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   BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12   

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https://dejure.org/2013,2544
BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12 (https://dejure.org/2013,2544)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2013 - 1 StR 405/12 (https://dejure.org/2013,2544)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - 1 StR 405/12 (https://dejure.org/2013,2544)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 5 StPO; § 30 Abs. 1 StGB
    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Anforderungen an die Begründung); versuchte Anstiftung (Konkretheit des Tatentschlusses)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 StGB, § 211 StGB, § 267 Abs 5 StPO
    Freispruch vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord: Anforderungen an die Urteilsgründe eines freisprechenden Urteils; hinreichende Konkretisierung der in Aussicht genommenen Tat

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Freispruchs des Angeklagten vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord wegen tateinheitlich begangener Waffendelikte in Tatmehrheit mit Brandstiftung auf die Revision der Staatsanwaltschaft

  • rewis.io

    Freispruch vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord: Anforderungen an die Urteilsgründe eines freisprechenden Urteils; hinreichende Konkretisierung der in Aussicht genommenen Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 30
    Aufhebung des Freispruchs des Angeklagten vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord wegen tateinheitlich begangener Waffendelikte in Tatmehrheit mit Brandstiftung auf die Revision der Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1106
  • NStZ 2013, 334
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 185/00

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil; Freispruch; Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12
    Wird der Angeklagte aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, so müssen nach Mitteilung des Anklagevorwurfs im Urteil zunächst diejenigen Tatsachen festgestellt werden, die der Tatrichter für erwiesen hält (BGH, Urteil vom 4. Juli 1991 - 4 StR 233/91, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 7; BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 185/00).

    Deswegen genügt es bereits, dass der Täter es für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat, dass der Aufgeforderte die Aufforderung ernst nehmen und durch sie zur Tat bestimmt werden könnte (BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99; BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 185/00).

  • BGH, 27.07.1951 - 1 StR 3/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12
    Der Tatbestand der versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 StGB knüpft allein an die abstrakte Gefährlichkeit des Tatverhaltens an, die darin liegt, dass derjenige, der einen anderen zur Begehung eines Verbrechens auffordert, Kräfte in Richtung auf das angegriffene Rechtsgut in Bewegung setzt, über die er nicht mehr die volle Herrschaft behält (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 1951 - 1 StR 3/51, BGHSt 1, 305, 309 zu § 49a StGB aF; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3).
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12
    Nur hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (BGH, Urteil vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2; BGH, Urteil vom 17. Mai 1990 - 4 StR 208/90, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12
    Nur hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (BGH, Urteil vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2; BGH, Urteil vom 17. Mai 1990 - 4 StR 208/90, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12
    Wird der Angeklagte aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, so müssen nach Mitteilung des Anklagevorwurfs im Urteil zunächst diejenigen Tatsachen festgestellt werden, die der Tatrichter für erwiesen hält (BGH, Urteil vom 4. Juli 1991 - 4 StR 233/91, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 7; BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 185/00).
  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97

    Strafgrund für die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen

    Auszug aus BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12
    Der Tatbestand der versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 StGB knüpft allein an die abstrakte Gefährlichkeit des Tatverhaltens an, die darin liegt, dass derjenige, der einen anderen zur Begehung eines Verbrechens auffordert, Kräfte in Richtung auf das angegriffene Rechtsgut in Bewegung setzt, über die er nicht mehr die volle Herrschaft behält (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 1951 - 1 StR 3/51, BGHSt 1, 305, 309 zu § 49a StGB aF; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3).
  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren

    Auszug aus BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12
    Deswegen genügt es bereits, dass der Täter es für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat, dass der Aufgeforderte die Aufforderung ernst nehmen und durch sie zur Tat bestimmt werden könnte (BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99; BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 185/00).
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