Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.11.2019

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   BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18   

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BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18 (https://dejure.org/2019,25362)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2019 - 1 StR 433/18 (https://dejure.org/2019,25362)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 1 StR 433/18 (https://dejure.org/2019,25362)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 17 StGB; § 1 Abs. 1 KrWaffG; § 22a Abs. 1 KrWaffG
    Verbotsirrtum (Begriff der Unvermeidbarkeit); unerlaubte Ausfuhr und Beförderung von Kriegswaffen (Begriff der Kriegswaffe: vorübergehende Aufhebung der Funktionstüchtigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 12 Abs. 6 Nr. 1 KrWaffG, § 2 Ab... s. 5 WaffG, § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 KrWaffG, § 3 Abs. 1, 3 KWKG, § 1 Abs. 1 KrWaffG, § 1 Abs. 2 KrWaffG, Art. 103 Abs. 2 GG, § 14 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 AufenthG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 2 Abs. 5 Satz 4 WaffG, § 57 Abs. 1 Satz 1 WaffG, § 22a Abs. 1 Nr. 3 KrWaffG, § 22a Abs. 1 Nr. 4 KrWaffG, 3 KrWaffG, § 11 Abs. 1 KrWaffG, § 11 Abs. 2, Art. 26 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 3 KrWaffG, § 1 Abs. 2 Nr. 1 AWG, § 1 Abs. 2 AWG, § 6 Abs. 4 KrWaffG, § 34 Abs. 2 AWG, § 17 Satz 2 StGB, § 268a Abs. 1, § 305a Abs. 1 StPO, § 56a Abs. 1, 2, § 56c Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen vorsätzlicher unerlaubter Beförderung von Kriegswaffen; Einziehung von 331 Gewehren

  • rewis.io

    Einstufung von in ihrer Funktion beeinträchtigter Waffen als Kriegswaffen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision gegen die Verurteilung wegen vorsätzlicher unerlaubter Beförderung von Kriegswaffen; Einziehung von 331 Gewehren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsatzirrtum - und die Auskunft eines fachkundigen Beraters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lieferung von umbaubedürftigen Kriegswaffen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 388
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
    Es bedarf vielmehr einer Gesamtwürdigung aller Umstände, die für das Vorstellungsbild des Angeklagten von Bedeutung waren (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 63).

    Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13, BGHSt 61, 110 Rn. 53; vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 65 und vom 16. Mai 2017 - VI ZR 266/16 Rn. 22, jew. mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 Rn. 25 f.).

    Maßgebend sind die jeweils konkreten Umstände, insbesondere seine Verhältnisse und Persönlichkeit; daher sind zum Beispiel sein Bildungsstand, seine Erfahrung und seine berufliche Stellung zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 69 ff. und vom 4. April 2013 - 3 StR 521/12 Rn. 10 f.).

    Insbesondere bei komplexen Sachverhalten und erkennbar schwierigen Rechtsfragen ist regelmäßig ein detailliertes, schriftliches Gutachten erforderlich, um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum zu begründen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 74 mwN).

  • BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
    Gegenstände, die gattungsmäßig unter die Kriegswaffenliste fallen und deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben ist, bei denen die Funktionsstörung vielmehr mit geringem Aufwand und verhältnismäßig einfachen Mitteln von jedermann behoben werden kann, der sich über die Möglichkeit dazu informiert, sind Kriegswaffen im Sinne des § 1 Abs. 1 KrWaffG (BGH, Urteil vom 19. Februar 1985 - 5 StR 780/84 und 796/84 Rn. 5; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2142/01 Rn. 6).

    Gegen diese Auslegung bestehen auch mit Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2142/01 Rn. 6).

