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   BGH, 23.09.1997 - 1 StR 430/97   

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BGH, 23.09.1997 - 1 StR 430/97 (https://dejure.org/1997,1521)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1997 - 1 StR 430/97 (https://dejure.org/1997,1521)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1997 - 1 StR 430/97 (https://dejure.org/1997,1521)
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§§ 212, 13 StGB, Garantenstellung, pflichtwidriges Vorverhalten, Haupttäterexzeß, mittäterschaftlicher Unterlassungsentschluß;

§§ 212, 13, 27 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Garantenpflicht durch verbale Äußerung - Pflichtwidriges Vorverhalten/Ingerenz - Exzeßhandlung des Mitangeklagten - Sukzessive Beteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13, § 25, § 27, § 212

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 83
  • StV 1998, 125
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91

    Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des

    Auszug aus BGH, 23.09.1997 - 1 StR 430/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt das Bestehen einer Garantenstellung aus vorangegangenem Verhalten eine Pflichtwidrigkeit voraus (BGH StV 1992, 415 f. mit Anmerkung Seelmann = JR 1993, 159 f. mit Anm. Neumann; BGHSt 37, 106, 115 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus BGH, 23.09.1997 - 1 StR 430/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt das Bestehen einer Garantenstellung aus vorangegangenem Verhalten eine Pflichtwidrigkeit voraus (BGH StV 1992, 415 f. mit Anmerkung Seelmann = JR 1993, 159 f. mit Anm. Neumann; BGHSt 37, 106, 115 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Ein (pflichtwidriges) Vorverhalten begründet aber nur dann eine Garantenstellung, wenn es die naheliegende Gefahr des Eintritts des konkret untersuchten, tatbestandsmäßigen Erfolgs verursacht (BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 14; BGH NJW 1999, 69, 71, insoweit in BGHSt 44, 196 nicht abgedruckt; BGH NStZ 2000, 583).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Da die Frauen nach den Feststellungen des Landgerichts schon vor der beratenden Tätigkeit des Angeklagten zum Selbstmord durch die Einnahme der Tabletten entschlossen waren, bestehen bereits Zweifel daran, ob dieses Vorverhalten des Angeklagten überhaupt die Gefahr des Eintritts des tatbestandsmäßigen Erfolgs begründete oder erhöhte (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juli 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106 und vom 23. September 1997 - 1 StR 430/97, NStZ 1998, 83, 84).
  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 416/20

    Garantenstellung aus Ingerenz ist besonderes persönliches Merkmal

    Ein Garant aus Ingerenz ist aufgrund seines pflichtwidrigen Vorverhaltens, das die nahe Gefahr des tatbestandsmäßigen Erfolgs verursacht hat, zur Erfolgsabwendung verpflichtet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1991 - 3 StR 95/91, BGHR § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7; vom 23. September 1997 - 1 StR 430/97, NStZ 1998, 83; jeweils mwN).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 292/13

    Betrug (konkludente Täuschung: Voraussetzungen, hier: Täuschung im

    Ein (pflichtwidriges) Vorverhalten führt nur dann zu einer Garantenstellung aus Ingerenz, wenn dadurch die naheliegende Gefahr des Eintritts des konkreten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht worden ist (BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 47 Rn. 21; Urteil vom 23. September 1997 - 1 StR 430/97, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 14).
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18

    Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer

    Voraussetzung für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ist allgemein nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein pflichtwidriges Vorverhalten die nahe Gefahr des Eintritts des konkreten tatbestandsmäßigen Erfolgs verursacht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. September 1997 ? 1 StR 430/97, NStZ 1998, 83, 84; Senat, Urteil vom 16. Februar 2000 ? 2 StR 582/99, StV 2001, 616).

    Die in diesem Zusammenhang erfolgende Wegnahme des Joints durch den Geschädigten stellt sich (trotz seiner vorangegangenen Frage nach dem Joint) als ein überraschendes und nicht vorhersehbares Tun dar, das den Angeklagten nicht zuzurechnen ist (vgl. zur Ablehnung einer nahen Gefahr durch nicht vorhersehbares Verhalten eines Mittäters bei pflichtwidrigem Vorverhalten BGH, Urteil vom 23. September 1997 ? 1 StR 430/97, NStZ 1998, 83, 84; Beschluss vom 23. Mai 2000 ? 4 StR 157/00, NStZ 2000, 583; Urteil vom 24. September 1998 ? 4 StR 272/98, NJW 1999, 69, 72).

    Überdies kann ein nicht pflichtwidriges Verhalten, das zwar kausal eine Gefahr herbeiführt, die unmittelbar aber erst durch das verantwortungsvolle Handeln eines Dritten begründet wird, nicht zu einer Garantenstellung führen (BGH, Urteil vom 23. September 1997 ? 1 StR 430/97, NStZ 1998, 83, 84).

