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   BGH, 09.10.2018 - 1 StR 418/18   

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BGH, 09.10.2018 - 1 StR 418/18 (https://dejure.org/2018,42939)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2018 - 1 StR 418/18 (https://dejure.org/2018,42939)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - 1 StR 418/18 (https://dejure.org/2018,42939)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 70 StGB; § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB
    Berufsverbot (Gefahr künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen: erforderliche Gesamtwürdigung); sexuelle Nötigung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 9 StGB, § 70 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Krankenpflegers aufgrund der Vornahme von sexuellen Handlungen an einer von ihm sedierten Patientin; Benutzung eines gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB beim sexuellen Übergriff; Erteilung eines Berufsverbots betreffend die Ausübung ...

  • rewis.io

    Sexueller Übergriff unter Verwendung eines Narkosemittels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 8 Nr. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Verurteilung eines Krankenpflegers aufgrund der Vornahme von sexuellen Handlungen an einer von ihm sedierten Patientin; Benutzung eines gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB beim sexuellen Übergriff; Erteilung eines Berufsverbots betreffend die Ausübung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufsverbot für einen Krankenpfleger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das beim sexuellen Übergriff verwendete Medikament

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sexueller Übergriff mit gefährlichem Werkzeug durch Narkotisierung einer Patientin

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Die Auswirkungen einer fehlenden Auseinandersetzung mit den Unterschieden zwischen § 224 I Nr. 1 und Nr. 2 StGB auf § 177 VIII Nr. 1 StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 273
  • NStZ-RR 2019, 43
  • StV 2020, 474
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.2009 - 4 StR 473/08

    Schwerer Raub (kein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei "KO-Tropfen" je

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 1 StR 418/18
    Anders als die Verteidigung meint, kommt es nicht darauf an, ob ein narkotisierendes Mittel schon für sich allein ein gefährliches Werkzeug sein kann (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, NStZ 2009, 505; vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, Rn. 19, NStZ-RR 2017, 251 und vom 7. März 2018 - 5 StR 652/17, Rn. 4 mwN).

    Diese Form der Verabreichung des Arzneistoffs, der zu Bewusstlosigkeit mit Erbrechen und infolge Aspiration des Erbrochenen sogar zum Erstickungstod führen kann (UA S. 6), in einer Dosis "im höhertherapeutischen Bereich' (UA S. 74) war auch gefährlich (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, NStZ 2009, 505).

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12

    Berufsverbot (Voraussetzungen: insbesondere bei erstmaliger Straffälligkeit);

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 1 StR 418/18
    Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16, Rn. 8, StV 2018, 219 und Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, Rn. 6, StV 2013, 699, jeweils mwN).
  • BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16

    Vorhalte- und Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 1 StR 418/18
    Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16, Rn. 8, StV 2018, 219 und Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, Rn. 6, StV 2013, 699, jeweils mwN).
  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17

    Strafantragserfordernis bei relativen Antragsdelikten (Auslegung der

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 1 StR 418/18
    Anders als die Verteidigung meint, kommt es nicht darauf an, ob ein narkotisierendes Mittel schon für sich allein ein gefährliches Werkzeug sein kann (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, NStZ 2009, 505; vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, Rn. 19, NStZ-RR 2017, 251 und vom 7. März 2018 - 5 StR 652/17, Rn. 4 mwN).
  • BGH, 07.03.2018 - 5 StR 652/17

    Vergewaltigung (Narkosemittel; gefährliches Werkzeug; Verwenden bei der Tat;

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 1 StR 418/18
    Anders als die Verteidigung meint, kommt es nicht darauf an, ob ein narkotisierendes Mittel schon für sich allein ein gefährliches Werkzeug sein kann (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, NStZ 2009, 505; vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, Rn. 19, NStZ-RR 2017, 251 und vom 7. März 2018 - 5 StR 652/17, Rn. 4 mwN).
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Rücktritt vom der versuchten

