Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.04.2015

Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2013 - 1 StR 388/13   

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BGH, 05.12.2013 - 1 StR 388/13 (https://dejure.org/2013,37681)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2013 - 1 StR 388/13 (https://dejure.org/2013,37681)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 1 StR 388/13 (https://dejure.org/2013,37681)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 AEUV; Art. 2 Buchstabe a) RL 2001/83/EG; § 19 Abs. 1 Nr. 1 GÜG; Art. 53 Abs. 4, 105 Verfahrensordnung des Gerichtshofs der Europäischen Union
    Vorlagebeschluss zu Art. 2 Buchstabe a) der Richtlinie 2001/83/EG (Auslegung von Unionsrecht); unerlaubtes Handeltreiben mit Grundstoffen (Pseudoephedrin); Ersuchen um eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Nr 2 EWGV 2001/83, Art 2 Buchst a S 2 EGV 273/2004, Art 2 Buchst a Halbs 2 EGV 111/2005, § 1 Abs 1 Nr 1 GÜG, § 3 GÜG
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Arzneimittel als Grundstoffe zur Herstellung von Betäubungsmitteln

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit einem Grundstoff bei Verwendung zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln (hier: Extrahierung von Pseudoephedrin zur Herstellung von Methamphetamin); Auslegung von unionsrechtlichen Vorschriften einer Verordnung hinsichtlich Grundstoff eines ...

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Arzneimittel als Grundstoffe zur Herstellung von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handeltreiben mit einem Grundstoff bei Verwendung zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln (hier: Extrahierung von Pseudoephedrin zur Herstellung von Methamphetamin); Auslegung von unionsrechtlichen Vorschriften einer Verordnung hinsichtlich Grundstoff eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verbot von Grundstoffen zur Herstellung von Amphetamin und Methamphetamin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 83
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.04.2011 - 5 StR 463/10

    Vorsätzlicher unerlaubter Großhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln;

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - 1 StR 388/13
    Dementsprechend sind verschiedene Gerichte - allerdings jeweils ohne nähere Erörterung - davon ausgegangen, dass der Handel mit Ephedrinhydrochlorid sowohl einen Straftatbestand nach dem deutschen Grundstoffüberwachungsgesetz als auch einen Straftatbestand nach dem deutschen Arzneimittelgesetz verwirklichen und mithin grundsätzlich auch ein Arzneimittel einen Grundstoff im Sinne des Grundstoffüberwachungsgesetzes darstellen könne (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - 5 StR 463/10, NStZ 2011, 583; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2013 - OVG 5 N 21.09, juris Rn. 16; s. auch Raum in Kügel/Müller/Hofmann, AMG, 2012, § 95 Rn. 9).

    Selbst wenn die Angeklagte N. sich durch das den Gegenstand des Strafverfahrens bildende tatsächliche Verhalten zusätzlich nach weiteren Straftatbeständen des deutschen Strafrechts strafbar gemacht hätte (zum Beispiel § 95 Abs. 1 Nr. 5 AMG), würde eine Strafbarkeit gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 GÜG daneben als tateinheitlich verwirklicht erhalten bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - 5 StR 463/10, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 2011, S. 583 f.).

  • EuGH, 03.10.2013 - C-298/12

    Confédération paysanne - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - 1 StR 388/13
    c) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union schließt es die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen des Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen anderen Amtssprachen auszulegen (EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013 - C-298/12 - Confédération paysanne - juris Rn. 22 mwN).
  • EuGH, 16.11.2010 - C-76/10

    Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - 1 StR 388/13
    EU 2013 Nr. C 76/10 S. 56).".
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2013 - 5 N 21.09

    Antrag auf Zulassung der Berufung (erfolglos); Apotheker;

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - 1 StR 388/13
    Dementsprechend sind verschiedene Gerichte - allerdings jeweils ohne nähere Erörterung - davon ausgegangen, dass der Handel mit Ephedrinhydrochlorid sowohl einen Straftatbestand nach dem deutschen Grundstoffüberwachungsgesetz als auch einen Straftatbestand nach dem deutschen Arzneimittelgesetz verwirklichen und mithin grundsätzlich auch ein Arzneimittel einen Grundstoff im Sinne des Grundstoffüberwachungsgesetzes darstellen könne (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - 5 StR 463/10, NStZ 2011, 583; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2013 - OVG 5 N 21.09, juris Rn. 16; s. auch Raum in Kügel/Müller/Hofmann, AMG, 2012, § 95 Rn. 9).
  • BGH, 22.10.2013 - 3 StR 124/13

