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   BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94   

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https://dejure.org/1994,3562
BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94 (https://dejure.org/1994,3562)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1994 - 1 StR 432/94 (https://dejure.org/1994,3562)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1994 - 1 StR 432/94 (https://dejure.org/1994,3562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einzelner Taten durch Verschaffen der Überzeugung von einer Mindestzahl solcher Handlungen unter Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176; StPO § 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 78
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94
    Der Senat (wie auch der 5. Senat in BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94) teilt nicht die Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 1994, 393) und Zschockelt (NStZ 1994, 361, 363) [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93], unter solchen Umständen sei richterliche Überzeugungsbildung nicht möglich.
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94
    Der Senat (wie auch der 5. Senat in BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94) teilt nicht die Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 1994, 393) und Zschockelt (NStZ 1994, 361, 363) [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93], unter solchen Umständen sei richterliche Überzeugungsbildung nicht möglich.
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94
    Der Senat (wie auch der 5. Senat in BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94) teilt nicht die Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 1994, 393) und Zschockelt (NStZ 1994, 361, 363) [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93], unter solchen Umständen sei richterliche Überzeugungsbildung nicht möglich.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94
    Hierbei kommt eine Verurteilung wegen fortgesetzter Handlung nicht mehr in Betracht (BGH, Beschluß vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93).
  • BGH, 23.02.1994 - 2 StR 725/93

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit

    Auszug aus BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94
    Der Senat (wie auch der 5. Senat in BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94) teilt nicht die Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 1994, 393) und Zschockelt (NStZ 1994, 361, 363) [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93], unter solchen Umständen sei richterliche Überzeugungsbildung nicht möglich.
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Der Tatrichter muß sich aber "unter tunlicher Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe" (BGH NStZ 1995, 78), wie bei jeder anderen Verurteilung auch, die Überzeugung verschaffen, daß es in gewissen Zeiträumen zu einer bestimmten Mindestzahl von Straftaten gekommen ist.
  • BGH, 21.02.2018 - 2 StR 431/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Der Tatrichter muss sich aber, möglichst unter Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe (BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 5 StR 83/10, aaO; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 166/01, StV 2002, 523; Beschluss vom 24. August 1994 - 1 StR 432/94, NStZ 1995, 78), wie bei jeder anderen Verurteilung auch die Überzeugung verschaffen, dass es im gewissen Zeitraum zu einer bestimmten Mindestanzahl von Straftaten gekommen ist (BGH, Beschluss vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 110).
  • BGH, 25.10.1994 - 1 StR 569/94

    Beischlaf zwischen Verwandten

    Diese Feststellung der einzelnen Taten kann in Fällen der vorliegenden Art im Grundsatz dergestalt geschehen, daß sich der Tatrichter, unter tunlicher Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe, die Überzeugung verschafft, es sei in gewissen Zeiträumen zu einer Mindestzahl solcher Handlungen gekommen (BGH, Beschl. vom 24. August 1994 - 1 StR 432/94 -); soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs jeweils für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies nicht zu beanstanden (BGH, Urt. vom 2. August 1994 - 1 StR 378/94 -).
  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der

    Tatsächlich hätte es allerdings genügt, daß sich das Landgericht "unter tunlicher Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufe die Überzeugung verschafft, es sei in gewissen Zeiträumen zu einer Mindestzahl solcher Handlungen gekommen" (Senatsentscheidungvom 24. September 1994 - 1 StR 432/94).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 43/96

    Schuldfähigkeit - Psychischer Defekt - Nachtatverhalten - Tätergefährlichkeit -

    Die Tatfeststellungen genügen noch den Anforderungen, die bei gleichartigen Serientaten unter Beachtung der besonderen Bedingungen einer Vielzahl sich über einen langen Zeitraum erstreckender Fälle des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes an die Tatkonkretisierung im Urteil zu stellen sind (vgl. BGHSt 40, 138, 160; BGH NStZ 1994, 502; NStZ 1995, 78; BGH StV 1995, 342).
  • BGH, 10.01.1995 - 1 StR 621/94

    Überzeugungsbildung - Rechtsfehler - Gesamtbild des Geschehens - Gleichartigkeit

    Soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies grundsätzlich nicht zu beanstanden (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6; BGH, Urt. vom 2. August 1994 - 1 StR 378/94; Beschlüssevom 24. August 1994 - 1 StR 432/94 - undvom 8. Dezember 1994 - 4 StR 536/94).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 5 Ss 355/97
    Der Tatrichter müsse sich aber "unter tunlicher Konkretisierung der einzelnen Handlungsabläufen (BGH NStZ 1995, 78 ) wie bei jeder anderen Verurteilung auch, die Überzeugung verschaffen, daß es in gewissen Zeiträumen zu einer bestimmten Mindestzahl von Straftaten gekommen ist.
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