  • Drs-Bund, 07.07.1989 - BT-Drs 11/4928
    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
    Ferner regelt sowohl § 1 Abs. 2 Nr. 1 AWG bzw. § 1 Abs. 2 AWG aF als auch § 6 Abs. 4 KrWaffG, dass nach anderen Gesetzen erforderliche Genehmigungen nicht ersetzt werden und solche auch selbst keine ersetzende Wirkung haben, vielmehr gegebenenfalls mehrere Genehmigungen erforderlich sind (vgl. MüKo-StGB/Wagner, 2. Aufl., AWG, Vor §§ 17 ff. Rn. 8; Hinze/Adolph/Brunner/Bannach/Runkel, Waffenrecht, 61. Aktualisierung, November 2010, § 6 KWKG Rn. 20; Kistner, Straftaten im Außenwirtschaftsgesetz - Systematik, Rechtsgut und Auslegung des § 34 Abs. 2 AWG, S. 5; vgl. auch BT-Drucks. 11/4928, S. 1 f.; vgl. auch Pottmeyer, KWKG, 2. Aufl., Einleitung Rn. 186).
  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 525/13

    Verfassungskonformität von Blankettstrafgesetzen mit Rückverweisungsklausel

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
    Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13, BGHSt 61, 110 Rn. 53; vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 65 und vom 16. Mai 2017 - VI ZR 266/16 Rn. 22, jew. mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 Rn. 25 f.).
  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 521/12

    Anforderungen an das Vertrauen auf die Richtigkeit eines anwaltlichen Gutachtens

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
    Maßgebend sind die jeweils konkreten Umstände, insbesondere seine Verhältnisse und Persönlichkeit; daher sind zum Beispiel sein Bildungsstand, seine Erfahrung und seine berufliche Stellung zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 69 ff. und vom 4. April 2013 - 3 StR 521/12 Rn. 10 f.).
  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 266/16

    Strafbarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Beurteilung des Vorsatzes bei

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
    Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13, BGHSt 61, 110 Rn. 53; vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 65 und vom 16. Mai 2017 - VI ZR 266/16 Rn. 22, jew. mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 Rn. 25 f.).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
    Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13, BGHSt 61, 110 Rn. 53; vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 65 und vom 16. Mai 2017 - VI ZR 266/16 Rn. 22, jew. mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 Rn. 25 f.).
  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
    Daran gemessen begegnen die Strafzumessungserwägungen des Landgerichts - auch angesichts der gewichtigen Milderungsgründe wie die besonders lange Dauer des Strafverfahrens und die sehr lange Zeitspanne zwischen Tat und Urteil (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184 Rn. 25 ff.) - keinen durchgreifenden Bedenken.
  • BGH, 14.03.2018 - 2 StR 416/16

    Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
    In Zweifelsfällen hat das Revisionsgericht die Wertung des Tatgerichts hinzunehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. März 2018 - 2 StR 416/16 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus

    Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
    Soweit der Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts "hoffte', dass es sich bei den B. 47 nicht um Kriegswaffen handele, bezog sich dies allein auf die - den Vorsatz nicht ausschließende - Subsumtionsfrage (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93, Pottmeyer, KWKG, 2. Aufl. Rn. 20 ff., § 22a Rn. 81), ob die Rohrwaffen, mit denen nach einfachen Umbaumaßnahmen vollautomatisch geschossen werden konnte, rechtlich als Kriegswaffen zu qualifizieren sind.
  • BGH, 19.02.1985 - 5 StR 780/84

    Verlust der Kriegswaffeneigenschaft - Behinderung der Funktionsfähigkeit -

  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 606/96

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung wegen fahrlässiger Ausübung der tatsächlichen

  • OLG Karlsruhe, 27.04.2007 - 1 Ss 75/06

    Verkauf von Soft-Air-Pistolen an Minderjährige kann strafbar sein

  • Drs-Bund, 03.02.1960 - BT-Drs III/1589
  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    So ist es beispielsweise möglich, dass der Inhaber einer Waffenhandels- und -herstellungserlaubnis legal bestimmte Sturmgewehre herstellt, sich aber bereits beim Transport dieser Gewehre strafbar macht (Beispiel aus BGH, Urteil vom 23.07.2019, Az.: 1 StR 433/18).

