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   BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74   

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BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74 (https://dejure.org/1974,932)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1974 - 1 StR 42/74 (https://dejure.org/1974,932)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1974 - 1 StR 42/74 (https://dejure.org/1974,932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verdachtsstrafe - Heranziehung erheblicher Verhaltensweisen - Untersuchungsbefund - Rechtsschein - Behördengutachten - Sachbearbeiter - Dienststempel - Aktenzeichen - Besitz von Rauschgift - Handeltreiben - Erwerb und Veräußerung von Betäubungsmitteln

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 18.03.1964 - RReg. 1 St 471/63

    Verlesbarkeit eines behördlichen Gutachtens

    Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74
    Unter diesen Umständen sprachen entscheidende Gesichtspunkte dafür, daß die Gutachter nicht in privater Eigenschaft, sondern im Auftrag oder jedenfalls mit genereller oder besonderer Genehmigung des Behördenleiters amtlich tätig geworden waren; das hätte zur Erfüllung des Erfordernisses eines Handelns für die Behörde ausgereicht (BGH VRS 11, 444; BayObLG NJW 64, 1192; BGH, Urteil vom 23. August 1966 - 5 StR 383/66; vgl. auch BayObLG NJW 53, 194; BGH, Urteile vom 19. April 1956 - 4 StR 84/53 - und vom 7. Mai 1956 - 5 StR 157/56 - insbesondere zur Verlesbarkeit von Blutalkoholgutachten).
  • BGH, 06.07.1956 - 5 StR 157/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74
    Unter diesen Umständen sprachen entscheidende Gesichtspunkte dafür, daß die Gutachter nicht in privater Eigenschaft, sondern im Auftrag oder jedenfalls mit genereller oder besonderer Genehmigung des Behördenleiters amtlich tätig geworden waren; das hätte zur Erfüllung des Erfordernisses eines Handelns für die Behörde ausgereicht (BGH VRS 11, 444; BayObLG NJW 64, 1192; BGH, Urteil vom 23. August 1966 - 5 StR 383/66; vgl. auch BayObLG NJW 53, 194; BGH, Urteile vom 19. April 1956 - 4 StR 84/53 - und vom 7. Mai 1956 - 5 StR 157/56 - insbesondere zur Verlesbarkeit von Blutalkoholgutachten).
  • BGH, 12.07.1951 - 4 StR 339/51
    Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74
    Es ist vielmehr in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß der Tatrichter bei Feststellung und Bewertung von Strafzumessungstatsachen durch den Anklagegrundsatz (§§ 155, 264 StPO) nicht beschränkt ist und demnach auch strafbare Handlungen ermitteln und würdigen kann, die nicht Gegenstand der Anklage sind (BGH NJW 1951, 769, 770; OLG Oldenburg NdsRpfL 1950, 63; Seibert MDR 1952, 457, 459; Bruns, Strafzumessungsrecht 2. Aufl. S. 583, 584).
  • BGH, 23.08.1966 - 5 StR 383/66

    Wirkungen des Unterbleibens der Verlesung eines Gutachtens in der

    Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74
    Unter diesen Umständen sprachen entscheidende Gesichtspunkte dafür, daß die Gutachter nicht in privater Eigenschaft, sondern im Auftrag oder jedenfalls mit genereller oder besonderer Genehmigung des Behördenleiters amtlich tätig geworden waren; das hätte zur Erfüllung des Erfordernisses eines Handelns für die Behörde ausgereicht (BGH VRS 11, 444; BayObLG NJW 64, 1192; BGH, Urteil vom 23. August 1966 - 5 StR 383/66; vgl. auch BayObLG NJW 53, 194; BGH, Urteile vom 19. April 1956 - 4 StR 84/53 - und vom 7. Mai 1956 - 5 StR 157/56 - insbesondere zur Verlesbarkeit von Blutalkoholgutachten).
  • BGH, 26.03.1974 - 1 StR 49/74

