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   BGH, 20.07.1976 - 1 StR 382/76   

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https://dejure.org/1976,6943
BGH, 20.07.1976 - 1 StR 382/76 (https://dejure.org/1976,6943)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1976 - 1 StR 382/76 (https://dejure.org/1976,6943)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 (https://dejure.org/1976,6943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Aufzählung der strafmildernden und strafschärfenden Gründe im Urteil - Fehlerhafte Berücksichtigung von Umständen als strafmildernd - Unzulängliche Berücksichtigung von strafschärfenden Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.1973 - 3 StR 186/73

    Rechtfertigung der Annahme mildernder Umstände bei einer Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 20.07.1976 - 1 StR 382/76
    Das ist noch kein Milderungsgrund (BGH, Urt. vom 7. November 1973 - 3 StR 186/73).
  • BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81

    Teilerfolg in der strafrechtlichen Revision wegen fehlerhafter rechtlicher

    Derartige lückenhafte Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt und insbesondere die strafschärfenden und die strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 -).
  • BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76

    Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Strafzumessung -

    Denn derart lückenhafte Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt (vgl. Werner Schmid, ZStrW 85, 360, 393) und insbesondere die strafschärfenden und die strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und in ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 218/82

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen -

    Das Landgericht verkennt hier, daß ebenso, wie das Fehlen eines Milderungsgrundes kein Strafschärfungsgrund sein kann (vgl. BGH MDR 1980, 240; NJW 1980, 2821; Strafverteidiger 1981, 177), auch das Fehlen eines Strafschärfungsgrundes nicht strafmildernd gewertet werden darf (stand. BGH-Rechtsprechung, vgl. die Entscheidungen vom 27. November 1961 - 4 StR 379/61, 7. November 1973 - 3 StR 186/73, 29. Oktober 1975 - 3 StR 369/75, 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 und 27. Juni 1978 - 1 StR 172/78).
  • BGH, 03.02.1981 - 1 StR 738/80

    Absehen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Angeklagten bei

    Derartig lückenhafte Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt und insbesondere die strafschärfenden und die strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 -).
  • BGH, 25.07.1978 - 1 StR 263/78

    Bewilligung der Strafaussetzung bei sexueller Nötigung mit vorsätzlicher

    Das aber könnte schon nicht als allgemeiner Strafmilderungsgrund verwertet werden (BGH, Urteile vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 - und vom 27. Juni 1978 - 1 StR 172/78), geschweige denn als besonderer Umstand im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB.
  • BGH, 25.10.1978 - 3 StR 360/78

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Strafzumessung - Notwendigkeit einer

    Eine derart lückenhafte Urteilsbegründung macht dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt und insbesondere die strafschärfenden und strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und in ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (BGH, Urteile vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 und vom 31. August 1976 - 1 StR 473/76 mit weiteren Nachweisen).".
  • BGH, 27.06.1978 - 1 StR 172/78

    Annahme eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht durch Ablehnung eines

    Damit hat er aber nur einen Strafschärfungsgrund vermieden, nicht jedoch einen Strafmilderungsgrund geschaffen (BGH, Urteile vom 7. November 1973 - 3 StR 186/73 - und vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 -).
  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 331/81

    Auswirkungen einer lückenhaften Urteilsbegründung auf die Strafzumessungsgründe

    Diese damit insoweit nur lückenhaften Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1978 - 3 StR 360/78 - bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81) ermöglichen dem Revisionsgericht nicht die Beurteilung, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76).
  • BGH, 03.02.1981 - 1 StR 773/80

    Darlegungspflicht der die Strafzumessung bestimmenden Umstände in den

    Derartige lückenhafte Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt und insbesondere die strafschärfenden und die strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 -).
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