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   BGH, 29.01.2020 - 1 StR 421/19   

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https://dejure.org/2020,5390
BGH, 29.01.2020 - 1 StR 421/19 (https://dejure.org/2020,5390)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2020 - 1 StR 421/19 (https://dejure.org/2020,5390)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 1 StR 421/19 (https://dejure.org/2020,5390)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 264 StPO, § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO, § 153a Abs. 1 Satz 5 StPO, § 266 Abs. 1 StGB, § 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB, § 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 13 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 299 Abs. 2 aF StGB, § 300 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 261 StPO, § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Steuerhinterziehung sowie Untreue; Einstellung des Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Frage der Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht; Nachweis des Vermögensschadens als Voraussetzung für einen ...

  • rewis.io

    Strafurteil wegen Untreue: Feststellung der Vermögensbetreuungspflicht eines Prokuristen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verurteilung wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Steuerhinterziehung sowie Untreue; Einstellung des Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Frage der Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht; Nachweis des Vermögensschadens als Voraussetzung für einen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untreue - und die Vermögensbetreuungspflicht des Prokuristen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 760 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.09.2016 - 5 StR 315/16

    Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 1 StR 421/19
    Zum Zeitpunkt und zur Höhe dieser Zahlungen wird das neue Tatgericht ergänzende Feststellungen treffen, um - unter Beachtung des Verschlechterungsverbots (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. September 2016 - 5 StR 315/16 Rn. 3; Paul in KK-StPO, 8. Aufl., § 331 Rn. 2a) - den festzusetzenden Einzelstrafen für die Bestechungstaten einen zutreffenden Schuldumfang zugrunde legen und bei der Gesamtstrafenbildung die Zäsurwirkung des Urteils des Landgerichts Bochum vom 30. Juni 2014 beachten zu können.
  • BGH, 18.02.2016 - 1 StR 590/15

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung); Höchstdauer der

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 1 StR 421/19
    Dagegen spricht, dass die Strafkammer insoweit auf die "im Rahmen des Urkundsbeweises eingeführten' Rechnungen abgestellt hat (UA S. 70; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 1 StR 590/15).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 1 StR 421/19
    Das Verfahren ist insoweit wegen des von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses der verbrauchten Strafklage (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17 Rn. 13) einzustellen.
  • BGH, 05.12.1990 - IV ZR 187/89

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerlohn - Beeinträchtigung des

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 1 StR 421/19
    bb) Dass die verhandlungsführende Person einen Teil der Gegenleistung, zu welcher der Vertragspartner bereit ist, seinem Geschäftsherrn entzieht und in die eigene Tasche lenkt, ist bei einer solchen Erlaubnis nicht pflichtwidrig (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1990 - IV ZR 187/89 Rn. 16).
  • BGH, 11.02.2009 - 2 StR 339/08

    Konkurrenzen bei Untreue (Verhältnis zum Betrug) und Bestechlichkeit im

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 1 StR 421/19
    Aufgrund der offenen Laufzeit der Vorteilsgewährung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 StR 339/08 Rn. 26 mwN) liegen daher 41 selbständige Taten des Angeklagten vor.
  • BGH, 25.05.2010 - VI ZR 205/09

    Schutzgesetzverletzung durch strafbare Untreue: Unterlassene Einzahlung eines

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 1 StR 421/19
    Hierbei ist nicht nur auf die Weite des ihm eingeräumten Spielraums abzustellen, sondern auch auf das Fehlen von Kontrolle, also auf seine tatsächlichen Möglichkeiten, ohne eine gleichzeitige Steuerung und Überwachung durch den Treugeber auf dessen Vermögen zuzugreifen (vgl. BGH, Urteile vom 9. November 2016 - 5 StR 313/15, BGHSt 61, 305 Rn. 33 mwN und vom 25. Mai 2010 - VI ZR 205/09, BGHZ 185, 378 Rn. 9).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 1 StR 421/19
    Dies ist ausreichend, da es sich um ein subjektiviertes Tatbestandsmerkmal handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14 Rn. 55; Urteil vom 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02 Rn. 23).
  • BGH, 06.09.1962 - 1 StR 298/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 1 StR 421/19
    Zwar spricht seine Stellung als Prokurist der N. OHG grundsätzlich dafür, dass er ihr gegenüber treupflichtig war (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 1962 - 1 StR 298/62, bei Herlan, GA 1964, 130; SSW-StGB/Saliger, 4. Aufl., § 266 Rn. 15; Waßmer in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 266 StGB Rn. 49; NK-StGB/Kindhäuser, 5. Aufl., § 266 Rn. 58).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 1 StR 421/19
    Bei rechtsgeschäftlicher Grundlage kommt es im Einzelfall auf die vertragliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses an (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, BGHSt 60, 94 Rn. 26; Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, BGHSt 52, 182 Rn. 15 ff.; jeweils mwN).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 1 StR 421/19
    Dies ist ausreichend, da es sich um ein subjektiviertes Tatbestandsmerkmal handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14 Rn. 55; Urteil vom 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02 Rn. 23).
  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

  • BGH, 09.11.2016 - 5 StR 313/15

    Freisprüche wegen Untreuevorwürfen gegen Mitarbeiter des Rechtsamts der Stadt

  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04

    Zu den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs

  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags

    Dabei ist insbesondere in den Blick zu nehmen, dass die Angeklagten eine exklusive Zusammenarbeit über einen langen Zeitraum vereinbarten, wodurch der S. GmbH für mindestens zehn Jahre eine Monopolstellung und vorhersehbare Gewinne in Millionenhöhe garantiert wurden, die Angeklagten E. und Sch. über die eingeräumte - und ihnen einseitig nicht mehr entziehbare - Beteiligung ebenfalls dauerhaft an den Gewinnen partizipieren sollten und durch ihre fortbestehenden Einwirkungsmöglichkeiten innerhalb der Unternehmensgruppe auf die Auftragsvergabe maßgeblich Einfluss nehmen konnten und nahmen, also die Entwicklung der Geschäftschancen dauerhaft selbst entscheidend bestimmen konnten (vgl. dazu auch die zu den Tatbeständen des Betrugs und der Untreue durch den Bundesgerichtshof in der sog. "Exspektanzenrechtsprechung" entwickelten Grundsätze: BGH, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 1 StR 421/19, wistra 2020, 382 Rn. 22; Urteil vom 27. November 2009 - 2 StR 104/09, NJW 2010, 784 Rn. 47; Beschluss vom 9. Juni 2004 - 5 StR 136/04, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 64).
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