Rechtsprechung
BGH, 05.07.2018 - 1 StR 42/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 243 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 261 StPO; § 27 Abs. 1 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
Selbstbelastungsfreiheit (keine nachteilige Wertung des Schweigens des Angeklagten); Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 261 StPO, § 136 Abs. 1 Satz 2, § 243 Abs. 5 Satz 1 StPO, § 27 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Schweigerecht als notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens i.R.d. Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit
- rewis.io
Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit der Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 136 Abs. 1 S. 2; StPO § 243 Abs. 5 S. 1
Schweigerecht als notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens i.R.d. Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Nemo-Tenetur-Grundsatz: Wenn das Schweigen des Angeklagten gegen ihn verwendet wird
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der BTM-Kauf in Tschechien - und die mitreisende Schwester
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der schweigende Angeklagte - und der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) (Kurzinformation)
Beweiswürdigung des Schweigens von Angeklagten
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 10.10.2017 - 1 KLs 24 Js 3009/17
- BGH, 05.07.2018 - 1 StR 42/18
Papierfundstellen
- NStZ - RR 2018, 286
- NStZ-RR 2018, 286
- StV 2018, 776 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.11.2008 - 4 StR 434/08
Täterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Auszug aus BGH, 05.07.2018 - 1 StR 42/18
Insbesondere ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen, ob und inwieweit die Anwesenheit der Angeklagten dem Angeklagten W. ein Gefühl der Sicherheit bei der Tatausführung verschafft hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2008, 4 StR 434/08, juris Rn. 4). - BGH, 17.11.2009 - 3 StR 455/09
Beihilfe (bloß einseitige Kenntnisnahme von der Tat eines anderen; subjektive …
Auszug aus BGH, 05.07.2018 - 1 StR 42/18
Unterstellt, die Angeklagte sei in Tschechien gewesen, gilt, dass das bloße Dabeisein und die Kenntnis von einem Rauschgifttransport ohne einen objektiv fördernden Beitrag nicht als Beihilfe zu werten ist (BGH, Beschluss vom 17. November 2009, 3 StR 455/09, juris Rn. 4 ff.;… Körner/Patzak/Volkmer/Patzak, BtMG, 8. A., 2016, § 29, Teil 4, Rn. 232 und Teil 5, Rn. 176 jeweils m. w. N.). - BGH, 13.10.2015 - 3 StR 344/15
Keine Bewertung oder Prüfung der Gründe für das Aussageverhalten des Angeklagten …
Auszug aus BGH, 05.07.2018 - 1 StR 42/18
Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 3 StR 344/15, NStZ 2016, 220 mwN).
- BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21
Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten …
Deshalb dürfen weder aus einer durchgängigen noch aus einer anfänglichen Aussageverweigerung eines Angeklagten nachteilige Schüsse gezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 1 StR 42/18, NStZ-RR 2018, 286, 287; vom 17. Februar 2016 - 1 StR 582/15, juris; vom 13. Oktober 2015 - 3 StR 344/15, NStZ 2016, 220, 221; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667; Urteil vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 515/65, BGHSt 20, 281, 282 ff.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 261 Rn. 18 mwN; Schneider, NStZ 2017, 73, 74 f.). - BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18
Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (erforderliche Begründung bei …
So ist das bloße Dabeisein und die Kenntnis von einem Rauschgifttransport ohne einen objektiv fördernden Beitrag nicht als Beihilfe zu werten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 42/18 Rn. 9 mwN, NStZ-RR 2018, 286); eine psychische Beihilfe wiederum bedarf der Feststellungen, inwieweit der Gehilfe hierdurch den Tatentschluss des Haupttäters bestärkt oder ihn bei der Tatausführung unterstützt hat, indem er ihm durch seine Anwesenheit ein Gefühl der Sicherheit bei der Tatausführung verschafft hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 1 StR 42/18 Rn. 9 mwN, NStZ-RR 2018, 286 …und vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08 Rn. 4, NStZ-RR 2009, 121).