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   BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12   

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https://dejure.org/2012,44146
BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12 (https://dejure.org/2012,44146)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2012 - 1 StR 415/12 (https://dejure.org/2012,44146)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 (https://dejure.org/2012,44146)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 68b Abs. 1 StGB; § 145a StGB; § 223 Abs. 1 StGB; § 230 Abs. 1 StGB; § 53 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 264 StPO; § 267 Abs. 5 StPO
    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung: Blanketttatbestand; Meldeweisung: Versäumnis der Vorstellung beim Bewährungshelfer innerhalb des Meldezeitraums; Gefährdung des Maßregelzwecks; Vorsatz); Körperverletzung (Strafantrag); ...

  • lexetius.com

    StGB § 68b Abs. 1, § 145a

  • openjur.de

    §§ 145a, 68b Abs. 1 StGB

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68b Abs 1 StGB, § 145a S 1 StGB
    Weisungsverstoß während der Führungsaufsicht: Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit der Weisung; Nichtbefolgung einer Meldeweisung innerhalb des gerichtlich festgelegten Meldezeitraums

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Vergewaltigung und Körperverletzung

  • rewis.io

    Weisungsverstoß während der Führungsaufsicht: Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit der Weisung; Nichtbefolgung einer Meldeweisung innerhalb des gerichtlich festgelegten Meldezeitraums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 145a S. 1; StGB § 230
    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Vergewaltigung und Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weisungsverstoß während der Führungsaufsicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergewaltigung - Freispruch muss im Urteil begründet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 58, 72
  • NJW 2013, 710
  • NJ 2013, 349
  • StV 2014, 141
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12
    Wie das Tatgericht im rechtlichen Ausgangspunkt an sich zutreffend angenommen hat, ist die Tat im prozessualen Sinne (§§ 155, 264 StPO) der vom Eröffnungsbeschluss betroffene geschichtliche Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 212 f.; BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, NStZ 2008, 411).

    Solche ist trotz Handlungsmehrheit im Sinne des materiellen Strafrechts gegeben, wenn zwischen den einzelnen Verhaltensweisen des Täters eine innere Verknüpfung dergestalt besteht, dass ihre getrennte Aburteilung in verschiedenen erstinstanzlichen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 212 f.; BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, NStZ 2008, 411).

  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12
    Wie das Tatgericht im rechtlichen Ausgangspunkt an sich zutreffend angenommen hat, ist die Tat im prozessualen Sinne (§§ 155, 264 StPO) der vom Eröffnungsbeschluss betroffene geschichtliche Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 212 f.; BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, NStZ 2008, 411).

    Solche ist trotz Handlungsmehrheit im Sinne des materiellen Strafrechts gegeben, wenn zwischen den einzelnen Verhaltensweisen des Täters eine innere Verknüpfung dergestalt besteht, dass ihre getrennte Aburteilung in verschiedenen erstinstanzlichen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 212 f.; BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, NStZ 2008, 411).

  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12
    Hierauf kann nur ausnahmsweise verzichtet werden, wenn Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen überhaupt nicht möglich waren (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1996 - 1 StR 405/96, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12) oder bei einem Freispruch aus subjektiven Gründen die Urteilsgründe ohne Feststellungen zum objektiven Sachverhalt ihrer Aufgabe gerecht werden, dem Revisionsgericht die Überprüfung der Beweiswürdigung auf Rechtsfehler zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 14; BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 41/11 Rn. 6).

    Entspricht diese tatrichterliche Bewertung den vorstehend genannten Maßstäben, ist es dem Revisionsgericht verwehrt, auf der Grundlage einer gegebenenfalls abweichenden Beurteilung der Bedeutung von Indiztatsachen in die Überzeugungsbildung des Tatrichters einzugreifen (BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12 Rn. 15).

  • BGH, 30.06.2011 - 3 StR 41/11

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Urteilsgründe); Schilderung der erwiesenen

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12
    Deshalb hat der Tatrichter in der Regel nach dem Tatvorwurf und der Einlassung des Angeklagten zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen zum objektiven Tatgeschehen festzustellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden konnten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 41/11 Rn. 6; BGH, Urteil vom 11. Oktober 2011 - 1 StR 134/11 Rn. 12).