    Vorlage an den EuGH im Betäubungsmittelstrafrecht (Lieferung von

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - 1 StR 388/13
    Die Notwendigkeit der Auslegung von Art. 2 Buchstabe a) Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 und Art. 2 Buchstabe a) Halbsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 hat bereits der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit einem auf Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union gerichteten Beschluss vom 22. Oktober 2013 (3 StR 124/13) wie folgt begründet:.
  • BGH, 04.06.2014 - 1 StR 99/14

    Verfahrenseinstellung infolge eines anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens beim

    Das Revisionsverfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die ihm vom Senat mit Beschluss vom 5. Dezember 2013 in der Strafsache 1 StR 388/13 unterbreitete Vorlagefrage ausgesetzt.

    Nach den tatrichterlichen Feststellungen hat der Angeklagte u.a. gemeinsam mit der in dem Verfahren 1 StR 388/13 gesondert verfolgten T. N. in fünf Fällen pseudoephedrinhaltige Tabletten (vor allem Reactine Duo und Rhinopront) erworben und in die Tschechische Republik verbracht.

    Das Landgericht hat das Verhalten des Angeklagten wie auch das der im Verfahren 1 StR 388/13 angeklagten T. N. jeweils als Straftat gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 GÜG gewertet.

  • BGH, 30.04.2015 - 1 StR 426/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Grundstoffen, die zur unerlaubten Herstellung von

    Wie der Senat bereits in seinem in der Strafsache u.a. gegen die gesondert Verfolgte N. ergangenen Beschluss vom 5. Dezember 2013 (1 StR 388/13) ausgeführt hat, werden die von dem Straftatbestand erfassten "Grundstoffe' im Sinne von § 1 Nr. 1 und § 3 GÜG durch die von den Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 betreffend Drogenausgangsstoffe (ABl. EU Nr. L 47 vom 18. Februar 2004 S. 1 ff.) und Nr. 111/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern (ABl. EU Nr. L 22 vom 26. Januar 2005 S. 1 ff. sowie Nr. L 61 vom 2. März 2006 S. 23) einschließlich deren Anlagen "erfassten Stoffe' bestimmt (vgl. Volkmer in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011, Vorbemerkung zu §§ 19 bis 21 GÜG Rn. 3).

    aa) Der Senat hat mit dem genannten Beschluss vom 5. Dezember 2013 in der Sache 1 StR 388/13 gemäß § 267 Abs. 3 und 4 AEUV dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

  • BGH, 05.12.2013 - 1 StR 426/13

    Aussetzung des Revisionsverfahrens (Vorlage zum EuGH); Beihilfe zum Handeltreiben

    Das Revisionsverfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die ihm vom Senat mit Beschluss vom 5. Dezember 2013 in der Strafsache 1 StR 388/13 unterbreitete Vorlagefrage ausgesetzt.

    Über deren Revision gegen ihre Verurteilung hat der Senat in der Strafsache 1 StR 388/13 zu entscheiden.

  • BGH, 30.04.2015 - 1 StR 99/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Grundstoffen, die zur unerlaubten Herstellung von

    Wie der Senat bereits in seinem in der Strafsache u.a. gegen die gesondert Verfolgte N. ergangenen Beschluss vom 5. Dezember 2013 (1 StR 388/13) ausgeführt hat, werden die von dem Straftatbestand erfassten "Grundstoffe' im Sinne von § 1 Nr. 1 und § 3 GÜG durch die von den Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 betreffend Drogenausgangsstoffe (ABl. EU Nr. L 47 vom 18. Februar 2004 S. 1 ff.) und Nr. 111/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern (ABl. EU Nr. L 22 vom 26. Januar 2005 S. 1 ff. sowie Nr. L 61 vom 2. März 2006 S. 23) einschließlich deren Anlagen "erfassten Stoffe' bestimmt (vgl. Volkmer in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011, Vorbemerkung zu §§ 19 bis 21 GÜG Rn. 3).

    aa) Der Senat hat mit dem genannten Beschluss vom 5. Dezember 2013 in der Sache 1 StR 388/13 gemäß § 267 Abs. 3 und 4 AEUV dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2015 - 1 StR 388/13   

