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   BGH, 26.10.1982 - 1 StR 413/82   

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https://dejure.org/1982,685
BGH, 26.10.1982 - 1 StR 413/82 (https://dejure.org/1982,685)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1982 - 1 StR 413/82 (https://dejure.org/1982,685)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1982 - 1 StR 413/82 (https://dejure.org/1982,685)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterlassene Hilfeleistung - Arzt - Erkrankung - Lebensgefährlichkeit - Pflicht - Umfang

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unterlassene Hilfeleistung durch den Arzt?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 323c

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 350
  • MDR 1983, 145
  • NStZ 1983, 313
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Mit den Suizidentinnen vereinbart war lediglich, sie bei ihrem Sterben zu begleiten; eine Beschützergarantenstellung für ihr Leben oblag ihm daher nicht (vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Oktober 1982 - 1 StR 413/82, NJW 1983, 350, 351).
  • OLG München, 31.07.1987 - 1 Ws 23/87

    Sterbebegleitung - Zurverfügungstellung eines Selbsttötungsmittels für einen

    Daß das Selbstbestimmungsrecht einer Zwangsbehandlung entgegensieht, wird von der Rechtsprechung für den "Normalpatienten" anerkannt (RGZ 151, 349, 352; BGHZ 29, 46, 49; 176, 179; 90, 103,105/106; BGHSt 11, 111, 114; BVerfGE 52, 131, 170 = JZ 1979, 596); aus dem Hinweis des BGH im Urteil vom 26.10.1982 (BGH NJW 83, 350, 351): Der entgegenstehende Wille der Kranken war unbeachtlich, weil ihr Leben bedroht war und sie hierüber nicht verfügen konnte", kann nichts Gegenteiliges geschlossen werden, wie die anschließende Einschränkung in diesem Urteil zeigt, daß dies ,zumindest" für die vom damaligen Angeklagten zu treffenden Maßnahmen gelte, die selbst noch keinen körperlichen Eingriff enthielten, nämlich die Verständigung der Angehörigen und des Hausarztes, um mit deren Hilfe eine Sinnesänderung der lebensbedrohlich Erkrankten zu erreichen (vgl. hierzu auch Kutzer MDR 85, 710, 711 FN 13).
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18

    Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer

    Soweit dieses zwar pflichtwidrig ist, weil die Angeklagten ihrer Hilfeleistungspflicht nach § 323c StGB nicht genügen, vermag dies eine Ingerenzhaftung nicht (mehr) zu begründen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 1952 ? 2 StR 180/52, BGHSt 3, 65, 67; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1982 ? 1 StR 413/82, NJW 1983, 350, 351).
  • LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16

    Strafbarkeit eines Arztes bei Sterbebegleitung eines freiverantwortlichen

    Auch Ärzte treffen nicht per se Garantenpflichten für das Leben anderer Personen (BGH v. 26.10.1982 - 1 StR 413/82, NJW 1983, 350, 351).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.1994 - 5 Ss 330/94

    Herzerkrankung; Atemnot; Unglücksfall; Fahrgast; Bus; Zumutbarkeit

    Die Gefahr kann auch in der Fortentwicklung einer Krankheit gesehen werden, sofern diese eine plötzliche und sich rasch verschlimmernde Wendung nimmt (vgl. BGH NJW 1983, 350, 351 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82

    Verurteilung wegen Betrugs - Handeln mit Optionen auf Warentermingeschäfte -

    Maßgebend ist daher der Unterschied zwischen dem vereinbarten Preis und dem wirklichen Wert der Option, der sich aus den Beschaffungskosten und der Provision eines seriösen inländischen Maklers zusammensetzt (BGHSt 30, 388; BGH NJW 1983, 292 = MDR 1983, 145 [BGH 26.10.1982 - 1 StR 413/82]), wobei ohne Belang ist, ob der Aufschlag mehr als 100 % beträgt oder sich unterhalb dieser Grenze hält.
  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

    Zu dieser Frage wird teilweise die Meinung vertreten, der Schaden bestehe in dem Unterschied zwischen dem vereinbarten Preis und dem wirklichen Wert der Option (Marktpreis), der sich aus den Beschaffungskosten und der Provision eines seriösen inländischen Maklers zusammensetze (BGHSt 30, 388; BGH NJW 1983, 292 = MDR 1983, 145 [BGH 26.10.1982 - 1 StR 413/82]).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1991 - 5 Ss 206/91
    Ein solcher ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für Personen oder Sachen mit sich bringt oder zu bringen droht (BGHSt 6, 147, 152; BGH JZ 1983, 151 = NJW 1983, 351; NStE Nr. 1 zu § 323 c StGB; Dreher/Tröndle 45. Aufl., § 323 c Rn 3; Lackner 18. Aufl., § 323 c Anm. 2 a; S/S-Cramer 23. Aufl., § 323 c Rn 5; LK-Spendel 10. Aufl., § 323 Rn 2).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.1995 - 1 Ws 1041/94
    Ein Unglücksfall im Sinne dieser Vorschrift kann zwar auch im Verlauf einer Krankheit eintreten, wenn diese eine plötzliche und sich rasch verschlimmernde Wendung nimmt (BGH JZ 1983, 151, 152).
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 475/82

    Nichtteilnahme eines Verteidigers bei einer kommissarischen Vernehmung eines

    Auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ihr für Fälle der vorliegenden Art nicht widersprochen (MDR 1983, 145 [BGH 26.10.1982 - 1 StR 413/82] = WiStra 1983, 30).
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