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BGH, 05.08.2009 - 1 StR 363/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 13 EMRK; Art. 6 EMRK; § 51 StGB; § 46 StGB
Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen allein durch die Feststellung der Rechtsverletzung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehlers zum Nachteil des Angeklagten
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 339
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
Urteilsunterschrift; Inbegriff der Hauptverhandlung bei Verwertung eines …
Einer weitergehenden Kompensation als derjenigen, dass eine etwaige Verfahrensverzögerung festgestellt wird, bedarf es nicht, wenn der Angeklagte während des Verfahrens nicht inhaftiert und auch sonst eine besondere Belastung nicht erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09 - Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2012 - 5 RVs 100/12 -). - BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15
Verständigung (zulässiger Gegenstand einer Verständigung: Höhe der Kompensation …
Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Verfahrensdauer als solche sowie die damit verbundenen Belastungen des Angeklagten stets bereits strafmildernd im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen sind, es bei der Rechtsfolgenbestimmung über die Kompensation nur mehr um einen Ausgleich gerade der rechtsstaatswidrigen Verursachung der Verzögerung geht (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15; vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339 und vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 138). - BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kriterien für die Festlegung der …
In diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung geht es daher nur mehr um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Verzögerung (BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 56 mwN; Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08, StV 2008, 633, 634;… Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20), d.h. einer weitergehenden Kompensation bedarf es insoweit, als der Angeklagte gerade durch die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung belastet war (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Senat, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 297/10; BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
- BGH, 24.01.2012 - 1 StR 551/11
Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nur durch …
Einer weitergehenden Kompensation bedarf es daher - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat - nicht, weil eine besondere Belastung der nicht inhaftierten Angeklagten gerade durch die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nicht ersichtlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 297/10; Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248). - OLG Naumburg, 23.11.2011 - 2 Ss 162/11
Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit …
Unter diesen Umständen ist die Feststellung ein hinreichender Ausgleich (BGH NStZ-RR 2009, 339;… Fischer, § 46 Rdn. 132). - OLG Düsseldorf, 12.10.2018 - 2 RVs 90/18
Verfahrensverzögerung, Kompensation, Berufungsverfahren
Dies liegt z.B. nahe, wenn die Angeklagten während der Verfahrensverzögerung keinen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt und nicht inhaftiert waren (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 339 ff.).