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https://dejure.org/2015,15892
BGH, 30.04.2015 - 1 StR 388/13 (https://dejure.org/2015,15892)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2015 - 1 StR 388/13 (https://dejure.org/2015,15892)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2015 - 1 StR 388/13 (https://dejure.org/2015,15892)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 19 Abs. 1 Nr. 1 GÜG; § 3 GÜG; § ... 1 Nr. 1 GÜG; Art. 1 Nr. 2 Richtlinie 2001/83/EG; Art. 2 lit. a) Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 273/2004; Art. 2 lit. a) Halbsatz 2 Verordnung (EG) Nr. 111/2005; § 267 Abs. 3, Abs. 4 AEUV
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Grundstoffen, die zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden sollen (Ausnahme für Grundstoffe als Wirkstoff eines Arzneimittels: auch bei leichter Extrahierbarkeit, hier: Pseudoephedrin); Vorlageverfahren zum EuGH

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Nr 1 GÜG, § 1 Nr 3 GÜG, § 19 Abs 1 Nr 1 GÜG, Art 1 Nr 2 EGRL 83/2001, Art 2 Buchst a S 2 EGV 273/2004
    Unerlaubtes Handeltreiben mit einem Grundstoff für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln: Pseudoephedrin als Grundstoff nach GÜG

  • IWW

    § 19 Abs. 1 Nr. 1 GÜG, § 3 GÜG, § ... 27 StGB, § 1 Nr. 1 GÜG, Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG, § 1 Nr. 1, Verordnungen (EG) Nr. 273/2004, Art. 2 Buchstabe a) Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004, Art. 2 Buchstabe a) Halbsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005, § 267 Abs. 3, 4 AEUV, Richtlinie 2001/83/EG, (EG) Nr. 111/2005, Art. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 273/2004, Verordnung (EG) Nr. 111/2005, Verordnung (EG) Nr. 1901/2006, Anhang I der Verordnung Nr. 273/2004, Verordnung Nr. 111/2005, § 3, § 19 Abs. 1 GÜG, Nr. 111/2005, § 349 Abs. 4 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, §§ 155, 264 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 5 AMVV

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit einem zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendeten Grundstoff; Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit einem zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendeten Grundstoff

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit einem Grundstoff für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln: Pseudoephedrin als Grundstoff nach GÜG

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GÜG § 3; GÜG § 19 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 27
    Unerlaubtes Handeltreiben mit einem zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendeten Grundstoff; Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit einem zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln verwendeten Grundstoff

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pseudoephedrin - als Grundstoff für Methamphetamin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 598
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 05.02.2015 - C-627/13

    M. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Drogenausgangsstoffe - Überwachung des

    Auszug aus BGH, 30.04.2015 - 1 StR 388/13
    bb) Mit Urteil vom 5. Februar 2015 (verbundene Rechtssachen C-627/13 und C-2/14, ABl. EU 2015 Nr. C 107, 11) hat der Gerichtshof der Europäischen Union auf das Vorabentscheidungsverfahren hin für Recht erkannt:.
  • OLG Bamberg, 22.05.2018 - 1 Ws 169/18

    Strafbarkeit wegen Umgangs mit ephedrin- und pseudoephedrinhaltigen Arzneimitteln

    In dieser Entscheidung hatte der Senat darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung der Rspr. des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. v. 05.02.2015 - C-627/13 = BeckRS 2015, 80200) sowie des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 30.04.2015 - 1 StR 388/13 = NStZ 2015, 598; 30.04.2015 - 1 StR 426/13 [bei juris] und 30.04.2015 - 1 StR 99/14 [bei juris] sowie 27.10.2015 - 3 StR 124/13 [= BeckRS 2015, 19540]) eine Strafbarkeit nach § 19 I Nr. 1 GÜG jedenfalls für die Zeit vor dem 30.12.2013 ausscheiden dürfte und für die Zeit danach davon abhänge, ob § 19 V GÜG in der für den Tatzeitraum maßgeblichen Fassung auch für § 19 I Nr. 1 GÜG gelte und, wenn nicht, ob § 19 I Nr. 1 GÜG i.V.m. §§ 3, 1 I Nr. 1 GÜG eine wirksame (dynamische) Verweisung auf die jeweils gültige Fassung des Art. 2 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 273/2004 sowie des Art. 2 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 111/2005 enthalte (zu den unterschiedlichen Auffassungen in der Lit. vgl. Körner/Patzak/Volkmer BtMG 8. Aufl. § 19 GÜG Rn. 10; Patzak, Verbot von Grundstoffen zur Herstellung von Amphetamin und Methamphetamin, in: Beck-Community, veröffentlicht am 23.02.2014 einerseits, Satzger/Langheld, Europarechtliche Verweisungen in Blankettstrafgesetzen und ihre Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot - Anm. zu BGH 5 StR 543/10, in: HRRS 2011, 460 ff. andererseits).
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