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BGH, 27.08.1968 - 1 StR 381/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung); …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden "durch ein einmaliges Verlesen ... auch Laienrichter regelmäßig nicht so stark beeindruckt, dass sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen in sich aufnehmen können" (BGH, Urteil vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68; ebenso BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86). - BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden …
Schon bisher war anerkannt, daß zwischen der dauernden Überlassung der Anklageschrift und deren (einmaliger) Verlesung unterschieden werden müsse, weil "durch ein einmaliges Verlesen ... auch Laienrichter regelmäßig nicht so stark beeindruckt (werden), daß sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen in sich aufnehmen können" (BGH, Urt. vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68). - BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97
Grundsätze von Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens; Schöffen …
Er hat zwischen der dauernden Überlassung der Anklageschrift und deren einmaliger Verlesung unterschieden und für den Fall einer nur einmaligen Verlesung unter Hinweis auf seinen Beschluß vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68 ausgeschlossen, daß das Urteil auf einem möglichen Verfahrensfehler beruht (BGH JR 1987, 389 mit Anm. Rieß).