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   BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14   

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https://dejure.org/2014,34643
BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14 (https://dejure.org/2014,34643)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2014 - 1 StR 426/14 (https://dejure.org/2014,34643)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - 1 StR 426/14 (https://dejure.org/2014,34643)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 257c StPO; § 56c Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen vor der Verständigung, Anweisung der Anzeige des Wohnortwechsels)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 S 1 MRK, § 56c Abs 1 S 1 StGB, § 257c StPO
    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Verfahrensfehler bei Nichtankündigung einer im Rahmen einer Verfahrensverständigung beabsichtigten Bewährungsweisung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren bei der Ausgestaltung der Bewährung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Verfahrensfehler bei Nichtankündigung einer im Rahmen einer Verfahrensverständigung beabsichtigten Bewährungsweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3; EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren bei der Ausgestaltung der Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine "Weisung” ist keine "Auflage”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deal im Strafverfahren - die nicht abgesprochene Bewährungsweisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 179
  • StV 2015, 151
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82

    Auferlegung einer zunächst nicht vorgesehenen Geldzahlung durch das Gericht bei

    Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14
    Im Hinblick auf den strafähnlichen Charakter der Auflagen und ihrer Genugtuungsfunktion wird im Rahmen nachträglicher Anordnung oder Änderung der Ausgestaltung der Bewährung gemäß § 56e StGB, obwohl das Verbot der reformatio in peius bei Bewährungsauflagen nicht gilt (BGH, Beschluss vom 16. Februar 1982 - 5 StR 1/82, NJW 1982, 1544), in der Strafrechtswissenschaft und gelegentlich in der Strafrechtsprechung die Auffassung vertreten, den Verurteilten belastende Auflagen dürften nicht allein auf eine vom Tatrichter abweichende Beurteilung des Genugtuungsbedürfnisses seitens des für die Entscheidung nach § 56e StGB zuständigen Gerichts gestützt werden (vgl. Groß aaO § 56e Rn. 13; Stree/Kinzig aaO § 56e Rn. 4 mwN; siehe auch OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 362, 363).
  • BGH, 29.01.2014 - 4 StR 254/13

    Verständigung (Recht auf ein faires Verfahren; Aufklärungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14
    Die Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu den aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens resultierenden tatgerichtlichen Offenlegungspflichten bei Verfahrensverständigungen, bei denen eine zur Bewährung auszusetzende Freiheitsstrafe in Aussicht gestellt wird (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 238 f.; vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14 Rn. 9 f., NJW 2014, 3173, 3174), steht nicht entgegen.
  • BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren; erforderliche Belehrung über die

    Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14
    Die Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu den aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens resultierenden tatgerichtlichen Offenlegungspflichten bei Verfahrensverständigungen, bei denen eine zur Bewährung auszusetzende Freiheitsstrafe in Aussicht gestellt wird (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 238 f.; vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14 Rn. 9 f., NJW 2014, 3173, 3174), steht nicht entgegen.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14
    Lediglich eine solche umfassende Information könne die Autonomie der Entscheidung des Angeklagten gewährleisten, von seiner Freiheit Gebrauch zu machen, Einlassungen zur Sache zu verweigern oder sich auf eine Verständigung einzulassen (BGH aaO unter Bezugnahme auf BVerfG, NJW 2013, 1058, 1071 = BVerfGE 133, 168, 237 Rn. 125 (bzgl. der Belehrungspflicht aus § 257c Abs. 5 StPO)).
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03

    Zulässigkeit einer Anordnung der Mitteilungspflicht über einen Wohnungswechsel

    Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14
    Dient - wie hier - die im Bewährungsbeschluss erteilte Anweisung dem Zweck, auf die zukünftige Lebensführung des Verurteilten helfend spezialpräventiv einwirken zu können, ist sie einer Bewährungsweisung im Sinne von § 56c Abs. 2 Nr. 1 StGB gleichzustellen (vgl. zum Diskussionsstand bzgl. der bewährungsrechtlichen Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06, zit. nach juris, Rn. 9; OLG Oldenburg, NStZ 2008, 461 einerseits; OLG Celle, NStZ 2004, 627 andererseits; vgl. auch OLG Frankfurt/M., NStZ 2009, 39; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 56c Rn. 6 aE mwN; Mosbacher in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 56c Rn. 2 und 9).
  • OLG Jena, 13.12.2010 - 1 Ws 455/10

