen Bewertung seines Verhaltens vor, bei und nach der Tat zu ermitteln (vgl. BGH NStZ 1984, 259; BGHR StGB § 21 Bewußtseinsstörung 3).
  • BGH, 24.06.2021 - 4 StR 79/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (Absicht Erreichung höchstmöglicher

    Bei dieser Beurteilung hat das Landgericht zutreffend nicht allein auf die akute GBL-Intoxikation abgestellt, sondern diese im Zusammenhang mit der risikogeneigten Persönlichkeit des Angeklagten und den Auswirkungen des Streitgeschehens im Pkw betrachtet (zur erforderlichen Gesamtbetrachtung vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2004 ? 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360, 361; vom 1. September 1988 ? 4 StR 384/88, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 9).
  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der

    Haben bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (BGH, Beschluss vom 23. August 2000 - 2 StR 281/00, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 14; Beschluss vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360).
  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 229/20

    Diebstahl (Wegnahme: Gewahrsam eines Verletzten an seinen neben ihm liegenden

    (1) Bei der notwendigen Gesamtwürdigung spielen im Einzelfall insbesondere folgende Umstände eine Rolle: die Alkoholgewöhnung des Täters (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 115/15, NStZ-RR 2016, 105), der feststellbare Blutalkoholgehalt zur Tatzeit und Trinkmenge sowie Trinkgeschwindigkeit, die körperliche und seelische Verfassung des Täters zur Zeit der Tat, das Tatmotiv, das mehr oder weniger gesteuert wirkende Leistungsverhalten vor, während und nach der Tat (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525, 3526), das Vorliegen von markanten Ausfallerscheinungen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281), Störungen von Denken und Wahrnehmung, Veränderungen im Affekt, das Vorhandensein oder Fehlen einer Erinnerung an das Geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 1995 - 4 StR 596/95, NStZ 1996, 227), die mehr oder weniger genaue Tatplanung und ein zielgerichtetes Verhalten bei der Tatbegehung, ein umsichtiges Nachtatverhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360) sowie konstellative Faktoren, wie Übermüdung, Erkrankung, Drogenoder Medikamenteneinnahme, eine affektive Erregung oder eine Persönlichkeitsstörung.
  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21

    Tötung einer 15jährigen Berliner Schülerin an der Rummelsburger Bucht muss

    Haben - wie hier - bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale des § 20 StGB gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18, NStZ-RR 2019, 170; Beschlüsse vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360; vom 23. August 2000 - 2 StR 281/00, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 14).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Feststellung

    Haben - wie hier - bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (Senat, Beschluss vom 23. August 2000 - 2 StR 281/00, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 14; BGH, Beschluss vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360; BeckOK-StGB/Eschelbach, § 20 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Verminderung der Steuerungsfähigkeit: erforderliche

    Vielmehr sind diese in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen, wenn verschiedene Faktoren im Zusammenwirken eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB bewirkt haben können (BGH, Beschlüsse vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04 Rn. 7 und vom 16. Februar 1984 - 1 StR 44/84, NStZ 1984, 259).
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