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   BGH, 22.10.1957 - 1 StR 435/57   

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https://dejure.org/1957,487
BGH, 22.10.1957 - 1 StR 435/57 (https://dejure.org/1957,487)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1957 - 1 StR 435/57 (https://dejure.org/1957,487)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 435/57 (https://dejure.org/1957,487)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Mordmerkmals Habgier bei Handeln in Absicht des Freiwerdens von Unterhaltspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 399
  • NJW 1957, 1808
  • MDR 1958, 48
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80

    bezahlte Hilfe beim Selbstmord - § 216 StGB, keine "Ernstlichkeit" bei

    Das Streben des Täters nach materiellen Gütern oder Vorteilen um jeden Preis, auch um den Preis eines Menschenlebens, das also in seiner ungehemmten Eigensucht das erträgliche Maß weit übersteigt, stellt den Grund dar für den gesteigerten Vorwurf einer aus Habgier begangenen Tötung (BGHSt 10, 399; 29, 317 = MDR 1980, 1035; BGH GA 1971, 155; OGHSt 1, 81; 1, 133, 136; 1, 365, 366).
  • BGH, 19.05.2020 - 4 StR 140/20

    Mann überfährt wildfremden Radfahrer, um ins Gefängnis zu kommen: Lebenslänglich

    a) Habgier bedeutet ein Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen, das in seiner Hemmungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit übersteigt und das in der Regel durch eine ungehemmte triebhafte Eigensucht bestimmt ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 435/57, BGHSt 10, 399; vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, BGHSt 29, 317 ff.; und vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932).
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93

    Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen

    Auch die Absicht, sich durch die Tötung von einer drückenden Schuld oder einer Unterhaltsverpflichtung zu befreien, begründet nach der Rechtsprechung das Mordmerkmal der Habgier (vgl. OGHSt 1, 81; BGHSt 10, 399).
  • BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80

    Tötung eines Menschen zwecks Erlangung von Heroin - Definition der Habgier -

    Habgier bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch ein Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen, das in seiner Hemmungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit übersteigt (vgl. BGHSt 10, 399; BGH, Urteile vom 22. September 1953 - 1 StR 372/53; vom 5. Januar 1954 - 1 StR 603/53; vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79; OGHSt 1, 81; 1, 87, 90; 1, 133, 136; 1, 365, 366).
  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88

    Anforderungen an Schuldspruchs wegen versuchter Anstiftung zum Mord - Milderung

    Habgier bedeutet dabei ein rücksichtsloses Streben nach Vermögensmehrung (BGH JR 1981, 293; BGHSt 10, 399), das in aller Regel durch eine ungehemmte, triebhafte Eigensucht bestimmt wird (BGHSt 3, 132, 133).
  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19

    Mord (Habgier: Maßstab; Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen)

    a) Habgier im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB liegt vor, wenn der Täter in rücksichtsloser Weise durch seine Tat den Gewinn von Geld oder Geldwert in einer noch über die bloße Gewinnsucht hinaus gesteigerten Weise erstrebt; dieses Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen um jeden Preis, auch um den Preis eines Menschenlebens willen, stellt den Grund für den gesteigerten Vorwurf einer aus Habgier begangenen Tötung dar (BGH, Urteile vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932; vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 435/57, BGHSt 10, 399; vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, BGHSt 29, 317).
  • LG Aachen, 13.08.2021 - 52 Ks 7/21

    Verabredung zum Mord, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, erpresserischer

    Die Absicht, sich von Unterhaltsaufwendungen zu befreien, ist hierbei zur Annahme von Habgier geeignet (BGH, Urt. v. 22.10.1957, Az. 1 StR 435/57 = BGHSt 10, 399; Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 211 Rn. 11).
  • OLG Celle, 18.10.2007 - 1 Ws 367/07

    Vollstreckbarkeit einer im Ausland verhängten, langjährigen Freiheitsstrafe;

    Zwar kann das Mordmerkmal der Habgier im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB auch dann gegeben sein, wenn der Täter tötet, um sich von einer Zahlungsverpflichtung zu befreien oder um auf ihn zukommende Ansprüche bereits im Keim zu ersticken (BGHSt 10, 399; MüKo-Schneider, StGB, § 211 Rdnr. 65; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 211 Rdnr. 8 a jew. M. w. N.).
  • LG Frankfurt/Main, 16.03.2020 - 21 Ks 5/19
    Habgier kann auch darin gesehen werden, wenn sich der Täter einer Zahlungsverpflichtung entledigen will, wenn also mit der Tötung die Befreiung von Schulden erstrebt wird (vgl. BGHSt 10, 399).
  • BGH, 13.10.1970 - 1 StR 430/70

    Erneute Belehrung eines Zeugen bei weiterer Vernehmung im Rahmen einer

    Die Annahme der Habgier (UA S. 58, 59) ist deshalb rechtlich nicht zu beanstanden (BGHSt 10, 399).
  • BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlichem

  • BGH, 12.10.1962 - 4 StR 302/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 428/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.05.1976 - 1 StR 128/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des

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