    Strafrestaussetzung: Bewährungswiderruf bei Nichterfüllung der Weisung zur

    Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14
    Sie haben damit ausschließlich spezialpräventiven Charakter (Thüringer OLG, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 1 Ws 455/10, zit. nach juris, Rn. 26; Stree/Kinzig aaO § 56c Rn. 1 mwN; Mosbacher aaO § 56c Rn. 1).
  • OLG Köln, 28.03.2006 - 2 Ws 123/06

    (Keine) Verlängerung der Bewährungszeit bei Verstoß gegen Anordnung zur

    Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14
    Dient - wie hier - die im Bewährungsbeschluss erteilte Anweisung dem Zweck, auf die zukünftige Lebensführung des Verurteilten helfend spezialpräventiv einwirken zu können, ist sie einer Bewährungsweisung im Sinne von § 56c Abs. 2 Nr. 1 StGB gleichzustellen (vgl. zum Diskussionsstand bzgl. der bewährungsrechtlichen Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06, zit. nach juris, Rn. 9; OLG Oldenburg, NStZ 2008, 461 einerseits; OLG Celle, NStZ 2004, 627 andererseits; vgl. auch OLG Frankfurt/M., NStZ 2009, 39; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 56c Rn. 6 aE mwN; Mosbacher in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 56c Rn. 2 und 9).
  • OLG Oldenburg, 21.01.2008 - 1 Ws 44/08

    Verlängerung einer Bewährungszeit um ein Jahr wegen der Nichtmitteilung eines

    Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14
    Dient - wie hier - die im Bewährungsbeschluss erteilte Anweisung dem Zweck, auf die zukünftige Lebensführung des Verurteilten helfend spezialpräventiv einwirken zu können, ist sie einer Bewährungsweisung im Sinne von § 56c Abs. 2 Nr. 1 StGB gleichzustellen (vgl. zum Diskussionsstand bzgl. der bewährungsrechtlichen Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06, zit. nach juris, Rn. 9; OLG Oldenburg, NStZ 2008, 461 einerseits; OLG Celle, NStZ 2004, 627 andererseits; vgl. auch OLG Frankfurt/M., NStZ 2009, 39; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 56c Rn. 6 aE mwN; Mosbacher in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 56c Rn. 2 und 9).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2013 - 1 Ws 106/13

    Strafverfahren: Anordnung einer Bewährungsauflage ohne Hinweis in der

    Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14
    Die Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu den aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens resultierenden tatgerichtlichen Offenlegungspflichten bei Verfahrensverständigungen, bei denen eine zur Bewährung auszusetzende Freiheitsstrafe in Aussicht gestellt wird (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 238 f.; vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14 Rn. 9 f., NJW 2014, 3173, 3174), steht nicht entgegen.
  • OLG Stuttgart, 24.09.2004 - 1 Ws 248/04

    Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen: Andere Bewertung von Rechtsfragen

    Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14
    Im Hinblick auf den strafähnlichen Charakter der Auflagen und ihrer Genugtuungsfunktion wird im Rahmen nachträglicher Anordnung oder Änderung der Ausgestaltung der Bewährung gemäß § 56e StGB, obwohl das Verbot der reformatio in peius bei Bewährungsauflagen nicht gilt (BGH, Beschluss vom 16. Februar 1982 - 5 StR 1/82, NJW 1982, 1544), in der Strafrechtswissenschaft und gelegentlich in der Strafrechtsprechung die Auffassung vertreten, den Verurteilten belastende Auflagen dürften nicht allein auf eine vom Tatrichter abweichende Beurteilung des Genugtuungsbedürfnisses seitens des für die Entscheidung nach § 56e StGB zuständigen Gerichts gestützt werden (vgl. Groß aaO § 56e Rn. 13; Stree/Kinzig aaO § 56e Rn. 4 mwN; siehe auch OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 362, 363).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2007 - 3 Ws 624/07

    Bewährungswiderruf: Zuwiderhandlung gegen die Anordnung der Anzeige jedes

  • BGH, 06.02.2018 - 5 StR 600/17

    Einziehung von Taterträgen (zwingende Maßnahmen der Vermögensabschöpfung kein

    Erst die Information darüber, dass neben der Strafe selbst weitere Maßnahmen mit Vergeltungscharakter und möglichen erheblichen Belastungen drohen, versetzten den Angeklagten in die Lage, von seiner Entscheidungsfreiheit auf einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage Gebrauch zu machen (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, aaO Rn. 11, 12; vgl. zur Abgrenzung bei einer nicht von der Informationspflicht umfassten Bewährungsweisung einer Wohnsitzwechselanzeige BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, NStZ 2015, 179, 180, und vom 8. September 2016 - 1 StR 346/16, aaO; OLG Frankfurt, aaO S. 1976).
  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 261/22

