Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.12.2007

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   BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07 (1)   

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BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07 (1) (https://dejure.org/2007,5489)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2007 - 1 StR 411/07 (1) (https://dejure.org/2007,5489)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07 (1) (https://dejure.org/2007,5489)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46a StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 21 StGB; § 67 Abs. 2 StGB n.F.
    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht; Hang; Ausgestaltung als Sollvorschrift); verminderte Schuldfähigkeit (Persönlichkeitsstörung, Alkoholeinfluss und pathologischer Trauerreaktion, schwere andere ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Revision

  • Wolters Kluwer

    Rüge der gerichtlichen Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund eines unzureichenden psychiatrischen Sachverständigengutachtens; Anforderungen an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten; Voraussetzungen für die Anordnung der ...

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Satz 1; ; StGB § 64 Satz 2; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StPO § 354a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Berücksichtigung der Erfolgsaussichten bei Anwendung der Soll-Vorschrift

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 138
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 128/89

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Suchtbehandlung

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    Soweit die Strafkammer unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat, mangelhafte oder fehlende Sprachkenntnisse des Angeklagten hätten bei der Unterbringungsanordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 36, 199; BGH NStZ-RR 2002, 7), wird diese Rechtsprechung in dieser Allgemeinheit unter der Geltung des neuen Rechts nicht aufrecht zu erhalten sein.
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    Diese Umstände konnte die Kammer für ihre Bewertung der Störung als "schwer" heranziehen, weil die von ihr festgestellte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Angeklagten am Tattag durch die Summierung der pathologischen Verhaltensmuster in ihren Auswirkungen denen einer krankhaften seelischer Störungen gleichstanden (vgl. Kröber NStZ 1998, 80 f.).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    Sie hat dabei beachtet, dass das Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung für sich genommen nicht ausreicht, das vierte Merkmal des § 20 StGB, die schwere andere seelische Abartigkeit, anzunehmen (BGHSt 49, 45, 54 f. m.w.N.).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    Von einem Hang ist auszugehen, wenn eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung besteht, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. nur BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5; Hanack in LK-StGB 11. Aufl. § 64 Rdn. 40).
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 406/03

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Abweichung vom Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    "Im Übermaß" bedeutet regelmäßig, dass der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (BGH NStZ-RR 2004, 39, 40).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Prognoseentscheidung;

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    Soweit die Strafkammer unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat, mangelhafte oder fehlende Sprachkenntnisse des Angeklagten hätten bei der Unterbringungsanordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 36, 199; BGH NStZ-RR 2002, 7), wird diese Rechtsprechung in dieser Allgemeinheit unter der Geltung des neuen Rechts nicht aufrecht zu erhalten sein.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    Die Anordnung dieser beschweren den Maßregel ist demnach nur dann vorgesehen, wenn sie geeignet ist, den Schutzzweck gerade durch eine Behandlung zu erreichen (vgl. BVerfGE 91, 1, 28 f.).
  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen

    Auch nach der Umgestaltung von § 64 StGB zur Soll-Vorschrift durch die Gesetzesnovelle vom 16. Juli 2007 (BGBl. I 1327) - mit der der Gesetzgeber auch die Schonung der Behandlungskapazitäten beabsichtigte, die durch weniger geeignete Personen blockiert würden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138) - soll es im Grundsatz dabei verbleiben, dass die fehlende Beherrschung der deutschen Sprache nicht ohne Weiteres allein ein Grund für einen Verzicht auf die Unterbringung eines Ausländers sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 124/17 Rn. 11, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 4 (Gründe); Beschlüsse vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281, 282 und vom 12. März 2014 - 2 StR 436/13, StV 2014, 545, jeweils unter Bezugnahme auf den Bericht und die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/5137, S. 10).
  • BGH, 12.05.2021 - 5 StR 4/21

