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   BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65   

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https://dejure.org/1965,279
BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65 (https://dejure.org/1965,279)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1965 - 1 StR 394/65 (https://dejure.org/1965,279)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1965 - 1 StR 394/65 (https://dejure.org/1965,279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Mittäterschaft bei zurechnungsunfähigem Tatgenossen - Verurteilung wegen "fahrlässiger Rauschtat" - Rüge der Unzulässigkeit der Nebenklage - Auslegung von Verfahrenserklärungen - Erstattungspflicht hinsichtlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 330 a; StPO § 397, § 471 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 284
  • NJW 1966, 115
  • MDR 1966, 164
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.01.1958 - 4 StR 627/57
    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65
    Der wegen schuldhaften Selbstberauschens Verurteilte hat dem Nebenkläger die notwendigen Auslagen dann zu erstatten, wenn sich die Rauschtat gegen diesen gerichtet hatte (Fortführung von BGHSt 11, 195 und 15, 60).

    Diese Erstattungspflicht trifft ihn nach der bisherigen Rechtsprechung (BGHSt 11, 195, 198 [BGH 15.01.1958 - 4 StR 627/57]; 15, 61, 63 [BGH 29.06.1960 - 2 StR 276/60]; BGH VRS 17, 424, 428, 429) jedenfalls dann, wenn seine Verurteilung eine strafbare Handlung ahndet, die sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts richtete.

    Indessen muß das in diesem Fall für die Anwendung der §§ 397, 471 Abs. 1 StPO genügen, Denn für die - an Grundsätze des bürgerlichen Rechtsstreits angelehnte (BGHSt 11, 189, 191 ff [BGH 20.12.1957 - 1 StR 33/57]; 11, 195, 197) [BGH 15.01.1958 - 4 StR 627/57]- kostenrechtliche Betrachtungsweise dieser Vorschriften kommt es darauf an, daß der Nebenkläger mit der Nebenklage Erfolg hat.

  • BGH, 29.06.1960 - 2 StR 276/60

    Versuchte Notzucht im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit - Maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65
    Der wegen schuldhaften Selbstberauschens Verurteilte hat dem Nebenkläger die notwendigen Auslagen dann zu erstatten, wenn sich die Rauschtat gegen diesen gerichtet hatte (Fortführung von BGHSt 11, 195 und 15, 60).

    Die Verpflichtung eines verurteilten Angeklagten, die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen zu erstatten, ergibt sich aus § 397 Abs. 1 i.V.m. § 471 Abs. 1 und 5 StPO (BGHSt 15, 60, 61) [BGH 29.06.1960 - 2 StR 276/60].

    Diese Erstattungspflicht trifft ihn nach der bisherigen Rechtsprechung (BGHSt 11, 195, 198 [BGH 15.01.1958 - 4 StR 627/57]; 15, 61, 63 [BGH 29.06.1960 - 2 StR 276/60]; BGH VRS 17, 424, 428, 429) jedenfalls dann, wenn seine Verurteilung eine strafbare Handlung ahndet, die sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts richtete.

  • RG, 07.12.1906 - V 473/06

    1. Ist eine in Mittäterschaft mit einem im Sinne von § 51 St.G.B.'s

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65
    Es ist zweifelhaft, ob Mittäterschaft denkbar ist, wenn nur der eine Tatgenosse verantwortlich, der andere aber zurechnungsunfähig ist (RGSt 40, 21; 63, 101, 104; BGH LM Nr. 2 zu § 223 a StGB).
  • BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65
    Dagegen gehört die im Vollrausch verübte, mit Strafe bedrohte Handlung, die sich gegen ein bestimmtes Rechtsgut eines Einzelträgers richtet - hier gegen die Geschlechtsehre und die körperliche Unversehrtheit der Nebenklägerin - nicht zum Tatbestand des Vergehens der Volltrunkenheit, sondern ist nur eine Bedingung der Strafbarkeit (BGHSt 1, 275, 277) [BGH 21.06.1951 - 4 StR 26/51].
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65
    Damit war gemeint: Verurteilung wegen fahrlässigen Vergehens gegen § 330 a StGB (RGSt 69, 187-189; BGH VRS 7 Nr. 140 S. 309-311; BGHSt 9, 390 ff.).
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65
    Auf eine Verletzung des § 55 StPO kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 11, 213).
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65
    Nun ist allerdings der Beschwerdeführer nicht wegen - zum Nachteil der Nebenklägerin begangener - versuchter Notzucht und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, sondern wegen fahrlässigen Vergehens gegen § 330 a StGB., Diese Vorschrift schützt nicht das - zunächst ganz Ungewisse - Einzelrechtsgut, das der Täter dann im Rausch verletzt, sondern hat zur Aufgabe, die Allgemeinheit vor rauschbedingten Ausschreitungen zu bewahren (BGHSt 16, 124, 127 ff) [BGH 02.05.1961 - 1 StR 139/61].
  • BGH, 20.12.1957 - 1 StR 33/57