    Hierbei darf er auch nicht die Augen vor gegenteiligen Argumenten, wie sie hier beispielsweise von der Staatsanwaltschaft und der Polizei vorgebracht wurden, verschließen (BGH, Urteil vom 23.07.2019, Az.: 1 StR 433/18).

  • BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19

    Ausfuhr von Waffen nach Mexiko

    bb) Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob der in Rede stehende Umgang mit Kriegswaffen einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt unterliegt mit der zwingenden Folge, dass die Genehmigung den Tatbestand entfallen lässt (vgl. Achenbach/Ransiek/Rönnau/Beckemper, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 4. Teil 4. Kap. Rn. 31; Erbs/Kohlhaas/Lampe, Strafrechtliche Nebengesetze, 224. EL, § 22a KrWaffG Rn. 2; Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis/ Nestler, Wirtschaftsstrafrecht, § 22a KrWaffG Rn. 7; Holthausen, NStZ-RR 1998, 193, 201; Leitner/Rosenau/Ahlbrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 22a KWKG Rn. 5; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 22a KrWaffG Rn. 28 mwN; Pottmeyer, Kriegswaffenkontrollgesetz, 2. Aufl., § 22a Rn. 11; Steindorf/Heinrich, Waffenrecht, 10. Aufl., § 22a KrWaffG Rn. 1; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Juli 2019 - 1 StR 433/18, NStZ-RR 2019, 388, 390), oder aber einem repressiven Verbot mit Befreiungsvorbehalt mit einer lediglich rechtfertigenden Wirkung der Genehmigung (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93, NJW 1994, 61, 62; ebenso Bieneck/Pathe/Wagner, Handbuch des Außenwirtschaftsrechts, 2. Aufl., § 34 Rn. 2 f., § 44 Rn. 43; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., Vor §§ 32 ff. Rn. 61; BT-Drucks. 10/4275 S. 5).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20

    Bestechung und Vorteilsgewährung gegenüber Schulen (Schulfördervereine;

    Verbleiben Zweifel, ob das Verhalten verboten ist, besteht eine Erkundigungspflicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Juli 2019 - 1 StR 433/18, NStZ-RR 2019, 388, 390).
  • KG, 21.10.2021 - 121 Ss 61/21

    Vorliegen und Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums; Unerlässlichkeit der

    Verbleiben Zweifel, ob das Verhalten verboten ist, besteht eine Erkundigungspflicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Juli 2019 - 1 StR 433/18 -, NZWiSt 2020, 444, 447).
  • KG, 26.02.2020 - 161 Ss 10/20

    Berufung in Strafsachen: Bindungswirkung einer Berufungsbeschränkung den

    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn ein Rechtsfehler vorliegt, namentlich das Tatgericht von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Acht lassen oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit nach oben oder unten löst, dass ein grobes Missverhältnis von Schuld und Strafe offenkundig ist (st. Rspr. des BGH, vgl. nur BGH NStZ-RR 2019, 388).
  • KG, 26.02.2020 - 3 Ss 8/20

    Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung

    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn ein Rechtsfehler vorliegt, namentlich das Tatgericht von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Acht lassen oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit nach oben oder unten löst, dass ein grobes Missverhältnis von Schuld und Strafe offenkundig ist (st. Rspr. des BGH, vgl. nur BGH NStZ-RR 2019, 388).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2019 - 1 StR 433/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,42394
BGH, 13.11.2019 - 1 StR 433/18 (https://dejure.org/2019,42394)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2019 - 1 StR 433/18 (https://dejure.org/2019,42394)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2019 - 1 StR 433/18 (https://dejure.org/2019,42394)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 356a Satz 4 StPO, § 356a Satz 2 StPO, § 356a Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 356a S. 2-4
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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