Rechtsprechung
BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 62 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (wiederholte Anordnung der Maßregel gegenüber einem bereits untergebrachten Angeklagten: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Voraussetzungen bei Schuldunfähigkeit und verminderter Schuldfähigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 StGB, § 63 StGB, § 67 Abs 4 StGB
Strafurteil: Erneute Anordnung der Unterbringung eines bereits Untergebrachten in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Begleitstrafe - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, § 246a Abs. 1 Satz 1 StPO, § 63 StGB, § 62 StGB, § 20 StGB, § 67 Abs. 1 StGB, § 67 Abs. 4 StGB, § 357 Satz 1 StPO, § 64 StGB, § 67 Abs. 2 StGB, § 69 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Rechtswidrigkeit des Absehens von einer Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rewis.io
Strafurteil: Erneute Anordnung der Unterbringung eines bereits Untergebrachten in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Begleitstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21; StGB § 62; StGB § 63
Rechtswidrigkeit des Absehens von einer Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - datenbank.nwb.de
Strafurteil: Erneute Anordnung der Unterbringung eines bereits Untergebrachten in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Begleitstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wiederholte Unterbringung in der Psychiatrie
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erneute Anordnung von Maßregel ggü. bereits in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachtem möglich
Verfahrensgang
- LG Bayreuth, 31.10.2014 - 1 KLs 210 Js 9164/13
- BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15
Papierfundstellen
- StV 2016, 733
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 04.07.2017 - 3 Ws 256/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Krankheit …
Sollte die Strafkammer nach Erhebung und Würdigung aller Beweise zu dem Ergebnis gelangen, dass die Beschuldigte die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen hat, während Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) sicher ausgeschlossen werden kann, und muss daher gegen sie eine Freiheitsstrafe verhängt werden, so ist der erneute Maßregelausspruch nach § 63 StGB nicht nur zulässig, sondern geboten, um die Anrechenbarkeit der Zeit des Maßregelvollzugs auf die Strafe zu gewährleisten und hierdurch eine Benachteiligung der Beschuldigten auszuschließen (BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, juris, Rdnr. 9; Beschluss vom 24. März 2015 - 1 StR 39/15, BeckRS 2015, 10849).Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, NStZ-RR 2007, 8 und juris; Urteil vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, juris; Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, BeckRS 2015, 01256; Beschluss vom 24. März 2015 - 1 StR 39/15, BeckRS 10849; Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 629/16, NStZ-RR 2017, 170; OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11, BeckRS 2012, 01218 für den Fall einer sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Sicherungsverfahrens).
- LG Arnsberg, 20.02.2018 - 2 KLs 1/17
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Die Verhältnismäßigkeit ist jedenfalls dann gewahrt, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und wenn das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Angeklagten oder Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 24.03.2015, Az.: 1 StR 39/15, StV 2016, 733-734, Rn. 10 bei juris, und vom 07.03.2017, Az.: 1 StR 629/16, NStZ-RR 2017, 170, zitiert nach juris, jeweils m. w. N.). - BGH, 16.07.2019 - 4 StR 551/18
Verwerfung der Revision als unbegründet
Vorliegend war die neuerliche Anordnung der Maßregel aber deshalb geboten, um zu gewährleisten, dass der Maßregelvollzug gemäß § 67 Abs. 4 StGB auf die zugleich gegen den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, StV 2015, 217, 218; Beschlüsse vom 24. März 2015 - 1 StR 39/15, StV 2016, 733, 734; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 179/12, StraFo 2012, 369; vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 202).