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   BGH, 10.03.1987 - 1 StR 41/87   

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https://dejure.org/1987,6589
BGH, 10.03.1987 - 1 StR 41/87 (https://dejure.org/1987,6589)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1987 - 1 StR 41/87 (https://dejure.org/1987,6589)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1987 - 1 StR 41/87 (https://dejure.org/1987,6589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhafte Bewertung der Konkurrenzverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.12.1983 - 2 StR 792/83

    Prostitutionserwerb zum Zweck der Schuldentilgung

    Auszug aus BGH, 10.03.1987 - 1 StR 41/87
    Jedenfalls die unter II. 4 festgestellten Drohungen und körperlichen Mißhandlungen waren daher sowohl Teil des Menschenhandels als auch Teil der räuberischen Erpressung sowie Bestandteil des Ausbeutens, so daß zwischen all diesen genannten Handlungen sowie den ebenfalls der Ausbeutung der Zeugin L. dienenden weiteren körperlichen Mißhandlungen (II.7 der Gründe) Tateinheit besteht (vgl. BGH bei Holtz MDR 1983, 793 und Beschluß vom 16. Dezember 1983 - 2 StR 792/83).
  • BGH, 24.04.2018 - 4 StR 456/17

    Schwerer Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung; Tateinheit zwischen

    Zwischen der Körperverletzung und der Zuhälterei besteht mithin Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1993 - 5 StR 673/92; Beschluss vom 10. März 1987 - 1 StR 41/87, BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2; Urteil vom 28. Juni 1983 - 1 StR 44/83, bei Holtz, MDR 1983, 984; Beschluss vom 10. Mai 1983 - 4 StR 224/83, bei Holtz, MDR 1983, 793).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 322/98

    Tateinheit zwischen schwerem Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung

    Da diese Gewaltanwendungen und die konkludent mit ihnen verbundenen Androhungen weiterer Mißhandlungen dazu dienten, die Geschädigten zur Duldung des Geschlechtsverkehrs mit den ihnen zugewiesenen Männern einschließlich Mitgliedern der eigenen Gruppe zu nötigen, und der Angeklagte ihren dadurch hervorgerufenen Angstzustand dazu ausnutzte, auch selbst mit ihnen geschlechtlich zu verkehren, besteht wegen der danach gegebenen teilweisen Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zwischen dem Verbrechen des Menschenhandels und dem Verbrechen der Vergewaltigung Tateinheit (vgl. z. B. Beschlüsse vom 29. März 1994 - 1 StR 103/94 - und vom 10. März 1987 - 1 StR 41/87; BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 231/95

    Vollendung der Tat - Abschluß der Tat - Nötigung - Erste Prostitutionshandlung -

    Diese Drohungen waren daher sowohl Teil des schweren Menschenhandels als auch Teil der Zuhälterei, so daß diese Delikte im Verhältnis der Tateinheit zueinander stehen (vgl. auch BGHR StGB § 181 Nr. 1 Konkurrenzen 1 m.w.N.).
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