  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung,

    Ein pflichtwidriges Vorverhalten führt allerdings nur dann zu einer Garantenstellung aus Ingerenz, wenn dadurch die naheliegende Gefahr des Eintritts eines konkreten tatbestandsmäßigen Erfolgs verursacht worden ist (BGH, Urteile vom 23. September 1997 - 1 StR 430/97, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 14 und vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 47 Rn. 21; Beschluss vom 19. November 2013 - 4 StR 292/13, BGHSt 59, 68, 70 Rn. 7; siehe auch Dannecker/Dannecker JZ 2010, 981, 982).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    a) Voraussetzung für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit aus sog. Ingerenz ist, daß ein pflichtwidriges Vorverhalten die nahe Gefahr des Eintritts des konkreten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht (BGHSt 34, 82, 84; 37, 106, 115 f.; BGH-RR 1997, 292, 293; NStZ 1998, 83, 84).

    Hiervon macht die Rechtsprechung allerdings dann eine Ausnahme, wenn die Todesgefahr dem Täter deshalb nicht zuzurechnen ist, weil sie durch eine Exzeßhandlung des Mittäters hervorgerufen ist (BGH NStZ 1998, 83, 84).

    b) Sofern sich der Tatvorwurf eines versuchten Tötungsdelikts durch Unterlassen aus objektiven Gründen oder deshalb nicht bestätigt, weil die subjektive Tatseite nicht nachzuweisen ist (vgl. zum Tötungsvorsatz beim Unterlassen BGH NJW 1992, 583), wird eine Strafbarkeit wegen Aussetzung nach § 221 StGB (vgl. BGHSt 25, 218, 220; 26, 35, 36 f.; BGHR StGB § 221 Konkurrenzen 1) oder wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB zu prüfen sein (vgl. BGH NStZ 1998, 83, 84 a.E.).

  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99

    Garantenstellung aus vorangegangenem pflichtwidrigen Tun; Ingerenz; Kausalität

    Denn das Bestehen einer Garantenstellung aus vorangegangenem Verhalten setzt jedenfalls eine Pflichtwidrigkeit voraus (vgl. u.a. BGH NStZ 1998, 83; vgl. auch BGHSt 37, 106, 115).

    Pflichtwidriges Vorverhalten begründet nur dann eine Garantenstellung, wenn es die nahe Gefahr des Eintritts des konkret untersuchten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht (vgl. u.a. BGH NStZ 1998, 83; BGH StV 1998, 127, 128; BGH NJW 1992, 1246, 1247; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3).

  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 442/99

    BGH befaßt sich mit tödlichen Transfusionszwischenfällen

    Ein pflichtwidriges Vorverhalten begründet nur dann eine Garantenstellung, wenn es die nahe Gefahr des Eintritts des konkret untersuchten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 13 I Garantenstellung 14; Jescheck in LK 11. Aufl. § 13 Rdn. 32; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 13 Rdn. 34).
  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01

    Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren

    Eine solche psychische Beihilfe begründet unter dem Gesichtspunkt des pflichtwidrigen, gefahrerhöhenden Vorverhaltens (Ingerenz) eine Garantenstellung, da durch sie die mit der Tatausführung verbundene Gefahr für das Leben des Tatopfers - von der die Angeklagten nach den insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen subjektiv ausgingen - zumindest erhöht wird (vgl. BGHR StGB § 13 I Garantenstellung 7 und 14 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 152/20

    Schadensersatzanspruch gegen den Zulieferer der in den Dieselfahrzeugen verbauten

  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99

    Unglücksfall; Erforderlichkeit des Hilfeleistens; Unabwendbarkeit des

  • OLG Stuttgart, 17.04.2000 - 2 Ss 47/00

    Beihilfe des Arbeitnehmers zum Beitragsbetrug

  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02

    Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz; Garantenpflicht aus tatsächlicher

  • BGH, 26.02.2009 - 5 StR 572/08

    Versuchter Mord; Rücktritt vom Versuch (Aufgeben der weiteren Tatausführung;

  • BGH, 21.09.2021 - II ZR 233/20

    Berichtigung eines Urteils aufgrund eines Schreibfehlers

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 229/20

    Schadensersatzanspruch eines Aktionärs im Zusammenhang mit dem Dieselskandal:

  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 157/00

    Garantenstellung aus Ingerenz (pflichtwidriges Vorverhalten; nahe Gefahr des

  • BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99

    Minder schwerer Fall und Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 233/20

    Beihilfeleisten eines Gehilfen zur nicht rechtzeitigen Information des

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 234/20

    Beihilfeleisten eines Gehilfen zur nicht rechtzeitigen Information des

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 228/20

    Beihilfeleisten zur nicht rechtzeitigen Information des Kapitalmarkts durch die

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 231/20

    Beihilfeleisten zur nicht rechtzeitigen Information des Kapitalmarkts durch die

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 227/20

    Ersatz des Unterschiedsbetrags zwischen Erwerbsaufwendungen und dem

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 230/20

    Hilfeleisten zur unrichtigen oder nicht rechtzeitigen Unterrichtung potentieller

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 157/20

    Erfüllen des objektiven Tatbestands der Beihilfe zum Kapitalmarktdelikt durch

  • BGH, 12.08.2009 - 2 StR 262/09

    Garantenstellung durch Ingerenz; rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung

  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 19/01

    Mord; Totschlag; Erschöpfende Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei inneren

  • BGH, 23.09.1997 - 4 StR 154/97

    Anforderungen an einen Tötungsvorsatz im Rahmen eines gemeinschaftlich versuchten

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