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   BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10   

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https://dejure.org/2010,8651
BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10 (https://dejure.org/2010,8651)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2010 - 1 StR 359/10 (https://dejure.org/2010,8651)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10 (https://dejure.org/2010,8651)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 266 Abs. 1, 2 StGB; § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 46a StGB; § 46 StGB; § 257c StPO
    Gewerbsmäßige Untreue; Verständigung (Angabe einer Strafuntergrenze; Protokollrüge); Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; Strafzumessung und Wiedergutmachung (Schuldanerkenntnis)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 3 S 2 StPO, § 267 Abs 3 S 5 StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Mitteilung des Strafrahmens; Feststellungen zur Verständigung im Urteil

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 3 S 2 StPO, § 267 Abs 3 S 5 StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Mitteilung des Strafrahmens; Feststellungen zur Verständigung im Urteil

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Strafmilderung nach der Vorschrift des § 46a Strafgesetzbuch (StGB) bei ganzer oder überwiegender Entschädigung des Opfers durch den Täter; Frage des Schuldanerkenntnisses allein als Grundlage für eine Strafmilderung wegen eines Täter-Opfer-Ausgleichs

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Mitteilung des Strafrahmens; Feststellungen zur Verständigung im Urteil

  • ra.de
  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Mitteilung des Strafrahmens; Feststellungen zur Verständigung im Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46a
    Möglichkeit der Strafmilderung nach der Vorschrift des § 46a Strafgesetzbuch ( StGB ) bei ganzer oder überwiegender Entschädigung des Opfers durch den Täter; Frage des Schuldanerkenntnisses allein als Grundlage für eine Strafmilderung wegen eines Täter-Opfer-Ausgleichs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    § 257c StPO
    Verständigung

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Schuldanerkenntniss allein keine Grundlage für Strafmilderung wegen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 170
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03

    Vermögensverlust (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall des Betruges; großes

    Auszug aus BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10
    b) Vergeblich beruft sich die Revision für ihre gegenteilige Auffassung auf die Entscheidungen des Senats vom 7. Oktober 2003 (1 StR 274/03, NJW 2004, 169 ff.) und 17. Dezember 2008 (1 StR 664/08, NStZ-RR 2009, 133 f.).

    In beiden Fällen hatten die Angeklagten nicht nur ein Schuldanerkenntnis abgegeben, oder gar nur angekündigt (1 StR 274/03) oder nur einen Vergleich abgeschlossen (1 StR 664/08), sondern es waren auch Zahlungen geflossen (1 StR 274/03: "Schadensersatz in Höhe von 250.000 EUR geleistet" , NJW aaO 170; 1 StR 664/08: "freiwilliger Einsatz von Vermögen" , NStZ-RR aaO 134).

  • BGH, 17.12.2008 - 1 StR 664/08

    Vertypter Milderungsgrund des Täter-Opfer-Ausgleichs (kommunikativer Prozess;

    Auszug aus BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10
    b) Vergeblich beruft sich die Revision für ihre gegenteilige Auffassung auf die Entscheidungen des Senats vom 7. Oktober 2003 (1 StR 274/03, NJW 2004, 169 ff.) und 17. Dezember 2008 (1 StR 664/08, NStZ-RR 2009, 133 f.).

    In beiden Fällen hatten die Angeklagten nicht nur ein Schuldanerkenntnis abgegeben, oder gar nur angekündigt (1 StR 274/03) oder nur einen Vergleich abgeschlossen (1 StR 664/08), sondern es waren auch Zahlungen geflossen (1 StR 274/03: "Schadensersatz in Höhe von 250.000 EUR geleistet" , NJW aaO 170; 1 StR 664/08: "freiwilliger Einsatz von Vermögen" , NStZ-RR aaO 134).

  • BGH, 27.07.2010 - 1 StR 345/10

    Strafzumessung nach Angabe einer Ober- und Untergrenze der Strafe in

    Auszug aus BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10
    Insbesondere teilt der Senat nicht die Besorgnis, wegen der nicht genannten Strafuntergrenze könne sich die Strafkammer auf eine nicht zulässige "Punktstrafe" (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10 mwN, NStZ 2010, 650) festgelegt haben.
  • BGH, 08.10.2010 - 1 StR 347/10

    Mangelnde Belehrung über Rechtsfolgen der Verständigung (Beruhen); gebotene

    Auszug aus BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10
    Der Senat neigt zu der Auffassung, dass bei Mitteilung eines möglichen Verfahrensergebnisses (§ 257c Abs. 3 Satz 2 StPO) stets ein Strafrahmen, also Strafober- und Strafuntergrenze, anzugeben ist (vgl. näher BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10 mwN).
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09

    Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10
    Im Urteil ist nur eine gegebenenfalls vorausgegangene Verständigung festzustellen (§ 267 Abs. 3 Satz 5 StPO), die Angabe ihres Inhalts ist nicht geboten (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09, NStZ-RR 2010, 151), ebenso wenig Ausführungen zu sonstigem Prozessgeschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, Rn. 10, NJW 2009, 2612, 2613).
  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 528/09

