Rechtsprechung
BGH, 24.10.2019 - 1 StR 441/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB
Versuchte unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (kein unmittelbares Ansetzen bereits durch bloßes Feilbieten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Abgabe des Betäubungsmittels als Übertragung der eigenen tatsächlichen Verfügungsmacht an den Betäubungsmitteln auf einen Minderjährigen zu dessen freier Verfügung; Feilbieten von Betäubungsmitteln an Minderjährige als unmittelbares Ansetzen zur gewerbsmäßigen Abgabe von ...
- rewis.io
Versuch einer gewerbsmäßigen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgabe des Betäubungsmittels als Übertragung der eigenen tatsächlichen Verfügungsmacht an den Betäubungsmitteln auf einen Minderjährigen zu dessen freier Verfügung; Feilbieten von Betäubungsmitteln an Minderjährige als unmittelbares Ansetzen zur gewerbsmäßigen Abgabe von ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Bewertungseinheit, mehrfaches erfolgloses Anbieten von Betäubungsmitteln an Minderjährige
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Versuchsbeginn beim Dealen mit Minderjährigen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anbieten von Marihuana an Minderjährige ist kein Versuch zur Abgabe von Betäubungsmittel
Verfahrensgang
- LG München II, 30.04.2019 - 46 Js 5009/19
- BGH, 24.10.2019 - 1 StR 441/19
Papierfundstellen
- NJW 2020, 1236
- NStZ 2020, 226
- StV 2020, 388 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.02.2014 - 1 StR 693/13
Versuch der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige …
Auszug aus BGH, 24.10.2019 - 1 StR 441/19
Abgabe im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG setzt eine Übertragung der eigenen tatsächlichen Verfügungsmacht an den Betäubungsmitteln auf einen Minderjährigen zu dessen freier Verfügung voraus (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 1 StR 693/13 Rn. 3 mwN).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2023 - 9 B 194/23
Keine Erlaubnis zur Einfuhr und Abgabe eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung
Letzteres setzt aber, anders als die vom Antragsteller beabsichtigte Abgabe, die gekennzeichnet ist durch eine Übertragung der eigenen tatsächlichen Verfügungsmacht an einen anderen zu dessen freier Verfügung, vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 1 StR 441/19 -, juris Rn. 12; Oglakcioglu, in: MüKo-StGB, 4. Aufl., 2022, § 4 BtMG Rn. 13; Weber, in: Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., 2021, § 3 Rn. 42, voraus, dass dem Patienten das Betäubungsmittel zum sofortigen Gebrauch zugeführt wird, er mithin keine Verfügungsgewalt über dieses erlangt.