    Handeltreiben - Güterumsatz - Erwerb von Drogen - Veräußerung von

    Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74
    Führt der Erwerb von Betäubungsmitteln auch dazu, daß der Täter das Rauschgift vorübergehend besitzt, so ist dieses Besitzen als Folge des Erwerbs und der Vorbereitung der Veräußerung nur ein unselbständiges, im Handeltreiben aufgehendes Teilstück des Geschehens ohne eigenständigen Unrechtsgehalt (BGH, Urteile vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72, vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73, zum Abdruck in BGHSt bestimmt - und vom 26. März 1974 - 1 StR 49/74).
  • BGH, 22.09.1953 - 5 StR 331/53
    Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74
    Verdachtsstrafen sind jedoch unzulässig (BGHSt 4, 340; vgl. auch Art. 6 Abs. 2 MRK).
  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 68/50

    Umfang der Nachprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74
    Im übrigen erwecken die Strafzumessungsgründe auch Zweifel daran, daß die Strafkammer bei der Annahme der erwähnten strafschärfenden Umstände von einem einwandfrei geklärten Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BGHSt 1, 51).
  • BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72

    Verurteilung eines Angeklagten wegen der Begehung dreier Einzelfälle des

    Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74
    Führt der Erwerb von Betäubungsmitteln auch dazu, daß der Täter das Rauschgift vorübergehend besitzt, so ist dieses Besitzen als Folge des Erwerbs und der Vorbereitung der Veräußerung nur ein unselbständiges, im Handeltreiben aufgehendes Teilstück des Geschehens ohne eigenständigen Unrechtsgehalt (BGH, Urteile vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72, vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73, zum Abdruck in BGHSt bestimmt - und vom 26. März 1974 - 1 StR 49/74).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74
    Führt der Erwerb von Betäubungsmitteln auch dazu, daß der Täter das Rauschgift vorübergehend besitzt, so ist dieses Besitzen als Folge des Erwerbs und der Vorbereitung der Veräußerung nur ein unselbständiges, im Handeltreiben aufgehendes Teilstück des Geschehens ohne eigenständigen Unrechtsgehalt (BGH, Urteile vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72, vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73, zum Abdruck in BGHSt bestimmt - und vom 26. März 1974 - 1 StR 49/74).
  • BayObLG, 04.11.1952 - RReg. 2 St 457/52

    Verlesung von Gutachten öffentlicher Behörden über die Blutalkoholuntersuchung

    Auszug aus BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74
    Unter diesen Umständen sprachen entscheidende Gesichtspunkte dafür, daß die Gutachter nicht in privater Eigenschaft, sondern im Auftrag oder jedenfalls mit genereller oder besonderer Genehmigung des Behördenleiters amtlich tätig geworden waren; das hätte zur Erfüllung des Erfordernisses eines Handelns für die Behörde ausgereicht (BGH VRS 11, 444; BayObLG NJW 64, 1192; BGH, Urteil vom 23. August 1966 - 5 StR 383/66; vgl. auch BayObLG NJW 53, 194; BGH, Urteile vom 19. April 1956 - 4 StR 84/53 - und vom 7. Mai 1956 - 5 StR 157/56 - insbesondere zur Verlesbarkeit von Blutalkoholgutachten).
  • BGH, 16.08.1973 - 4 StR 345/73

    Strafbarkeit wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz -

  • BGH, 12.04.1951 - 3 StR 28/51

    Pflicht eines Kraftfahrers zur Anwendung besonderer Vorsicht bei sich auf oder

  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 448/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung nicht angeklagter festgestellter Taten:

    Allerdings bedarf es für die gesonderte Bewertung sonstiger strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ohne gesonderte Anklage und damit außerhalb der Anforderungen eines geordneten Strafverfahrens nicht nur der Beachtung des Gewährleistungsgehalts der Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 EMRK (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 5. April 2010 - 2 BvR 366/10, BVerfGK 17, 223, 225 mwN) und - mangels Verbrauchs der Strafklage - der Vermeidung einer Doppelbestrafung (BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74, MDR 1975, 195 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75, NStZ 1981, 99, 100; Urteil vom 17. April 1996 - 2 StR 57/96; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 26; Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 16/98, NStZ 1998, 404 bezüglich späterer Straftaten; Beschluss vom 25. April 2006 - 4 StR 125/06, NStZ 2006, 620).

