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   BGH, 07.10.2010 - 1 StR 424/10   

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https://dejure.org/2010,4307
BGH, 07.10.2010 - 1 StR 424/10 (https://dejure.org/2010,4307)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2010 - 1 StR 424/10 (https://dejure.org/2010,4307)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - 1 StR 424/10 (https://dejure.org/2010,4307)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 266a Abs. 1 StGB; § 8 SGB IV; § 28f Abs. 3 Satz 1 SGB IV; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Umfang der erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in Fällen der Nichtzahlung ordnungsgemäß angemeldeter Sozialversicherungsbeiträge (Ausschluss geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse; Beitragsnachweis; ...

  • lexetius.com

    StGB § 266a Abs. 1; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266a Abs 1 StGB, § 267 Abs 1 S 1 StPO
    Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt durch Nichtzahlung angemeldeter Sozialversicherungsbeiträge

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die erforderlichen Feststellungen i.R.e. Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt durch Nichtzahlung ordnungsgemäß angemeldeter Sozialversicherungsbeiträge

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Veruntreuung von Arbeitsentgelt bei Nicht- Zahlung ordnungsgemäß angemeldeter Sozialversicherungsbeiträge

  • rewis.io

    Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt durch Nichtzahlung angemeldeter Sozialversicherungsbeiträge

  • ra.de
  • rewis.io

    Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt durch Nichtzahlung angemeldeter Sozialversicherungsbeiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die erforderlichen Feststellungen i.R.e. Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt durch Nichtzahlung ordnungsgemäß angemeldeter Sozialversicherungsbeiträge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Auszüge)

    Wirtschaftsstrafrecht intensiv: Anforderungen an § 266a StGB-Urteil

  • IWW (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Tatnachweis des § 266a StGB erleichtert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beitragsvorenthaltung

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Tatnachweis des § 266a StGB erleichtert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 88
  • NStZ 2011, 161
  • StV 2011, 348
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • AG Mannheim, 18.03.2021 - 4 IN 1550/20

    Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle aus einer unerlaubten Handlung

    Denn der Beitragsnachweis belegt die geschuldeten und demnach auch in der Regel die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge (BGH Beschl. v. 11.7.2019 - 1 StR 456/18, BeckRS 2019, 27934 Rn. 29; Beschl. v. 20.4.2016, 1 StR 1/16, juris Rn. 8; BGH NStZ 2011, 161 Rn. 4; OLG Braunschweig NZWiSt 2019, 402; BeckOK StGB/Wittig, 49. Ed. 1.2.2021, StGB § 266a Rn. 12.4; Schönke/Schröder/Perron, 30. Aufl. 2019, StGB § 266a Rn. 4).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das

    Dann ist es ausnahmsweise ausreichend, lediglich die Höhe der vorenthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die darin enthaltenen Arbeitnehmeranteile, die geschädigten Krankenkassen und die betroffenen Beitragsmonate festzustellen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 424/10 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 8).
  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der vorenthaltenen

    Auch ist es im vorliegenden Fall nicht ausnahmsweise ausreichend, lediglich die Höhe der vorenthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die darin enthaltenen Arbeitnehmeranteile, die geschädigten Krankenkassen und die betroffenen Beitragsmonate festzustellen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 424/10, NStZ 2011, 161), weil es sich gerade nicht um einen Fall des schlichten Nichtzahlens ordnungsgemäß angemeldeter Beiträge handelt, bei welchem der vom Arbeitgeber eingereichte Beitragsnachweis gemäß § 28f Abs. 3 S. 3 SGB IV die geschuldeten und in der Regel vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge belegt.
  • OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 1 Ss 5/19

    Zu den Anforderungen an die Feststellung der vorenthaltenen

    Die Feststellung der Höhe der vorenthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge und der darin enthaltenen Arbeitnehmeranteile, der durch das Vorenthalten geschädigten Krankenkassen sowie der Beitragsmonate allein genügt demgegenüber nur dann, wenn das Urteil auf Beitragsnachweisen (§ 28f Abs. 3 S. 1 SGB IV) beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 20.04.2016, 1 StR 1/16, juris, Rn. 8 und Beschl. v. 07.10.2010, 1 StR 424/10, juris = NStZ 2011, 161; OLG Braunschweig, a. a. O., Rn. 8).
  • OLG Celle, 12.01.2016 - 2 Ss 188/15

