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   BGH, 22.10.2014 - 1 StR 364/14   

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https://dejure.org/2014,45255
BGH, 22.10.2014 - 1 StR 364/14 (https://dejure.org/2014,45255)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2014 - 1 StR 364/14 (https://dejure.org/2014,45255)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14 (https://dejure.org/2014,45255)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei DNA-Gutachten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Plausibilität des Ergebnisses einer auf einer DNA-Untersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei DNA-Gutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Plausibilität des Ergebnisses einer auf einer DNA-Untersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Plausibilität des Ergebnisses einer auf einer DNA-Untersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DNA-Gutachten - und die Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 476
  • NStZ-RR 2015, 87
  • StV 2017, 506
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.2013 - 3 StR 67/13

    Anforderungen an die Darlegungen in den Urteilsgründen (Verurteilung allein

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - 1 StR 364/14
    Wenn das Tatgericht dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, hat es die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht überprüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, und ob die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen, den Erkenntnissen der Wissenschaft und den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens möglich sind (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13, StV 2014, 587 f.; BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420, 422).

    Für die Überprüfung durch das Revisionsgericht, ob das Ergebnis einer auf einer DNA-Untersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung plausibel ist, bedeutet dies, dass das Tatgericht jedenfalls mitteilen muss, wie viele Systeme untersucht wurden, ob diese unabhängig voneinander vererbbar sind (und mithin die Produktregel anwendbar ist), ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (BGH aaO, StV 2014, 587 f.).

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - 1 StR 364/14
    Wenn das Tatgericht dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, hat es die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht überprüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, und ob die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen, den Erkenntnissen der Wissenschaft und den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens möglich sind (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13, StV 2014, 587 f.; BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420, 422).
  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Sollte der neue Tatrichter wiederum die DNA-analytische Untersuchung des Hessischen Landeskriminalamts vom 10. September 2013 als Beweismittel heranziehen, wird er die für derartige Gutachten bestehenden Darstellungsanforderungen zu beachten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454).
  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist jedenfalls erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beweiswert von Täteridentifizierung mittels

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung, bei der es sich nicht um ein standardisiertes Verfahren handelt, ist es danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: molekulargenetische

    Insoweit ist es in Fällen, die keine Besonderheiten in der forensischen Fragestellung aufweisen, ausreichend, wenn der Tatrichter in den Urteilsgründen mitteilt, wie viele Systeme untersucht worden sind, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455; zum Erfordernis der Angabe, ob die untersuchten Merkmale unabhängig voneinander vererbbar sind vgl. nunmehr BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477).
  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 484/15

    Urteilsgründe (Umgang mit Sachverständigengutachten:

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Auseinandersetzung mit

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15, Rn. 4 zitiert nach juris; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15

    Zulässigkeit einer Auslieferung: Erhöhte Anforderungen an die Sachdarstellung und

    Eine Auslieferung ist nämlich schon dann als nicht zulässig anzusehen, wenn die Straftat im Inland wegen Verfolgungsverjährung nicht mehr geahndet werden könnte (Senat NStZ-RR 2015, 87; OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2013, III-2 Ausl 47/13).
  • BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Sachverständigengutachten:

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 18.01.2018 - 4 StR 377/17

    Bandendiebstahl (Definition: bandenmäßige Begehung); Urteilsgründe (Darlegung der

    Insoweit muss der Tatrichter nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 223; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87; Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15, NStZ-RR 2015, 180 (Ls)) mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist.
  • BGH, 13.08.2015 - 4 StR 307/15

    Revisionsrechtliche Prüfung der Beweiswürdigung bzgl. einer unzureichenden

    Der Senat kann ausschließen, dass die Beweiswürdigung auf der unzureichenden Darstellung des Ergebnisses der DNA-Untersuchungen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88) beruht.
  • BGH, 17.06.2015 - 5 StR 205/15

    Verwerfung der Revision

  • BGH, 18.05.2015 - 5 StR 169/15

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

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