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   BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06   

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https://dejure.org/2006,534
BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06 (https://dejure.org/2006,534)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2006 - 1 StR 44/06 (https://dejure.org/2006,534)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 44/06 (https://dejure.org/2006,534)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 266a Abs. 1 und 2 StGB; § 5 Abs. 1 SGB IV; § 6 SGB IV; Art. 249 Abs. 2 EG-Vertrag; Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag
    Keine Durchführung eines Strafverfahrens wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen bei erteilter Entsendebescheinigung E 101 solange die erteilte Bescheinigung nicht zurückgenommen ist (Bindungswirkung für deutsche Organe der Strafrechtspflege; ...

  • lexetius.com

    StGB § 266a Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1; SGB IV § 6

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit deutschen Sozialversicherungsrechts bei der Frage einer Strafbarkeit gem. § 266a Strafgesetzbuch (StGB) wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt; Pflicht zur Abführung von Beiträgen zur deutschen Sozialversicherung; Einsatz portugiesischer Arbeiter auf Baustellen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Entsendebescheinigung (E 101) und Bindungswirkung

  • Judicialis

    StGB § 266a Abs. 1; ; StGB § 266a Abs. 2; ; StGB § 5 Abs. 1; ; SGB IV § 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 6; StGB § 266a Abs. 1, 2 § 5 Abs. 1
    Bindung an Entsendebescheinigung - insbesondere für das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Strafbarkeit eines Arbeitnehmerentsende-Scheingeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Vorlage einer durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellten "E 101-Bescheinigung"

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Sozialversicherung bei EU-Arbeitnehmern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialversicherung bei EU-Arbeitnehmern

  • spiegel.de (Pressebericht, 24.10.2006)

    Schlupfloch für Sozialbetrüger geöffnet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen - "E 101-Bescheinigung"

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Umgehung der Sozialversicherungspflicht erleichtert - Mit Scheinverträgen können Sozialversicherungsbeiträge vermieden werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Vorlage einer durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellten "E 101-Bescheinigung"

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sozialversicherungspflicht - Bindungswirkung ausländischer Entsendebescheinigungen (E 101)

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Offene strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der europäischen E-101-Bescheinigung für Wanderarbeiter (Wiss. Mitarbeiter Frank Zimmermann; ZIS 2007, 407)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmerentsende-Scheingeschäft: Rechtswidrig, aber nicht strafbar! (IBR 2006, 705)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 124
  • NJW 2007, 233
  • NStZ 2007, 218
  • NStZ 2007, 569
  • NZS 2007, 197
  • StV 2007, 32
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.01.2006 - C-2/05

    Herbosch Kiere - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen -

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06
    b) Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen, denen Vorlagefragen aus arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren der Mitgliedsstaaten zugrunde lagen, zur Wirkung einer E 101-Bescheinigung ausgesprochen, dass die nationalen Behörden des Gastlandes und dessen Gerichte an die bescheinigte Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechtes des Herkunftslandes gebunden sind (Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs. C-202/97, EuZW 2000, 380; Urteil vom 30. März 2000 - Rs. C-178/97, Slg. 2000 I, 2005, 2040 ff.; Urteil vom 26. Januar 2006 - Rs. C-2/05, AP EWG-Verordnung Nr. 1408/71 Nr. 13.).

    Hieran seien auch die nationalen Gerichte gebunden (Urteil vom 26. Januar 2006 - Rs. C-2/05; AP EWG-Verordnung Nr. 1408/71 Nr. 13).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seiner - erst nach dem Urteil des Landgerichts ergangenen - Entscheidung vom 26. Januar 2006 (Rs. C-2/05) bereits die Vorlagefragen weitreichend im Hinblick auf eine Bindung der "innerstaatlichen Rechtsordnung des Gaststaates" verstanden und eine Bindung der nationalen Gerichte ohne Unterscheidung nach Gerichtsbarkeit ausgesprochen.

    Nach der - für den Senat bindenden - Auffassung des Europäischen Gerichtshofes sind die Gerichte des Gaststaates nicht befugt, die der Entsendebescheinigung zugrunde liegenden Tatsachen einer eigenständigen Überprüfung zu unterziehen (vgl. Urteil vom 26. Januar 2006, Rs. C-2/05 Rdn. 32 f.).

  • EuGH, 30.03.2000 - C-178/97

    Banks u.a.