    b) Indem der Angeklagte zur Erpressung unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 255 StGB) fünf Gläser mit in für Kleinkinder tödlicher Dosis vergifteter Babynahrung in die Verkaufsregale von Einzelhandelsmärkten stellte, verwendete er ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. zum Begriff des gefährlichen Werkzeugs BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Gefährliches Werkzeug 1; vom 6. März 2018 - 2 StR 65/18 Rn. 4 und vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 418/18 Rn. 4).
  • BGH, 27.03.2024 - 4 StR 261/23
    Das Vorliegen eines minder schweren Falles gemäß § 177 Abs. 9 StGB (sechs Monate bis zehn Jahre) hat sie nicht geprüft, obwohl die rechtsfehlerfreien Erwägungen, mit denen sie ein Absehen von der Regelwirkung des § 177 Abs. 6 StGB bejaht hat, hierzu Anlass gegeben hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 418/18, juris Rn. 6; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 46 Rn. 86 mwN).
  • LG Augsburg, 28.04.2023 - 3 KLs 201 Js 109552/22

    Besonders schwere Vergewaltigung bei Einsatz von Oxazepam zur Sedierung des

    Der Einsatz von "K.O.-Tropfen" (narkotisierendes Mittel; hier: Oxazepam aus der Gruppe der Benzodiazepine) in einem Getränk zur Ausschaltung des Widerstands des Opfers gegen die Durchführung des Geschlechtsverkehrs stellt eine besonders schwere Vergewaltigung (unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs, § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB ) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 StGB) dar (so auch BGH vom 20.04.2017, 2 StR 79/17; vom 09.10.2018, 1 StR 418/18, für die Verabreichung in einem Getränk noch offenlassend).

    Wegen dieser erheblichen Gesundheitsrisiken für das Opfer handelt es sich um eine Vergewaltigung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB (vgl. auch BGH vom 20.04.2017, 2 StR 79/17; vom 09.10.2018, 1 StR 418/18, für die Verabreichung in einem Getränk noch offenlassend).

  • LG Bielefeld, 04.12.2019 - 3 KLs 30/19
    Vor diesem Hintergrund besteht - zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Urteilsverkündung (vgl. BGH NStZ 2019, 273) - die Gefahr, dass der Angeklagte bei erneuter Behandlung von weiblichen Kindern und Jugendlichen aufgrund des dann bestehenden Zugriffs auf diese weitere erhebliche rechtswidrige Taten wie die bereits in der Vergangenheit begangenen begeht.
  • LG Bielefeld, 30.09.2021 - 2 KLs 6/21
    Derartige Feststellungen wären aber für eine Strafbarkeit nach § 177 VIII Nr. 1 StGB erforderlich gewesen (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 09.10.2018, 1 StR 418/18 zum höhertherapeutischen Bereich bei Midazolam und BGH, NStZ 2009, 505 zur durch die Dosis eines Medikaments bewirkten konkreten Gefährlichkeit).

    Die Gesamtwürdigung des Angeklagten und seiner Taten lässt zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Urteilsverkündung (vgl. BGH NStZ 2019, 273) die Gefahr erkennen, dass er bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten der bezeichneten Art unter Missbrauch seines Berufs begehen wird.

  • BGH, 09.10.2019 - 2 StR 337/19

    Betrug (Konkurrenzen: mehrere Vermögensverfügungen infolge derselben

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 418/18, NStZ 2019, 273, 274; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16, Rn. 8; Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, Rn. 6 jeweils mwN).
  • LG Saarbrücken, 31.03.2023 - 3 KLs 35/22

    K.O.-Tropfen: Heimliche Betäubung - Schwere Straftat!

    Während dies zum Teil bejaht wird (vgl. BGH, Beschl. v. 20.4.2017 - 2 StR 79/17, BeckRS 2017, 113350; Hörnle in: LK, 13. Aufl. 2023, § 177 Rn. 305), wird auch teilweise die Auffassung vertreten, es handele sich nicht um ein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs (vgl. etwa BGH, Beschlüsse v. 27.1.2009 - 4 StR 473/08, BeckRS 2009, 10191, NStZ 2009, 505; v. 6.3.2018 - 2 StR 65/18, BeckRS 2018, 3924, NStZ-RR 2018, 141 jeweils zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; Krüger NStZ 2019, 273, 275).
  • BGH, 22.06.2023 - 2 StR 144/23

    Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten das Tatgericht zu der Überzeugung führt, dass die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 2 StR 337/19, juris Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 418/18, NStZ 2019, 273 Rn. 8; vom 25. Januar 2017 - 1 StR 570/16, juris Rn. 8; Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, juris Rn. 6, jew. mwN).
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