    Besitz im waffenrechtlichen Sinne; bewaffnetes Handeltreiben mit

    Soweit das Landgericht im Hinblick auf die fehlende Aufenthaltserlaubnis des erheblich vorbestraften, in seinem Heimatland verlobten und nur wenige Monate nach seiner Wiedereinreise erneut straffällig gewordenen Angeklagten gemeint hat, den damit verbundenen Hindernissen in der Umsetzung der Therapiekonzepte und dem nicht möglichen Aufbau von eine abstinente Lebensweise stützenden Strukturen nach der Entlassung allein mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer "rein intramuralen' Behandlung, begegnen zu können, genügt es den Darlegungsanforderungen nicht, zumal es verabsäumt hat, die therapeutischen Auswirkungen einer solchen Behandlung näher darzustellen (vgl. auch BT-Drucks. 16/5137, S. 10; 16/1344, S. 12 f.; BGH, Urteile vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18 mwN; vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138, 139).

    Dies folgt schon daraus, dass die Staatsanwaltschaft nach § 456a Abs. 1 StPO von der Vollstreckung der Maßregel absehen kann, wenn der Verurteilte abgeschoben wird (vgl. auch BGH, Urteile vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18 mwN; vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07; StV 2008, 138, 139).

  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 124/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzung der

    Die ausdrücklich zu Gunsten des Angeklagten eingelegte und auch nur zu seinen Gunsten wirkende (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 331 f.; vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, NStZ 2004, 111; vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138 und vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 11; Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113 und vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 459/10, NStZ-RR 2011, 255) Revision der Staatsanwaltschaft ist wirksam auf die Maßregelanordnung beschränkt.

    Denn mit der Umgestaltung von § 64 StGB zu einer Soll-Vorschrift beabsichtigte der Gesetzgeber auch die Schonung der Behandlungskapazitäten, die bis dahin durch eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von in Anbetracht des Heilungszwecks weniger geeigneten Personen blockiert wurden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138).

  • BGH, 23.11.2021 - 2 StR 380/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zum Hang:

    Im Übrigen beabsichtigte der Gesetzgeber mit der Umgestaltung von § 64 StGB zu einer Soll-Vorschrift auch die Schonung der Behandlungskapazitäten, die bis dahin durch eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von in Anbetracht des Heilungszwecks weniger geeigneten Personen blockiert wurden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138).
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 14/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische

    Im Übrigen beabsichtigte der Gesetzgeber mit der Umgestaltung von § 64 StGB zu einer Soll-Vorschrift auch die Schonung der Behandlungskapazitäten, die bis dahin durch eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von in Anbetracht des Heilungszwecks weniger geeigneten Personen blockiert wurden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16

    Mögliche Anordnung mehrerer Maßregeln (Vorrang der Anordnung der Unterbringung in

    Zwar könnten die offenbar weitgehend fehlenden deutschen Sprachkenntnisse (UA S. 9) des seit 1968 im Inland lebenden Angeklagten einer Anordnung der Maßregel des § 64 StGB entgegenstehen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138 f.; siehe aber auch BGH, Urteil vom 22. Januar 2013 - 5 StR 378/12, NStZ-RR 2013, 171; Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, NStZ 2012, 689 f.; näher dazu auch van Gemmeren in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 64 Rn. 71 und 80 mwN).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Im Übermaß bedeutet, dass der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeit und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (BGH NStZ-RR 2003, 106; BGH NStZ-RR 2006, 103; BGH NStZ 2004, 194; BGH NStZ 2005, 626; BGH BeckRS 2008, 00694; BGH BeckRS 2017, 103097) oder er aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH NStZ-RR 2017, 239; BGH NStZ-RR 2018, 72; BGH NStZ-RR 2018, 105; BGH NStZ-RR 2019, 107; BGH NStZ-RR 2019, 175).
  • BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft;