    Hierauf kann nur ausnahmsweise verzichtet werden, wenn Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen überhaupt nicht möglich waren (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1996 - 1 StR 405/96, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12) oder bei einem Freispruch aus subjektiven Gründen die Urteilsgründe ohne Feststellungen zum objektiven Sachverhalt ihrer Aufgabe gerecht werden, dem Revisionsgericht die Überprüfung der Beweiswürdigung auf Rechtsfehler zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 14; BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 41/11 Rn. 6).

  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 454/95

    Strafausspruch - Getroffene Feststellungen zum Schuldumfang - Widerspruch -

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12
    Diese dürfen allerdings nicht im Widerspruch zu den bestehen bleibenden Feststellungen stehen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 454/95, NStZ-RR 1996, 203, 204).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12
    Eine solche ist bei mehreren materiell-rechtlich selbständigen Straftaten möglich (BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12
    Durch die Teilaufhebung des freisprechenden Urteils wird die Entschädigungsentscheidung genauso gegenstandslos wie die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, insoweit in BGHSt 46, 130 ff. nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 22. März 2002 - 2 StR 569/01).
  • BGH, 22.03.2002 - 2 StR 569/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Versuch der Abgabe an

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12
    Durch die Teilaufhebung des freisprechenden Urteils wird die Entschädigungsentscheidung genauso gegenstandslos wie die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, insoweit in BGHSt 46, 130 ff. nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 22. März 2002 - 2 StR 569/01).
  • BGH, 30.01.2008 - 2 StR 290/07

    Zurückverweisung an das Amtsgericht (Strafrichter; Schöffengericht)

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12
    Ob bei Zurückverweisung an das Amtsgericht bei der Entscheidung nach § 354 Abs. 3 StPO eine ausdrückliche Zuweisung zu dem Schöffengericht oder dem Strafrichter zwingend erforderlich ist, bedarf keiner Entscheidung (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 StR 290/07).
  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12
    Derartige Gesichtspunkte, wie etwa die "strafrechtliche Bedeutung des Vorgangs", sind zwar in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelegentlich in die Beurteilung der Reichweite der prozessualen Tat einbezogen worden (etwa BGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 300).
  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96

    Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin als Revisionsgrund

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 243/08

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht; Schuldunfähigkeit

  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

  • BGH, 01.02.2011 - 1 StR 408/10

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruches (Revisibilität der

  • BGH, 07.06.2011 - 5 StR 26/11

    Freispruch (lückenhafte Beweiswürdigung; Urteilsgründe; revisionsgerichtliche

  • BGH, 11.10.2011 - 1 StR 134/11

    Körperverletzung mit Todesfolge nach eigenmächtiger Magenspiegelung (Vorsatz;

  • BGH, 18.10.2011 - 5 StR 346/11

    Körperverletzung (besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung)

  • BGH, 23.05.2012 - 1 StR 208/12

    Anforderungen an die Überprüfung der Glaubhaftigkeit eines Geständnisses nach

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines

  • BGH, 07.11.2012 - 5 StR 322/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die für die

  • OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07

    Auflage; Therapie; Alkohol

  • OLG München, 26.03.2009 - 5St RR 52/09

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit und Strafbewehrung einer Therapieweisung

  • BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11

    Recht auf Freiheit der Person; Strafaussetzung zur Bewährung (Widerruf);

  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22

    Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG

    Die hierzu erforderliche geschlossene Darstellung der äußeren Tatsachen hat insbesondere solche zu umfassen, die einen Rückschluss auf innere Umstände zulassen können (vgl. BGH, Urteile vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, Rn. 25; vom 27. Februar 1991 - 3 StR 449/90, NStZ 1991, 400; LR-StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 267 Rn. 165; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 267 Rn. 33a; MüKo-StPO/Wenske, § 267 Rn. 487).
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16