    Nebenkläger - Rechtsmittel - Rechtsmittelgegner - Notwendige Auslagen -

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65
    Indessen muß das in diesem Fall für die Anwendung der §§ 397, 471 Abs. 1 StPO genügen, Denn für die - an Grundsätze des bürgerlichen Rechtsstreits angelehnte (BGHSt 11, 189, 191 ff [BGH 20.12.1957 - 1 StR 33/57]; 11, 195, 197) [BGH 15.01.1958 - 4 StR 627/57]- kostenrechtliche Betrachtungsweise dieser Vorschriften kommt es darauf an, daß der Nebenkläger mit der Nebenklage Erfolg hat.
  • BGH, 12.04.1951 - 4 StR 78/50

    Kenntnis bzgl. der Neigung zur Begehung von Straftaten im Rauschzustand als

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65
    Er hat sie aber ersichtlich darin gefunden, daß der Angeklagte am Tattag größere Mengen Rotwein zu sich nahm (nicht ausschließbarer Blutalkoholgehalt 3 Promille bis maximal 4, 25 Promille, UA 8) und dabei pflichtwidrig die Möglichkeit der Volltrunkenheit nicht voraussah (vgl. BGHSt 1, 124, 126) [BGH 12.04.1951 - 4 StR 78/50].
  • RG, 01.10.1902 - V 191/02

    Anforderungen an die Einleitung einer Abwesenheitspflegschaft

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65
    Die Bestellung eines Pflegers nach § 1910 BGB berührte ihre Geschäftsfähigkeit und damit ihre Prozeßfähigkeit nicht (RGZ 52, 223, 224).
  • RG, 11.07.1932 - II 609/32

    1. Kann das Urteil darauf beruhen, daß ein zu Unrecht zugelassener Nebenkläger

  • RG, 13.03.1908 - V 48/08

    1. Kann sich eine politische Körperschaft wegen einer gegen sie gerichteten

  • RG, 03.03.1925 - I 41/25

    Kann das Revisionsgericht die vom Angeklagten nicht beanstandete Berechtigung des

  • RG, 29.04.1935 - 3 D 106/35

    Im Urteilssatz ist nur die Zuwiderhandlung gegen den § 330 a StGB. zu erwähnen,

  • RG, 25.03.1929 - II 250/29

    1. Über den Täter-, Mittäter- und Gehilfenvorsatz und die mittelbare Täterschaft.

  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Demgegenüber wird derjenige wegen der Berauschung mit Strafe oder Geldbuße sanktioniert, der in diesem Zustand in rechtswidriger Weise einen Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestand verwirklicht und hierfür nicht bestraft oder mit Geldbuße belegt werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war bzw. nicht vorwerfbar gehandelt hat oder dies zumindest nicht auszuschließen ist (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 1951 - 4 StR 78/50, BGHSt 1, 124, 125; vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 125 f.; vom 1. Juni 1962 - 4 StR 88/62, BGHSt 17, 333, 334; vom 26. Oktober 1965 - 1 StR 394/65, BGHSt 20, 284, 285; vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242 f.; Beschlüsse vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 55 f.; vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; KK/Rengier, OWiG, 4. Aufl., § 122 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Er hat lediglich die Ahndung des schuldhaften Sich-Berauschens durch die Einfügung einer objektiven Bedingung der Strafbarkeit bzw. der Bußgeldbewehrung dahin eingeschränkt, dass ein "folgenloser' Rausch keine Sanktion nach sich ziehen soll, während derjenige, der in diesem Zustand eine rechtswidrige Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht, für die er nicht bestraft oder mit Geldbuße belegt werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war bzw. nicht vorwerfbar gehandelt hat oder dies zumindest nicht auszuschließen ist, wegen der Berauschung mit Strafe oder Geldbuße sanktioniert wird (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 1951 - 4 StR 78/50, BGHSt 1, 124, 125; vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 125 f.; vom 1. Juni 1962 - 4 StR 88/62, BGHSt 17, 333, 334; vom 26. Oktober 1965 - 1 StR 394/65, BGHSt 20, 284, 285; vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242 f.; Beschlüsse vom 18. August 1983 - 4 StR 142/83, BGHSt 32, 48, 55 f.; vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; KKOWiG/Rengier, 4. Aufl., § 122 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 385/18