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Erforderlicher Umfang der

    Dies muss das Tatgericht in seinem Urteil bei der Beweiswürdigung darlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 424/10 = NStZ 2011, 161; OLG.
  • OLG Bamberg, 16.02.2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16

    Unzulässige Wahlfeststellung zwischen Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat von dem Erfordernis einer genauen Darstellung der Berechnungsgrundlagen nur in Fällen abgesehen, in denen es um die schlichte Nichtentrichtung der Sozialversicherungsbeiträge ging, die mittels ordnungsgemäß erstellter Beitragsnachweise gemäß § 28f Abs. 3 Satz 1 SGB IV vom Arbeitgeber zutreffend gemeldet worden waren (vgl. BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - 1 StR 424/10 = wistra 2011, 69 = NStZ 2011, 161 = StV 2011, 348 = BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 8).
  • OLG Braunschweig, 27.05.2015 - 1 Ss 14/15

    Erforderliche Feststellungen, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Strohmannfall

    Die bloße Feststellung der Höhe der vorenthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge und der darin enthaltenen Arbeitnehmeranteile, der durch das Vorenthalten geschädigten Krankenkasse sowie der Beitragsmonate genügt demgegenüber nur dann, wenn das Urteil auf Beitragsnachweisen (§ 28f Abs. 3 S. 1 SGB IV) beruht (BGH, Beschluss vom 07.10.2010, 1 StR 424/10, juris NStZ 2011, 161).
  • OLG Köln, 19.01.2021 - 1 RVs 11/21
    (Lediglich) in Fällen schlichter Nichtzahlung ordnungsgemäß gemäß § 28f Abs. 3 SGB IV angemeldeter Beiträge genügt es, die Höhe der vorenthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge (vgl. § 28d S. 1 SGB IV), den darin enthaltenen Arbeitnehmeranteil, die geschädigten Krankenkassen sowie die Beitragsmonate im Urteil auszuweisen, für die die Arbeitnehmeranteile vorenthalten worden sind (BGH NStZ 2011, 161; BGH wistra 2020, 295; MüKo-StGB- Radtke a.a.O. Rz. 134).

    Vor allem aber legt das Tatgericht nicht - wie erforderlich (BGH NStZ 2011, 161) - dar, dass die betroffenen Arbeitnehmer ordnungsgemäß angemeldet waren.

  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 1 RVs 95/16

    Anforderungen an die Feststellungen hinsichtlich des Vorenthaltens von

    Zwar ist es hinsichtlich der vom Amtsgericht rechtlich jeweils als Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) gewürdigten Fälle II.3.-6., II.9.-12. und II.13.-15. entgegen des Revisionsvorbringens nicht zu beanstanden, dass sich die Feststellungen neben der Bezifferung der den Einzugsstellen monatlich geschuldeten Arbeitnehmerbeiträge auf die Angabe der geschädigten Krankenkassen, der bei ihnen jeweils versicherten Arbeitnehmer und der betroffenen Beitragsmonate beschränken, da es sich vorliegend - wie sich den Urteilsgründen hinreichend deutlich entnehmen lässt - in Abgrenzung zu Fällen illegaler Beschäftigungsverhältnisse jeweils um ordnungsgemäß angemeldete Sozialversicherungsbeiträge handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - 1 StR 424/10 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.05.2015 - 1 Ss 14/15 - OLG Jena, Beschluss vom 26.08.2011 - 1 Ss 40/11 -, jew. zit. n. juris; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 266a Rn. 10a m.w.N.).
  • OLG Jena, 26.08.2011 - 1 Ss 40/11

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Nichtzahlung gemeldeter

    In Fällen der Nichtzahlung ordnungsgemäß angemeldeter Sozialversicherungsbeiträge - wovon hier nach dem im Strafbefehl dargestellten Sachverhalt auszugehen ist - ist die Tathandlung - anders als in Fällen illegaler Beschäftigung, bei denen der Arbeitgeber die von ihm beschäftigten Arbeitnehmer nicht oder nicht im richtigen Umfang meldet - die schlichte Nichtzahlung der gemeldeten Beiträge; weitere Unrechtselemente enthält das Tatbestandsmerkmal des Vorenthaltens in diesen Fällen nicht (vgl. BGH NStZ 2011, 161; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 266a Rn. 10).
  • OLG Jena, 25.08.2020 - 1 OLG 162 Ss 56/19

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Berücksichtigung

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