    Die Überlegung, dass fehlende Sprachkenntnisse der Maßregelanordnung nicht entgegenstehen, wird zwar durch die Umgestaltung von § 64 StGB zur Sollvorschrift abgeschwächt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138, 139).
  • BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Mangelnde Sprachkenntnisse von Ausländern haben zwar als in der Persönlichkeit des Täters begründete, nicht suchtbezogene Umstände für die Unterbringungsanordnung eine, wenn auch im Einzelnen hinsichtlich ihrer Erheblichkeit nicht einheitlich beurteilte, Bedeutung (vgl. MüKo-StGB, aaO, Rn. 71 sowie LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 64 Rn. 141 f., jew. mwN; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 528/96, StV 1998, 74; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138, 139 sowie Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, NStZ 2012, 689; vgl. auch BT-Drucks. 16/1344 S. 12 f.).
  • BGH, 10.11.2009 - 5 StR 413/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (kein Vorrang der Sozialtherapie;

    Schließlich vermag auch die Berufung der Strafkammer darauf, dass "die Ausgangsbedingungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sehr ungünstig" seien (unter Hinweis auf BGH StV 2008, 138), den Verzicht auf die Unterbringung des Angeklagten nicht zu rechtfertigen.
  • LG München I, 15.10.2020 - 12 KLs 257 Js 149023/19

    Marke, Hauptverhandlung, Wohnung, Freiheitsstrafe, Strafzumessung, Tateinheit,

  • BGH, 17.07.2018 - 4 StR 173/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Fehlen eines symptomatischen

  • LG Aurich, 09.02.2021 - 19 KLs 16/20

    Besonders schwerer Raub

  • LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19
  • LG Aurich, 28.07.2020 - 11 KLs 21/18

    Besonders schwere räuberische Erpressung

  • VG München, 22.03.2017 - M 16 K 15.30079

    Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG wegen unzureichender

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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,45424
BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07 (https://dejure.org/2007,45424)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    Die Anordnung dieser beschweren den Maßregel ist demnach nur dann vorgesehen, wenn sie geeignet ist, den Schutzzweck gerade durch eine Behandlung zu erreichen (vgl. BVerfGE 91, 1, 28 f.).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    Sie hat dabei beachtet, dass das Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung für sich genommen nicht ausreicht, das vierte Merkmal des § 20 StGB, die schwere andere seelische Abartigkeit, anzunehmen (BGHSt 49, 45, 54 f. m.w.N.).
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 406/03

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Abweichung vom Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    "Im Übermaß" bedeutet regelmäßig, dass der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (BGH NStZ-RR 2004, 39, 40).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    Diese Umstände konnte die Kammer für ihre Bewertung der Störung als "schwer" heranziehen, weil die von ihr festgestellte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Angeklagten am Tattag durch die Summierung der pathologischen Verhaltensmuster in ihren Auswirkungen denen einer krankhaften seelischer Störungen gleichstanden (vgl. Kröber NStZ 1998, 80 f.).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    Von einem Hang ist auszugehen, wenn eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung besteht, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. nur BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5; Hanack in LK-StGB 11. Aufl. § 64 Rdn. 40).
  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 128/89

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Suchtbehandlung

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    18 Soweit die Strafkammer unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat, mangelhafte oder fehlende Sprachkenntnisse des Angeklagten hätten bei der Unterbringungsanordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 36, 199; BGH NStZ-RR 2002, 7), wird diese Rechtsprechung in dieser Allgemeinheit unter der Geltung des neuen Rechts nicht aufrecht zu erhalten sein.
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 209/01

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Prognoseentscheidung;

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07
    18 Soweit die Strafkammer unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat, mangelhafte oder fehlende Sprachkenntnisse des Angeklagten hätten bei der Unterbringungsanordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 36, 199; BGH NStZ-RR 2002, 7), wird diese Rechtsprechung in dieser Allgemeinheit unter der Geltung des neuen Rechts nicht aufrecht zu erhalten sein.
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