    Diese durch Sinn und Zweck von § 46 Abs. 2 StGB gezogene Grenze ist jedenfalls dann überschritten, wenn es an dem notwendigen inneren Zusammenhang mit dem angeklagten Tatvorwurf fehlt (BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 aaO).

  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74

    Betäubungsmitteln; Besitzen; Mittäterschaft

    Treibt der Täter mit Betäubungsmittel Handel und bringt sie zu diesem Zweck in seinen Besitz, dann geht der Besitz - ebenso wie die eventuelle anschließende Veräußerung - in dem umfassenden Merkmal des Handeltreibens auf (vgl. BGH NJW 1974, 959 ; 1 StR 549/73 v. 9.4.1974; 1 StR 49/74 v. 26.3.1974; 2 StR 64/74 v. 22.3.1974; 1 StR 42/74 v. 7.5.1974).
  • BGH, 26.07.1983 - 1 StR 447/83

    Berücksichtigungsfähigkeit von außerhalb der Tatausführung liegenden

    3 St 44/54|BGH; 24.06.1954; 4 StR 893/53">1954, 1416; MDR 1980, 240; BGH, Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 -, vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75 -, vom 16. November 1976 - 5 StR 560/76 - und vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81; Beschl. vom 12. Mai 1978 - 4 StR 234/78; Bruns, Strafzumessungsrecht 2. Aufl. S. 566; Jescheck, Lehrbuch des Strafrechts AT 3. Aufl. § 83 III 1 = S. 712/713; G. Hirsch in LK 10. Aufl. § 46 Rdn. 68, 78; Lackner, StGB 15. Aufl. § 46 Anm. 4 a).
  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75
    Im übrigen ist der Tatrichter bei Feststellung und Bewertung von Strafzumessungstatsachen grundsätzlich nicht durch den Anklagegrundsatz beschränkt, sofern Umstände in Betracht kommen, die wegen ihrer engen Beziehung zur Tat als Anzeichen für Schuld und Gefährlichkeit des Täters verwertbar sind und sofern die Gefahr einer Doppelbestrafung vermieden wird (BGH NJW 1951, 769, 770; Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl. 5.583, 584; Jescheck, Lehrbuch des Strafrechts Allgemeiner Teil 2. Aufl. § 80 III 1 S. 656).
  • BGH, 04.03.1975 - 1 StR 686/74

    Behandlung eines Antrags auf Vernehmung einer Zeugin als Hilfsbeweisantrag bei

    Sie ist infolgedessen ihrer sich aus § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Darlegungslast nicht nachgekommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 -).
  • BGH, 06.08.1974 - 1 StR 171/74

    Erklärung mangelnder Vorbereitung bei Übernahme der Verteidigung kurz vor der

    Wie der erkennende Senat bereits im Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - (Landgericht Würzburg, Urt. vom 25. Juni 1973 - KLs 12/73) ausgeführt hat, steht "zwar der Umstand, daß es sich bei den verwerteten Vorgängen um ein vor der angeklagten Tat liegendes Verhalten handelt, der Berücksichtigung bei der Strafzumessung nicht schlechthin entgegen.
  • BGH, 19.10.1977 - 2 StR 283/77

    Verbindung von Strafsachen - Beschränkung des Tatrichters durch den

    Die dabei gezogenen Grenzen (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urt.v. 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - m.w. Nachw.) hat die Strafkammer hier beachtet.
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