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   BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09   

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https://dejure.org/2009,4552
BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09 (https://dejure.org/2009,4552)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2009 - 1 StR 376/09 (https://dejure.org/2009,4552)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2009 - 1 StR 376/09 (https://dejure.org/2009,4552)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 302 Abs. 1 StPO aF; § 302 StPO n.F.; § 349 Abs. 1 StPO
    Rechtskraft des absprachebedingt abgegebenen Rechtsmittelverzichts auch nach nachträglicher Abschaffung des absprachebedingten Rechtsmittelverzichts

  • lexetius.com

    StPO § 302 Abs. 1 aF, § 349 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unmittelbare Herbeiführung der Rechtskraft durch Rechtsmittelverzicht beider Verfahrensbeteiligter nach erfolgter Verständigung; Beseitigung einer bereits eingetretenen Rechtskraft durch § 302 Abs. 1 S. 2 Strafprozessordnung (StPO); Ausschluss eines Rechtsmittelverzichts ...

  • Judicialis

    StPO § 257c; ; StPO § 302 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c; StPO § 302 Abs. 1 S. 2
    Unmittelbare Herbeiführung der Rechtskraft durch Rechtsmittelverzicht beider Verfahrensbeteiligter nach erfolgter Verständigung; Beseitigung einer bereits eingetretenen Rechtskraft durch § 302 Abs. 1 S. 2 Strafprozessordnung ( StPO ); Ausschluss eines Rechtsmittelverzichts ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittelverzicht nach Verständigung im Strafverfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 167
  • NJW 2010, 310
  • StV 2009, 679
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09
    Der nach einer Verständigung wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht führt - in Verbindung mit dem Rechtsmittelverzicht der anderen rechtsmittelberechtigten Verfahrensbeteiligten - die Rechtskraft unmittelbar herbei (BGH - GS - BGHSt 50, 40).

    Die - noch innerhalb der Wochenfrist eingelegte - Revision ist unzulässig, weil der Angeklagte wirksam (BGH - GS - BGHSt 50, 40, 57) auf Rechtsmittel verzichtet hat (§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO).

    Denn der nach Urteilserlass erklärte Rechtsmittelverzicht hat - in Verbindung mit dem Rechtsmittelverzicht der anderen rechtsmittelberechtigten Verfahrensbeteiligten - die Rechtskraft unmittelbar herbeigeführt (BGH - GS - BGHSt 50, 40, 58).

  • BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05

    Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09
    Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 416/05 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 3 Ws 538/10

    Rechtsmittel im Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Ablauf

    Durch Einfügung von § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO aufgrund des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353) hat sich daran nichts geändert (BGHSt 54, 167).
  • BGH, 15.10.2015 - 2 StR 390/15

    Rechtsmittelverzicht (grundsätzlich keine Unwirksamkeit)

    Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 376/09, BGHSt 54, 167 f.).
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