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06
    b) Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen, denen Vorlagefragen aus arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren der Mitgliedsstaaten zugrunde lagen, zur Wirkung einer E 101-Bescheinigung ausgesprochen, dass die nationalen Behörden des Gastlandes und dessen Gerichte an die bescheinigte Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechtes des Herkunftslandes gebunden sind (Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs. C-202/97, EuZW 2000, 380; Urteil vom 30. März 2000 - Rs. C-178/97, Slg. 2000 I, 2005, 2040 ff.; Urteil vom 26. Januar 2006 - Rs. C-2/05, AP EWG-Verordnung Nr. 1408/71 Nr. 13.).

    Dies betrifft auch das vom Gerichtshof mit Urteil vom 30. März 2000 (- Rs. C-178/97, Slg. 2000 1, 2005) entschiedene Vorlageverfahren, dem die Problematik einer Scheinselbständigkeit zugrunde lag.

  • EuGH, 10.02.2000 - C-202/97

    DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06
    b) Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen, denen Vorlagefragen aus arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren der Mitgliedsstaaten zugrunde lagen, zur Wirkung einer E 101-Bescheinigung ausgesprochen, dass die nationalen Behörden des Gastlandes und dessen Gerichte an die bescheinigte Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechtes des Herkunftslandes gebunden sind (Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs. C-202/97, EuZW 2000, 380; Urteil vom 30. März 2000 - Rs. C-178/97, Slg. 2000 I, 2005, 2040 ff.; Urteil vom 26. Januar 2006 - Rs. C-2/05, AP EWG-Verordnung Nr. 1408/71 Nr. 13.).

    Er hält zunächst für nicht zweifelhaft, dass der Europäische Gerichtshof trotz einzelner Formulierungen, die der Bescheinigung lediglich Beweiskraft oder die Wirkung einer Vermutung zuschreiben (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs. C-202/97, EuZW 2000, 380, 384), eine behördliche oder gerichtliche Auseinandersetzung über die tatsächlichen Verhältnisse, aufgrund derer die Bescheinigung erteilt wurde, im Gastland für ausgeschlossen hält.

  • EuGH, 02.05.1996 - C-206/94

    Brennet / Paletta

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06
    Der Europäische Gerichtshof hat insoweit in anderem Zusammenhang mehrfach ausgesprochen, dass das Gemeinschaftsrecht die missbräuchliche oder betrügerische Anwendung von Vorschriften nicht gestatte (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 - Rs. C-206/94, BB 1996, 1116, 1117 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 435/01

    Notwehr; Erforderlichkeit (Einsatz eines lebensgefährlichen Mittels)

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06
    Die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist vom Landgericht zu treffen, weil Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen ohne weitere Feststellungen und ohne weitere Anhörung der Beteiligten nicht zu bestimmen sind (vgl. BGH StV 2002, 422, 423).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06
    § 266a StGB ist insoweit sozialrechtsakzessorisch ausgestaltet (vgl. BGHSt 47, 318 f.; Tröndle/ Fischer StGB 53. Aufl. § 266a Rdn. 9a, 10; Ignor/Rixen, wistra 2001, 201, 202).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Nur so ist gewährleistet, dass (ausländerrechtliche) Verwaltungsakte anderer Mitgliedstaaten über ihren territorial bestimmten Geltungsbereich hinaus im EU-Raum Anwendung finden (etwa zu den sog. E-101-Bescheinigungen BGH, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 44/06, BGHSt 51, 124 Rn. 22).
  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 160/07

    Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz

    Zur Anwendbarkeit von § 266a StGB bei Vorliegen einer Entsendebescheinigung auf Grund eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens, hier: Bescheinigung "D/H 101" auf Grund des zwischenstaatlichen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit vom 2. Mai 1998 (in Fortführung von BGHSt 51, 124).

    Die Grundsätze, die nach der Senatsrechtsprechung für die innerhalb der Europäischen Union verwendeten E-101- Bescheinigungen gelten (vgl. BGHSt 51, 124), seien auf die D/H-101-Bescheinigungen auf der Grundlage des deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommens vom 2. Mai 1998 zu übertragen.

    Sie macht geltend, die Grundsätze, die nach der Senatsrechtsprechung für E-101-Bescheinigungen gelten (vgl. BGHSt 51, 124), seien hier nicht anwendbar.

