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   BGH, 24.11.2015 - 1 StR 366/15   

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https://dejure.org/2015,39062
BGH, 24.11.2015 - 1 StR 366/15 (https://dejure.org/2015,39062)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2015 - 1 StR 366/15 (https://dejure.org/2015,39062)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2015 - 1 StR 366/15 (https://dejure.org/2015,39062)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 168 S 1 AO, § 168 S 2 AO, § 370 AO, § 22 StGB
    Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Abgrenzung von Tatvollendung und Versuch; notwendige tatrichterliche Feststellungen zum Eintritt des Verkürzungserfolges

  • IWW

    § 168 Satz 2 AO, § 168 Satz 1 AO, § 168 AO

  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Abgrenzung von Tatvollendung und Versuch; notwendige tatrichterliche Feststellungen zum Eintritt des Verkürzungserfolges

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 168 S. 2
    Steuerhinterziehung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerhinterziehung - Versuch oder Vollendung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 24.11.2015 - 1 StR 366/15
    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die Aufhebung eines tatrichterlichen Urteils durch das Revisionsgericht allein im Strafausspruch grundsätzlich nicht die Frage der Kompensation einer bis zur revisionsgerichtlichen Entscheidung eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, NJW 2013, 949, 950).
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 234/12

    Schuldsprüche gegen Teilnehmer im Komplex Dr. P. rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 24.11.2015 - 1 StR 366/15
    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die Aufhebung eines tatrichterlichen Urteils durch das Revisionsgericht allein im Strafausspruch grundsätzlich nicht die Frage der Kompensation einer bis zur revisionsgerichtlichen Entscheidung eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, NJW 2013, 949, 950).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 318/12

    Umsatzsteuerhinterziehung durch den Einsatz eines Missing Traders oder durch die

    Auszug aus BGH, 24.11.2015 - 1 StR 366/15
    Vollendung tritt erst ein, wenn der Täter durch seine Tathandlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat (BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Vollendung 3 mwN).
  • BGH, 05.02.2014 - 1 StR 422/13

    Steuerhinterziehung bei Umsatzsteuerkarussellen (unrichtige Angaben über

    Auszug aus BGH, 24.11.2015 - 1 StR 366/15
    In den Konstellationen des § 168 Satz 1 AO ist die Steuerhinterziehung dagegen bereits mit der (unrichtigen) Anmeldung vollendet (BGH aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 422/13, NStZ 2014, 335, 336; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, NStZ 2015, 282).
  • BGH, 23.07.2014 - 1 StR 196/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Eintritt des Erfolges bei falscher Steueranmeldung);

    Auszug aus BGH, 24.11.2015 - 1 StR 366/15
    In den Konstellationen des § 168 Satz 1 AO ist die Steuerhinterziehung dagegen bereits mit der (unrichtigen) Anmeldung vollendet (BGH aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 422/13, NStZ 2014, 335, 336; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, NStZ 2015, 282).
  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 437/15

    Betrugstatbestand: Hingabe eines durch eine Grundschuld gesicherten Darlehens als

    Die übrigen Einzelstrafen werden hiervon ebenso wenig berührt wie der Ausspruch über die Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09; BGHSt 54, 135; BGH, Beschluss vom 24. November 2015 - 1 StR 366/15 mwN).
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