    Verständigung (Prüfung auf Verfahrensfehler; Verfahrensrüge; Dokumentation in den

    Auszug aus BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10
    Im Urteil ist nur eine gegebenenfalls vorausgegangene Verständigung festzustellen (§ 267 Abs. 3 Satz 5 StPO), die Angabe ihres Inhalts ist nicht geboten (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09, NStZ-RR 2010, 151), ebenso wenig Ausführungen zu sonstigem Prozessgeschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, Rn. 10, NJW 2009, 2612, 2613).
  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung

    Insoweit findet die notwendige Dokumentation gemäß § 273 Abs. 1a Satz 1 StPO in der Sitzungsniederschrift statt, welche die Grundlage einer vom Revisionsgericht auf Verfahrensrüge hin gegebenenfalls vorzunehmenden Prüfung des Verfahrens nach § 257c StPO bildet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, NStZ 2011, 170; vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 5 Offenlegung 1; vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09, NStZ 2010, 348).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Liegt mithin das Protokoll erst nach der Urteilsverkündung vor, ist ausgeschlossen, dass die Protokollierung einen Einfluss auf das bereits zuvor ergangene Urteil hat (st. Rspr.; instruktiv RG, Urteil vom 29. Januar 1909 - II 975/08, RGSt 42, 168, 170 f.; s. auch BGH, Urteile vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53; vom 1. Februar 1955 - 5 StR 678/54, BGHSt 7, 162, 163; Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, NStZ 2011, 170; Radtke, NStZ 2013, 669).
  • BGH, 20.10.2010 - 1 StR 400/10

    Verurteilung eines Fleischgroßhändlers wegen Betruges rechtskräftig

    (b) Im Übrigen kommt einem für den Fall eines Geständnisses vor oder zu Beginn einer Hauptverhandlung in den Raum gestellten Strafrahmen (zur Frage der Notwendigkeit der Nennung einer Strafunter- und einer Strafobergrenze vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10, Rn. 7 ff, und vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, Rn. 6) für die Strafzumessung nach langer streitiger Hauptverhandlung in der Regel keine Bedeutung mehr zu.
  • BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11

    Kein Verwertungsverbot hinsichtlich des Geständnisses des Angeklagten nach

    Auch wenn in den Urteilsgründen, ohne dass dies erforderlich wäre (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10 Rn. 16) Einzelheiten der Verständigung mitgeteilt werden, bedarf es zur Beanstandung der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 257c StPO der Erhebung einer formgerechten (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09).

    Der Senat neigt zu der Auffassung, dass bei Mitteilung eines möglichen Verfahrensergebnisses (§ 257c Abs. 3 Satz 2 StPO) stets ein Strafrahmen, also Strafober- und Strafuntergrenze anzugeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11

    Verständigung über den Schuldspruch (Qualifikation bei bandenmäßigem Handeln;

    Auch wenn in den Urteilsgründen, ohne dass dies erforderlich wäre (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, NStZ 2011, 170, 171; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, StV 2011, 76, 78), Einzelheiten der Verständigung mitgeteilt werden, bedarf es zur Beanstandung der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 257c StPO der Erhebung einer formgerechten (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09, StV 2010, 227).

    Der Senat neigt zu der Auffassung, dass bei Mitteilung eines möglichen Verfahrensergebnisses (§ 257c Abs. 3 Satz 2 StPO) stets ein Strafrahmen, also Strafober- und Strafuntergrenze anzugeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, NStZ 2011, 170).

  • BGH, 21.04.2021 - 6 StR 102/21

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage

    Der Senat teilt indessen nicht die Besorgnis, wegen der nicht genannten Untergrenze könne sich die Strafkammer bei dem Angeklagten B. auf eine nicht zulässige "Punktstrafe' festgelegt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, NStZ 2011, 170).
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10

    Verständigung; Absprache; Deal; obligatorische Angabe eines Strafrahmens

    Mit der Pflicht zur Benennung eines Strafrahmens kommt auch zum Ausdruck, dass das Verständigungsgesetz an dem von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195; Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40) entwickelten Verbot der Vereinbarung einer Punktstrafe festhält (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10, NStZ 2010, 650; vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10; vgl. auch Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10, StRR 2010, 465 und vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10).
  • OLG Bamberg, 25.10.2018 - 3 Ss OWi 1368/18

    Verfahren wegen fahrlässiger Abstandsunterschreitung

    Bloße Fehler des Protokolls wiederum vermögen die Revision nicht zu begründen, weil das Urteil hierauf nicht im Sinne von § 337 I StPO beruhen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11.10.2010 - 1 StR 359/10 [bei juris] = NStZ-RR 2011, 170; Urt. v. 20.04.2006 - 4 StR 604/05 [bei juris] = NStZ-RR 2007, 52, 53).
  • LG Köln, 05.04.2022 - 116 KLs 4/21
    Ein Schuldanerkenntnis oder gar dessen bloße Ankündigung können indes keine Grundlage eines Täter-Opfer-Ausgleichs in der Alternative des § 46a Nr. 2 StGB sein, sondern nur allgemein bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (BGH Beschl. v. 11.10.2010, Az. 1 StR 359/10).
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