    Da die Firma ferner nicht imstande war, die werkvertraglich geschuldeten Leistungen eigenverantwortlich zu planen, durchzuführen und zu überwachen, ist auch nicht ersichtlich, dass tatsächlich die Möglichkeit bestand, das Weisungsrecht (§ 7 Abs. 1 SGB IV) auszuüben (vgl. BGHSt 51, 124, 128 f.; Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht 54. Lfg. § 5 SGB IV Rdn. 2).

  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 189/07

    Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz

    Zur Anwendbarkeit von § 266a StGB bei Vorliegen einer Entsendebescheinigung auf Grund eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens, hier: Bescheinigung "D/H 101" auf Grund des zwischenstaatlichen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit vom 2. Mai 1998 (in Fortführung von BGHSt 51, 124).

    Die Grundsätze, die nach der Senatsrechtsprechung für die innerhalb der Europäischen Union verwendeten E-101-Bescheinigungen gelten (vgl. BGHSt 51, 124), sind nicht auf die D/H-101-Bescheinigungen auf der Grundlage des deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommens vom 2. Mai 1998 zu übertragen.

    Die Grundsätze, die nach der Senatsrechtsprechung für die innerhalb der Europäischen Union verwendeten E-101-Bescheinigungen gelten (vgl. BGHSt 51, 124), seien auf die D/H-101-Bescheinigungen auf der Grundlage des deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommens vom 2. Mai 1998 zu übertragen.

    Sie macht geltend, die Grundsätze, die nach der Senatsrechtsprechung für E-101-Bescheinigungen gelten (vgl. BGHSt 51, 124), seien hier nicht anwendbar.

  • BGH, 07.03.2007 - 1 StR 301/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt bei einem durch türkische Scheinfirmen

    Zur Anwendbarkeit von § 266a StGB bei einem durch türkische Scheinfirmen vorgetäuschten Entsendetatbestand (im Anschluss an BGH NJW 2007, 233, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Das Landgericht hat für die Strafbarkeit nach § 266a StGB zu Recht auf die sozialversicherungsrechtliche Pflicht zur Beitragsabführung abgestellt (vgl. BGH NJW 2007, 233, 234 - "E 101", zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; BGHSt 47, 318 f.; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 266a Rdn. 9 ff.).

    Der Senat braucht daher nicht darüber zu befinden, inwieweit ihr auch im Strafverfahren Bindungswirkung im Hinblick auf die bescheinigte Anwendbarkeit ausländischen Sozialversicherungsrechts zukommen würde (zum europäischen Recht vgl. BGH NJW 2007, 233).

  • AG München, 10.11.2008 - 1115 OWi 298 Js 43552/07

    Ungarische Hilfskräfte

    Darauf deutet auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.10.2006, Gz. 1 StR 44/06 hin, wonach die E-101 Entscheidung bindet, soweit sich das Strafverfahren auf eine Verletzung der Beitragspflicht des Arbeitgebers bezieht.
  • OLG Bamberg, 09.08.2016 - 3 Ss OWi 494/16

    Einfluss von A 1-Entsendebescheinigungen auf illegale Arbeitnehmerüberlassung

    Auch der BGH hat in einer Entscheidung, bei der es um die Strafbarkeit wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB ging, hervorgehoben, dass es sich bei den Vorgängerregelungen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 um Kollisionsvorschriften handelt, die das anwendbare nationale Sozialversicherungsrecht bestimmen (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.2006 - 1 StR 44/06 = BGHSt 51, 124 = StV 2007, 32 = NJW 2007, 233 = wistra 2007, 65 = NStZ 2007, 218 = NZS 2007, 197; vgl. auch BGH, Beschl. v. 07.03.2007 - 1 StR 301/06 = BGHSt 51, 224 = NJW 2007, 1370 = wistra 2007, 218 = NStZ 2007, 581 = BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 3 und BGH, Urt. v. 24.10.2007 - 1 StR 160/07 = BGHSt 52, 67 = NJW 2008, 595 = wistra 2008, 60 = JZ 2008, 366 = BGHR StGB § 266a Europäisches Recht 2 = NStZ 2008, 399).
  • LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen

    Als derartige, nach § 249 Abs. 2 EG mit unmittelbarem Geltungsvorrang ausgestattete Regelung enthält die EWG-Verordnung Nr. 1408/71 vom 14.06.1971 (sog. "Wanderarbeitnehmerverordnung") für die Fälle grenzüberschreitender Beschäftigung in Ländern der Europäischen Union Kollisionsvorschriften, die das anwendbare nationale Sozialversicherungsrecht bestimmen (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 233, 234).
  • BSG, 25.06.2013 - B 12 KR 83/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des §