    BGH hebt Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge

    Die Anklage lässt aber eindeutig erkennen, dass der geschichtliche Lebensvorgang im Sinne des § 264 StPO, einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die sich im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld zum Tod des Jungen in der Wohnung der Angeklagten abgespielt haben und die geeignet sind, das Tun der Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, der gerichtlichen Kognitionspflicht unterworfen werden sollte (vgl. zum prozessualen Tatbegriff nur BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHSt 58, 72 mwN; Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 StR 256/15, NStZ 2016, 296; Urteil vom 17. August 2017 - 4 StR 127/17, NStZ-RR 2017, 352).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 296/16

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Pflichtverletzung kommunaler

    Für die Beurteilung, ob ein bestimmtes tatsächliches Geschehen Teil der prozessualen Tat ist, lassen sich über das Vorgenannte hinaus kaum generalisierbare Kriterien angeben; maßgeblich sind stets die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 5 mwN).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 394/14

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Widerstandsunfähigkeit);

    Erst auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - 1 StR 544/02, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 13 mwN; vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513; vom 3. März 2010 - 2 StR 427/09, NStZ-RR 2010, 182; vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 Rn. 25 (insoweit in BGHSt 58, 72 nicht abgedruckt); vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13, NStZ-RR 2014, 220).

    Nur hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (BGH, Urteile vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13, NStZ-RR 2014, 220; vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NJW 2013, 1106; vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 Rn. 25 (insoweit in BGHSt 58, 72 nicht abgedruckt); vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 236/11; vom 17. Mai 1990 - 4 StR 208/90, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4; vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2).

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt zudem, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109; vom 1. Februar 2011 - 1 StR 408/10 Rn. 15, vom 7. Juni 2011 - 5 StR 26/11 Rn. 9 und vom 7. November 2012 - 5 StR 322/12 Rn. 10; vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 Rn. 28 (insoweit in BGH 58, 72 nicht abgedruckt).

  • OLG Zweibrücken, 14.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 37/17

    Betrug durch Unterlassen: Mitteilungspflicht des Erben über den Tod eines

    Als - prozessuale - Tat i. S. v. § 264 Abs. 1 StPO ist der vom Eröffnungsbeschluss betroffene Vorgang insgesamt zu verstehen, einschließlich aller damit zusammenhängenden und darauf bezogenen Vorkommnisse, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, also das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch den Eröffnungsbeschluss bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet und dessen getrennte Würdigung und Aburteilung in getrennten Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 23, 141 [145]; 32, 215 [216]; 45, 211 [212 f.]; BGH, NStZ 1984, 469; BGH, NStZ 2006, 350; BGH, NStZ 2008, 411f.; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BeckRS 2013, 02146, Rn. 36; Kuckein, in: KK-StPO, 7. Auflage 2013, § 264, Rn. 1, 3; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Auflage 2017, § 264, Rn. 2).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21

    Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig

    Die prozessuale Tat wird in der Regel durch Tatort, Tatzeit und das Tatbild umgrenzt und insbesondere durch das Täterverhalten sowie die ihm innewohnende Angriffsrichtung und durch das Tatopfer bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 5; Beschlüsse vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 542/17, StV 2019, 317, und vom 8. Februar 2022 - 3 StR 440/21 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 502/19

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    Die Weisung in Ziffer 3.5 des Beschlusses zur Führungsaufsicht war in ihrem Gesamtzusammenhang hinreichend bestimmt, um eine entsprechende Strafbarkeit zu begründen (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHSt 58, 72 Rn. 18).
  • BGH, 12.09.2013 - 4 StR 503/12

    Verstoß gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Vorliegen

    Die Tat im strafprozessualen Sinne (§§ 155, 264 StPO) ist der vom Eröffnungsbeschluss betroffene geschichtliche Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 212 f.; BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, NStZ 2008, 411; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 5; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, NZWiSt 2013, 180, 182, Tz. 21).
  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13

    Einstellung des Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Verfahrenshindernis für

    Sie beschränkt sich nicht auf eine konkrete Handlung, sondern erfasst den gesamten Lebenssachverhalt einschließlich aller damit zusammenhängenden Vorgänge, die für die strafrechtliche Beurteilung von Bedeutung sein können, somit das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen, inhaltlich zusammenhängenden Lebensvorgang darstellt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 (Rn. 7); vom 16. März 2001 - 2 BvR 65/01 (Rn. 3); BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 (Rn. 36), jeweils mwN).

