Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.10.2010

Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2013 - 1 StR 443/10   

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https://dejure.org/2013,28366
BGH, 17.09.2013 - 1 StR 443/10 (https://dejure.org/2013,28366)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2013 - 1 StR 443/10 (https://dejure.org/2013,28366)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2013 - 1 StR 443/10 (https://dejure.org/2013,28366)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 5 StPO; § 337 StPO
    Unterbliebene Belehrung über die Risiken einer Absprache (Beruhen)

  • HRR Strafrecht

    § 143 StPO; § 257c StPO
    Unbegründeter Antrag auf Entpflichtung des Pflichtverteidigers (zerrüttetes Vertrauensverhältnis: Bedeutung einer ursprünglich nicht geteilten Mitwirkung des Verteidigers an einer Verständigung)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Widersprüchliches Vorbringen - da ist man beim BGH "not amused”

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 352/96

    Revision - Verteidiger - Beiordnung

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 443/10
    Einer - in der Revisionsinstanz grundsätzlich möglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1996 - 1 StR 352/96, NStZ 1997, 48) - Beiordnung von Rechtsanwältin K. bedarf es nicht.
  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 443/10
    Sie muss auf konkreten Tatsachenvortrag gestützt sein (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07, StraFo 2008, 243 mwN).
  • BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13

    Mangelnde Belehrung über die Rechtsfolgen (Risiken) einer Verständigung;

    Beide Rechtsmittel haben bereits mit der Rüge, der jeweilige Angeklagte sei nicht gemäß § 257c Abs. 5 StPO über die Risiken einer Absprache belehrt worden, Erfolg (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 Rn. 99, NJW 2013, 1058, 1067; Senat, Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StV 2013, 611 und vom 17. September 2013 - 1 StR 443/10).
  • BGH, 05.11.2013 - 5 StR 173/13

    Verständigung (unterbliebene Belehrung über Voraussetzungen und Folgen einer

    Der Senat kann trotz der vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 10. Mai 2013 dargelegten Umstände nicht ausschließen, dass das Urteil auf diesem Belehrungsfehler beruht (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2013, 1058, 1067 Rn. 99; BGH, Beschlüsse vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12, StV 2013, 611, und vom 17. September 2013 - 1 StR 443/10), und hebt es daher auf.
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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2010 - 1 StR 443/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19538
BGH, 08.10.2010 - 1 StR 443/10 (https://dejure.org/2010,19538)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2010 - 1 StR 443/10 (https://dejure.org/2010,19538)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - 1 StR 443/10 (https://dejure.org/2010,19538)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.08.2010 - 4 StR 228/10

    Hinweispflichten bei der Verständigung und Beruhen bei ihrer Nichterfüllung

    Auszug aus BGH, 08.10.2010 - 1 StR 443/10
    Hinsichtlich der erhobenen Verfahrensrüge, § 257c Abs. 5 StPO sei verletzt, verweist der Senat auf den Beschluss des 4. Strafsenats vom 17. August 2010 (4 StR 228/10).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 443/10 - wird aufgehoben, soweit er den Beschwerdeführer zu I. betrifft.
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 469/10

    Verfahrensabsprache (Voraussetzungen der Belehrung gemäß § 257c Abs. 5 StPO;

    Auch sonst sind konkrete, fallbezogene Gründe, die für die - auch nur entfernte - Möglichkeit sprächen, dass sich der aufgezeigte Verfahrensmangel auf das Prozessverhalten der Angeklagten ausgewirkt haben könnte, sodass letztlich ein für sie günstigeres Urteil nicht auszuschließen wäre, weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 17. August 2010 - 4 StR 228/10 und vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10 und 1 StR 443/10).
  • BGH, 08.10.2010 - 1 StR 347/10

    Mangelnde Belehrung über Rechtsfolgen der Verständigung (Beruhen); gebotene

    Zudem sind auch hier keine Gründe erkennbar, die den Angeklagten, der schon im Ermittlungsverfahren voll umfänglich geständig war und umfassende Aufklärungshilfe leistete, hätte veranlassen können, nach erfolgter Belehrung die schließlich getroffene und für ihn günstige Verständigung abzulehnen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 4 StR 228/10; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 443/10).
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