    Wertersatzeinziehung (Angabe in Euro); Weisungen (Anzeige des Wohnsitzes oder

    a) Eine gemeinhin als "Meldeauflage" bezeichnete und üblicherweise in Bewährungsbeschlüssen enthaltene Anordnung an einen Verurteilten, dem bewährungsaufsichtführenden Gericht jeden Wechsel des Wohnbeziehungsweise ständigen Aufenthaltsortes mitzuteilen, stellt regelmäßig eine zulässige Weisung im Sinne des § 56c StGB dar (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 fair-trial 9; OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2003 - 2 Ws 328/03, NStZ 2004, 627 Rn. 3; SSW-StGB/Claus, 5. Aufl., § 56c Rn. 9; offengelassen von BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 BvR 1046/07, NStZ-RR 2007, 338).

    Sie müssen mithin spezialpräventiven Charakter haben (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14).

    Denn die dem Angeklagten auferlegten Pflichten sind marginal (vgl. zur üblichen Meldeweisung BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, NStZ 2015, 179, 180).

  • OLG Rostock, 02.06.2015 - 20 Ws 110/15

    Verständigung im Strafprozess: Konsequenzen einer fehlenden Verständigung über

    b) Soweit Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft die Auffassung vertreten, § 257c StPO und der Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) geböten es, einen Angeklagten vor einer Verständigung, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auch auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB hinzuweisen, woraus bei einem Schweigen der Verständigung wie im vorliegenden Fall die Rechtswidrigkeit einer dahingehenden Auflage folge, teilt der Senat die dem zu Grunde liegende überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 11.09.2014, 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173; Beschl. V. 29.01.2014, 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172; OLG Köln, Beschl. V. 16.01.1998, 2 Ws 687/97, NJW 1999, 373; soweit ersichtlich zuletzt OLG Frankfurt, Beschl. V. 11.02.2015, 1 Ss 293/14, juris; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl. § 257c Rdn. 12; einschränkend "in aller Regel": Saarländisches OLG, Beschl. v. 04.10.2013, 1 Ws 106/13, NJW 2014, 238; ausdrücklich offenlassend BGH, Beschl. v. 07.10.2014, 1 StR 426/14, StraFo 2014, 514; a. A. BGH Beschl. v. 17.02.1995, 2 StR 29/95; NStE Nr. 128 zu § 261; OLG Dresden, Beschl. v. 26.02.2007, 1 Ws 24/07; Kaetzler, wistra 1999, 253ff.).

    Da bloße Bewährungsweisungen gemäß § 56d StGB - hier: die Unterstellung unter einen Bewährungshelfer - von vornherein nicht der Genugtuung dienen, fordert weder § 257c StPO noch der Grundsatz fairen Verfahrens eine dementsprechende Verständigung (BGH, Beschl. v. 07.10.2014, 1 StR 426/14 a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14

    Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei Verständigung

    Zu den gerichtlichen Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei einer Verständigung gemäß § 257 c StPO, deren Gegenstand auch die Verhängung einer zur Bewährung auszusetztenden Freiheitsstrafe ist (Anschluss an und Abgrenzung zu BGH 59, 172 = NJW 2014, 1831 = StV 2014, 393; BGH [4, Strafsenat] NJW 2014, 3173 = StV 2016, 150 f. = NStZ 2014, 665 sowie BGH [1, Strafsenat] StV 2015, 151 f.).

    Indes hat es der 1. Strafsenat des BGH in seinem Beschl. v. 07.10.2014 (1 StR 426/14 = StV 2015, 151, 152 unter b) ausdrücklich dahinstehen lassen, "ob dieser Rechtsprechung bei Verfahrensabsprachen (§ 257c StPO), auf deren Grundlage das Tatgericht eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe bei Erteilung von Bewährungsauflagen (§ 56b StGB) verhängt, uneingeschränkt zu folgen wäre".

    b) Der 1. Strafsenat (StV 2015, 151, 152 f.) ist für eine entsprechend formulierte, in der Praxis nach Kenntnis des Senats auch im Übrigen weit verbreitete (Standard-) Regelung in einem Bewährungsbeschluss der Auffassung, dass es bei einer Anweisung der Anzeige jedes Wohnsitzwechsels weder ein Gebot der Fairness noch sonstiger Rechtsgrundsätze sei, dass das Gericht vor einer Verständigung offenlege, solches anweisen zu wollen.

