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   BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05   

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https://dejure.org/2005,8043
BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05 (https://dejure.org/2005,8043)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2005 - 1 StR 416/05 (https://dejure.org/2005,8043)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 416/05 (https://dejure.org/2005,8043)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Vor § 1 StPO; § 44 StPO; Art. 6 EMRK; Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 20 Abs. 3 GG
    Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision (Rechtsmittelverzicht nach Verfahrensabsprache: qualifizierte Belehrung, sprachliche Schwierigkeiten, behauptete willenswidrige Erklärung durch den ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Wiedereinsetzung nach erklärtem Rechtsmittelverzicht

  • Judicialis

    StPO § 44 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1
    Rechtsmittelverzicht bei sprachlichen Verständigungsproblemen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
    Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 45, 51, 53; BGH NStZ 1999, 526; NJW 1984, 1974; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl., § 302 Rdn. 21).
  • BGH, 16.05.2000 - 4 StR 147/00

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verteidigerverschulden

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
    Eine Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Revision scheidet aus, weil der Angeklagte nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht bewusst von einem befristeten Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat und deshalb nicht im Sinne von § 44 Satz 1 StPO verhindert war, eine Frist einzuhalten (BGH NStZ 2001, 160; BGHR StPO § 44 Anwendungsbereich 2; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl., § 44 Rdn. 5).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
    Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 45, 51, 53; BGH NStZ 1999, 526; NJW 1984, 1974; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl., § 302 Rdn. 21).
  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
    Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 45, 51, 53; BGH NStZ 1999, 526; NJW 1984, 1974; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl., § 302 Rdn. 21).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 1/04

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts (Willensbeeinträchtigung im Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
    Sprachliche Verständigungsprobleme können die Wirksamkeit eines von dem Angeklagten abgegebenen Rechtsmittelverzichtes zwar im Einzelfall in Frage stellen (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 214); solche sind aber vorliegend nicht erkennbar.
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
    Der Angeklagte ist nach Verkündung des angefochtenen Urteils - entsprechend der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. März 2005 (NJW 2005, 1440) - darüber belehrt worden, dass es ihm ungeachtet der getroffenen Absprache frei stehe, Rechtsmittel einzulegen.
  • BGH, 10.08.2000 - 4 StR 304/00

    Unzulässige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei bewußtem Nichtgebrauch des

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
    Eine Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Revision scheidet aus, weil der Angeklagte nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht bewusst von einem befristeten Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat und deshalb nicht im Sinne von § 44 Satz 1 StPO verhindert war, eine Frist einzuhalten (BGH NStZ 2001, 160; BGHR StPO § 44 Anwendungsbereich 2; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl., § 44 Rdn. 5).
  • BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09

    Rechtskraft des absprachebedingt abgegebenen Rechtsmittelverzichts auch nach

    Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 416/05 m.w.N.).
  • BGH, 22.08.2012 - 1 StR 170/12

    Recht auf ein faires Verfahren (Druck durch den Verteidiger zur Annahme eines

    Grundsätzlich ist ein auf einem Irrtum beruhender oder durch Täuschung oder Drohung herbeigeführter Rechtsmittelverzicht nicht anfechtbar oder kann auch sonst nicht zurückgenommen oder widerrufen werden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 416/05 m.w.N.; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12).
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