    Sprechen aber die für die Bestimmung der Reichweite des Verfahrensgegenstandes maßgeblichen tatsächlichen Momente des Lebenssachverhalts, wie die hier vorliegenden, für die Annahme einer einheitlichen prozessualen Tat, kann die Heranziehung normativer Gesichtspunkte allein nicht dazu führen, entgegen dem sich durch die faktischen Verhältnisse ergebenden Bild eine einheitliche Tat im Sinn des § 264 StPO zu verneinen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 (Rn. 38)).

  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

    Demnach kann vorliegend kein Zweifel daran bestehen, dass dem Angeklagten zur Last gelegt wird, entgegen der ihm erteilten Weisung zur persönlichen monatlichen Vorsprache im Monat April 2021 nicht bei dem Bewährungshelfer vorgesprochen zu haben (vgl. zu einem ähnlichen Fall: BGH, Urt. v. 18.12.2012 - 1 StR 415/12 = BGHSt 58, 72 = NJW 2013, 710 = StV 2014, 141).

    Grundsätzlich müssen eine Frequenz der Meldungen beim Bewährungshelfer vorgegeben werden und die Art und Weise der Meldung näher konkretisiert werden (OLG Bamberg, Beschluss vom 15.03.2012 - 1 Ws 138/12 = StV 2012, 737 = OLGSt StGB § 68b Nr. 13 = BeckRS 2012, 17450), auch wenn dem Bewährungshelfer eine inhaltliche Ausfüllung von Weisungen innerhalb der durch die gerichtliche Anordnung verbleibenden Spielräume (etwa die Festlegung des konkreten Vorsprachetermins im eröffneten Zeitraum) überlassen werden darf (BGH, Urt. v. 18.12.2012 - 1 StR 415/12 a.a.O.).

    Zwar ist sie in zeitlicher Hinsicht ausreichend bestimmt, indem sie dem Verurteilten gebietet, sich einmal monatlich beim Bewährungshelfer zu melden (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 18.12.2012 - 1 StR 415/12 a.a.O.).

  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14

    Subventionsbetrug (Begriff der Subventionserheblichkeit: Anschaffungszeitpunkt

  • BGH, 19.06.2018 - 4 StR 25/18

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Gefährdung des

  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen an ein

  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 200/18

    Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat);

  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 456/15

    Betrug (Vermögensschaden): für die Berechnung relevanter Zeitpunkt der

  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12

    Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in

  • AG Straubing, 13.05.2015 - 4 Ds 133 Js 93977/14

    Verstoß gegen §145a StGB bei geringfügigem Alkoholkonsum trotz Abstinenzweisung

  • BGH, 16.02.2021 - 2 StR 323/20

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Weisung: hinreichend

  • BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Schaumweinsteuer: Entstehen der

  • BGH, 27.09.2023 - 4 StR 200/23

    Revision des Angeklagten in einem Verfahren wegen Überlassen von BtM an

  • BGH, 16.12.2015 - 1 StR 423/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

  • KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14

    Strafklageverbrauch bei Steuerdelikten

  • BGH, 19.12.2017 - 1 StR 542/17

    Kognitionspflicht des Gerichts (nachträglich bekannt gewordene Teile der Tat: nur

  • BGH, 09.10.2017 - 2 StR 31/17

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Voraussetzung der

  • BGH, 15.05.2013 - 5 StR 189/13

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung;

  • OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19

    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

  • OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14

    Zulässige Weisungen für einen unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftäter

  • OLG Dresden, 15.11.2022 - 2 Ws 325/22

    1. Bei einer Meldeverpflichtung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 StGB für den Fall

  • OLG Brandenburg, 15.12.2014 - 1 Ws 149/14

    Zulassung der Zwangsvollstreckung im gem. § 111g Abs. 2 StPO arrestiertes

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