  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 294/14

    Hinweispflicht des Gerichts im Hinblick auf die Erwägung von Bewährungsauflagen

    Zu den gerichtlichen Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei einer Verständigung gemäß § 257c StPO , deren Gegenstand auch die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist (Anschluss an und Abgrenzung zu BGH 59, 172 = NJW 2014, 1831 = StV 2014, 393 ; BGH [4. Strafsenat] NJW 2014, 3173 = StV 2016, 150 f. = NStZ 2014, 665 sowie BGH [1. Strafsenat] StV 2015, 151 f.).

    Indes hat es der 1. Strafsenat des BGH in seinem Beschl. v. 07.10.2014 ( 1 StR 426/14 = StV 2015, 151, 152 unter b) ausdrücklich dahinstehen lassen, "ob dieser Rechtsprechung bei Verfahrensabsprachen (§ 257c StPO ), auf deren Grundlage das Tatgericht eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe bei Erteilung von Bewährungsauflagen (§ 56b StGB ) verhängt, uneingeschränkt zu folgen wäre".

    b) Der 1. Strafsenat (StV 2015, 151, 152 f.) ist für eine entsprechend formulierte, in der Praxis nach Kenntnis des Senats auch im Übrigen weit verbreitete (Standard-) Regelung in einem Bewährungsbeschluss der Auffassung, dass es bei einer Anweisung der Anzeige jedes Wohnsitzwechsels weder ein Gebot der Fairness noch sonstiger Rechtsgrundsätze sei, dass das Gericht vor einer Verständigung offenlege, solches anweisen zu wollen.

  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 346/16

    Hinweis auf mögliche Bewährungsauflagen vor einer Verständigung (erforderlicher

    Danach ist es erforderlich, dass das Gericht vor einer Verständigung offenlegt, dass es die Verhängung einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe allein nicht für ausreichend hält, sondern zur Verwirklichung der Genugtuungsfunktion des Strafverfahrens Bewährungsauflagen in Betracht zieht, die Bestandteil der Rechtsfolgenerwartung sind und gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB - anders als Bewährungsweisungen gemäß § 56c Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, NStZ 2015, 179) - als Genugtuung für begangenes Unrecht eine strafähnliche Sanktion darstellen.
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 368/17

    Belehrung über die Rechtsfolgen einer Verständigung (erforderlicher Hinweis auf

    Danach ist es erforderlich, dass das Gericht vor einer Verständigung offenlegt, dass es die Verhängung einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe allein nicht für ausreichend hält, sondern zur Verwirklichung der Genugtuungsfunktion des Strafverfahrens Bewährungsauflagen in Betracht zieht, die Bestandteil der Rechtsfolgenerwartung sind und gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB - anders als Bewährungsweisungen gemäß § 56c Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, NStZ 2015, 179) - als Genugtuung für begangenes Unrecht eine strafähnliche Sanktion darstellen.
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 182/14

    Pauschvergütung

    Insbesondere ging es um die bei Einlegung des Rechtsmittels höchstrichterlich noch nicht geklärte Frage der Notwendigkeit, die Ausgestaltung von Bewährungsauflagen oder -weisungen zum Gegenstand der Verständigung und der vorausgehenden Gespräche zu machen, wenn seitens des Gerichts eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe in Aussicht gestellt wird (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 1831 f.; vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173 f. einerseits sowie vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, NStZ 2015, 179 f. andererseits) sowie den damit verbundenen Erfordernissen an die Ausführung einer entsprechenden Verfahrensrüge.
  • OLG Rostock, 13.12.2017 - 20 Ws 309/17

    Bewährungsweisungen an einen ausländischen EU-Bürger: Meldepflicht bei jeder

    Die Weisung, jeden Wohnsitzwechsel vorab dem Gericht mitzuteilen, ist nur zulässig, wenn damit der Zweck verfolgt wird, positiven Einfluss auf die künftige Lebensführung des Verurteilten nehmen zu können (vergleiche BGH, Beschluss vom 07.10.2014 - 1 StR 426/14).

    Weisungen dürfen daher lediglich zu dem Zweck erteilt werden, dem Verurteilten Hilfe zu seiner zukünftigen Straffreiheit zu gewähren (BGH, Beschluss vom 07. Oktober 2014 - 1 StR 426/14 -, juris).

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