Rechtsprechung
BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 24 StGB; § 105 JGG; § 267 StPO
Strafbefreiender Rücktritt (Begriff des beendeten und des unbeendeten Versuchs); Heranwachsender (Gleichstellung mit einem Jugendlichen; Reifedefizite); Abfassung der Urteilsgründe - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Totschlagsversuch - rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Totschlagsversuch - Wolters Kluwer
Begründung von Reifedefiziten aufgrund häufiger Diskobesuche und reger Beschäftigung mit Computerspielen und dem Wohnen bei den eigenen Eltern ohne eigene Familie; Beurteilung eines beendeten Versuchs nach der Vorstellung des Täters über ein außertatbestandsmäßiges ...
- rewis.io
Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Totschlagsversuch
- ra.de
- rewis.io
Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Totschlagsversuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründung von Reifedefiziten aufgrund häufiger Diskobesuche und reger Beschäftigung mit Computerspielen und dem Wohnen bei den eigenen Eltern ohne eigene Familie; Beurteilung eines beendeten Versuchs nach der Vorstellung des Täters über ein außertatbestandsmäßiges ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
§§ 22, 23, 24 Abs. 1, 211, 212 StGB
Rücktritt vom beendeten Versuch eines Totschlags bei Erreichung eines außertatbestandsmäßigen Handlungsziels (Dr. Janique Brüning; ZIS 2011, 93) - Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Begriff des beendeten und des unbeendeten Versuchs
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Freiwilligkeit ("Denkzettelfall")
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 09.02.2010 - I KLs 607 Js 38019/09
- BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 90
- NStZ-RR 2010, 371
- NStZ-RR 2013, 104
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders …
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Auch dabei handelt es sich schwerlich um Hinweise auf "Auffälligkeiten in der geistigen und sittlichen Entwicklung" (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 187; Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 103/84, NStZ 1984, 467 mwN), sondern, soweit überhaupt auf diesen Kreis beschränkt, eher um typische Verhaltensweisen jüngerer Menschen.Auch in ihrer Gesamtschau haben die genannten Gesichtspunkte jedenfalls nicht solches Gewicht, dass kein Raum mehr für die Ausübung des in diesem Zusammenhang bestehenden weiten tatrichterlichen Ermessens (BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02) bestünde, sondern, wie die Jugendkammer meint, "zwingend" Jugendstrafrecht anzuwenden sei.
- BGH, 18.04.1984 - 2 StR 103/84
Jugendgerichtshilfe - Vertreter des Sachbearbeiters - Berichterstattung - …
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Auch dabei handelt es sich schwerlich um Hinweise auf "Auffälligkeiten in der geistigen und sittlichen Entwicklung" (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 187; Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 103/84, NStZ 1984, 467 mwN), sondern, soweit überhaupt auf diesen Kreis beschränkt, eher um typische Verhaltensweisen jüngerer Menschen. - BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Auch bei Erreichung des außertatbestandsmäßigen Ziels kann ein unbeendeter Versuch vorliegen, so dass bloßes Aufgeben weiterer Tatausführung für Rücktritt genügte (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 ff).
- BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
Bedingter Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Zumindest wird aber deutlich, dass der Angeklagte jedenfalls keine gegenteiligen Erwägungen angestellt hat, er sich also - allenfalls - überhaupt keine Vorstellungen darüber gemacht hat, ob der Geschädigte sterben könne oder nicht, sodass jedenfalls deshalb beendeter Versuch vorliegt (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264, 266; BGH, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306), von dem der Angeklagte nicht zurückgetreten ist. - BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97
Inhalt der Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Urteilsgründe, die sich demgegenüber mit vielen sonstigen Erkenntnissen befassen, können den Blick für das Wesentliche verstellen und damit letztlich sogar den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 357/09; Beschluss vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2009, 701; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720; BGH, Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 487/97, NStZ 1998, 51 mwN). - BGH, 04.03.2009 - 1 StR 27/09
Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit bei Gesprächen des Vorsitzenden …
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Urteilsgründe, die sich demgegenüber mit vielen sonstigen Erkenntnissen befassen, können den Blick für das Wesentliche verstellen und damit letztlich sogar den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 357/09; Beschluss vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2009, 701; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720; BGH, Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 487/97, NStZ 1998, 51 mwN). - BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94
Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte …
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Zumindest wird aber deutlich, dass der Angeklagte jedenfalls keine gegenteiligen Erwägungen angestellt hat, er sich also - allenfalls - überhaupt keine Vorstellungen darüber gemacht hat, ob der Geschädigte sterben könne oder nicht, sodass jedenfalls deshalb beendeter Versuch vorliegt (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264, 266; BGH, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306), von dem der Angeklagte nicht zurückgetreten ist. - BGH, 07.12.2006 - 2 StR 470/06
Urteilsgründe (Weitschweifigkeit; Revisionsfestigkeit); Misshandlung von …
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Urteilsgründe, die sich demgegenüber mit vielen sonstigen Erkenntnissen befassen, können den Blick für das Wesentliche verstellen und damit letztlich sogar den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 357/09; Beschluss vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2009, 701; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720; BGH, Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 487/97, NStZ 1998, 51 mwN). - BGH, 19.08.2009 - 1 StR 357/09
Rechtsfehler zum Nachteil eines Angeklagten i.R.e. Revision bei einem …
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Urteilsgründe, die sich demgegenüber mit vielen sonstigen Erkenntnissen befassen, können den Blick für das Wesentliche verstellen und damit letztlich sogar den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 357/09; Beschluss vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2009, 701; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720; BGH, Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 487/97, NStZ 1998, 51 mwN).
- BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für …
Nur soweit hierfür erforderlich, sind Angaben des Angeklagten, Zeugen aussagen und sonst angefallene Erkenntnisse heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 423/10 mwN). - BGH, 15.12.2010 - 1 StR 556/10
Abfassung der Urteilsgründe
Urteilsgründe, die demgegenüber die Ergebnisse der Beweisaufnahme in der Art eines Protokolls referieren und sich mit einer Vielzahl wenig bedeutsamer Details befassen, können - von dem damit verbundenen, sachlich nicht gebotenen Aufwand abgesehen - den Blick für das Wesentliche verstellen und damit letztlich sogar den Bestand des Urteils gefährden (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 423/10 mwN).