    Voraussetzungen einer ausgeschlossenen oder erheblich verminderten

    Ein "folgenloser' Rausch soll keine Sanktion nach sich ziehen; demgegenüber wird derjenige wegen der Berauschung mit Strafe oder Geldbuße sanktioniert, der in diesem Zustand in rechtswidriger Weise einen Straftatbestand verwirklicht und hierfür nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder dies zumindest nicht auszuschließen ist (vgl. auch BGH, Urteile vom 12. April 1951 - 4 StR 78/50, BGHSt 1, 124, 125; vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 125 f.; vom 1. Juni 1962 - 4 StR 88/62, BGHSt 17, 333, 334; vom 26. Oktober 1965 - 1 StR 394/65, BGHSt 20, 284, 285; vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242 f.; Beschlüsse vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 55 f.; vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5).
  • LG Berlin, 27.11.2009 - 5 JuJs 343/07

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher: Anschlusserklärung eines

    Vor diesem Hintergrund steht auch die ständige Rechtsprechung vor 1987, welche in Anwendung des § 395 StPO a. F. die Anschlusserklärung allein Volljährigen vorbehielt (vgl. RGSt 37, 63; BayObLG NJW 1956, 681; BGHSt 20, 284), nicht im Widerspruch zu der Entscheidung der Kammer.
  • BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01

    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers (vom Zulassungsgrund

    Insofern ist die Rechtslage in Bezug auf die notwendigen Auslagen der in dem Fall einer Verurteilung wegen Vollrausches vergleichbar (vgl. BGHSt 20, 284; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 2001- 3 ARs 29/2001).
  • BGH, 20.11.2001 - 4 StR 392/01

    Auslagen des Nebenklägers bei Verurteilung nach § 323 c statt nach § 212 StGB

    Insofern ist die Rechtslage in Bezug auf die notwendigen Auslagen des Nebenklägers der in den Fällen der Verurteilung wegen Vollrausches vergleichbar (BGHSt 20, 284).
  • BGH, 22.01.2002 - 4 StR 391/01

    Notwendige Auslagen - Nebenkläger - Verfahrenskosten

    Insofern ist die Rechtslage in Bezug auf die notwendigen Auslagen der in dem Fall einer Verurteilung wegen Vollrausches vergleichbar (vgl. BGHSt 20, 284; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 2001- 3 ARs 29/2001).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.06.2014 - JK I Qs 39/14

    Kostentragungspflicht des Verurteilten bei Nebenklage

    Nach der kostenrechtliche Betrachtungsweise der Vorschrift des § 472 StPO kommt es darauf an, ob der Nebenkläger mit der Nebenklage Erfolg hat (vgl. BGHSt 20, 284).
  • KG, 17.02.1997 - 4 Ws 27/97

    Umfang und Wirkung der Anschlusserklärung eines Nebenklägers - Notwendige

    Eine den Nebenkläger betreffende Tat liegt vielmehr immer vor, wenn sie denselben geschichtlichen Vorgang i.S.d § 264 Abs. 1 StPO betrifft, der der Nebenklage zugrundeliegt, und wenn sie sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes richtet (vgl. BGHSt 38, 93 m.w.N.) Das gilt auch bei einer Verurteilung nach § 323 a StGB , wenn sich die Rauschtat - wie hier - gegen den Nebenkläger gerichtet hatte (vgl. BGHSt 20, 284 , BayObLG aaO, OLG Karlsruhe Justiz 1976, 213) Danach sind dem Angeklagten, soweit er verurteilt worden ist, die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin aufzuerlegen.
  • BGH, 26.05.1971 - 3 StR 62/71

    Anwendbarkeit der sog. "actio libero in causa" auf Vermögensdelikte - Abgrenzung

    "Rauschtat" ist demgegenüber die im Vollrausch verübte, mit Strafe bedrohte Handlung - hier der Diebstahl -, die als solche keinen strafrechtlichen Vorwurf begründet, sondern als bloße Bedingung der Strafbarkeit zu dem schuldhaften Sichberauschen hinzutreten muß (vgl. u.a. Schönke/Schröder, StGB, 15. Aufl., § 330 a Rdn. 1 und 13; BGHSt 1, 124, 125, 275, 277 [BGH 12.04.1951 - 4 StR 78/50]; 16, 124, 125 [BGH 02.05.1961 - 1 StR 139/61]; 20, 284, 285) [BGH 26.10.1965 - 1 StR 394/65].
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