    Zur Erläuterung dieser Frage weist sie auf ein Urteil des BGH vom 24.10.2006 ( BGHSt 51, 124 = NJW 2007, 233) hin, hält - nach einer Analyse von Tatbestand und Entscheidungsgründen der Instanzentscheidungen - die dortige Fallgestaltung mit der Vorliegenden für "identisch" und sieht im Hinblick auf eine "divergierende" Beurteilung der sich an (ausgestellte) Entsendebescheinigungen (E 101) anknüpfenden rechtlichen Wirkungen ("Bindungswirkung") Klärungsbedarf insbesondere dahin gegeben, ob (ausgestellte) Entsendebescheinigungen daraufhin überprüft werden dürfen, ob sie den an sie gestellten Anforderungen genügen; die Klägerin verneint die Zulässigkeit einer solchen Prüfung.

    Auch hätte sich die Klägerin damit auseinandersetzen müssen, warum es, ungeachtet der von ihr - unter Bezugnahme auf das Urteil des BGH (BGHSt 51, 124 = NJW 2007, 233) - angenommenen (strikten) Bindung an eine (formal hinreichende) Entsendebescheinigung, auch vor dem Hintergrund der BGH-Rechtsprechung nicht zulässig sein soll, eine Bescheinigung auf ihre Qualität als Entsendebescheinigung hin zu überprüfen.

  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 239/12

    Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (Vorliegen einer

    Auf die Prüfung der von der Revision aufgeworfenen Frage, ob einer inländischen (und auch bei lediglich zum Schein mit einem ausländischen Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsverträgen bestehenden, vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 44/06, BGHSt 51, 124; BGH, Beschluss vom 7. März 2007 - 1 StR 301/06, BGHSt 51, 224) Sozialversicherungspflicht eine gemäß Verordnung (EG) Nr. 484/2002 vom 1. März 2002 (Abl. Nr. L 76 vom 19. März 2003) ausgestellte Fahrerbescheinigung entgegenstehen könnte, kommt es nicht an.

    Nr. L 74 vom 27. März 1972 (sog. "E 101 Bescheinigungen"): BGH, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 44/06, BGHSt 51, 124).

  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren

    Nach der vom Bundesgerichtshof (grundlegend BGHSt 51, 124-148) in Strafsachen entwickelten Vollstreckungslösung wird bei einer festgestellten rechtstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt ausgesprochen.
  • OLG Hamm, 11.02.2021 - 4 RBs 13/21

    Fahrverbot, langer Zeitablauf, Vollstreckungslösung

  • OLG Stuttgart, 12.09.2007 - 4 Ws 305/07

    Untersuchungshaft: Anordnung der Haftfortdauer bei einem umfangreichen und

  • OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12

    Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines

  • LG Potsdam, 24.08.2007 - 21 Qs 95/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauch einer rechtsmissbräuchlich erlangten

  • LG Berlin, 16.07.2007 - 526 Qs 93/07

    Illegale Arbeitnehmerüberlassung: Bindungswirkung einer Entscheidung des EuGH zu

  • OLG München, 02.05.2011 - 1 U 5484/10

    Amtspflichtverletzung der Staatsanwaltschaft: Anordnung einer Durchsuchung wegen

  • OLG Hamburg, 02.04.2019 - 2 Rb 27/17

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen in der

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2017 - C-620/15

    A-Rosa Flussschiff

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2017 - 1 W 18/17

    verzögertes Anerkenntnis - Unterlassungsklage eines Wettbewerbsverbandes: Pflicht

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.11.2017 - L 3 R 199/17

    Rentenversicherung (R)

  • LSG Bayern, 23.01.2007 - L 5 KR 124/05

    Pflicht eines deutschen Bauunternehmens zur Zahlung der Sozialbeiträge für von

  • OLG Hamm, 18.10.2013 - 9 U 16/13

    Schadenersatzbegehren des Sozialversicherungsträgers wegen Vorenthaltung von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2011 - L 1 KR 158/11

    Krankenversicherung

  • LG Kaiserslautern, 15.12.2021 - 5 Qs 114/19

    Keine Feststellung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im

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