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   BGH, 10.09.1998 - 1 StR 446/98   

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BGH, 10.09.1998 - 1 StR 446/98 (https://dejure.org/1998,7991)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1998 - 1 StR 446/98 (https://dejure.org/1998,7991)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1998 - 1 StR 446/98 (https://dejure.org/1998,7991)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 580/96

    Heroindeal mit Schußwaffe - § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Auszug aus BGH, 10.09.1998 - 1 StR 446/98
    Die Waffe war vom Beifahrersitz für den Angeklagten jederzeit greifbar (vgl. BGHSt 42, 368, 371); darauf, daß er nicht den Willen zum Gebrauch hatte, kommt es nicht an (vgl. BGHR BtMG § 30 a Abs. 2 Mitsichführen 1).
  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 300/96

    Betäubungsmittel - Schußwaffe - Mitsichführen

    Auszug aus BGH, 10.09.1998 - 1 StR 446/98
    Die Waffe war vom Beifahrersitz für den Angeklagten jederzeit greifbar (vgl. BGHSt 42, 368, 371); darauf, daß er nicht den Willen zum Gebrauch hatte, kommt es nicht an (vgl. BGHR BtMG § 30 a Abs. 2 Mitsichführen 1).
  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 369/01

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Mitsichführen einer Schusswaffe; bewaffneter

    Der Generalbundesanwalt hat unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des 1. Strafsenats vom 14. Januar 1997 (BGHSt 42, 368) und 10. September 1998 (1 StR 446/98) beantragt, den Schuldspruch im Fall II 6 dahin abzuändern, daß der Angeklagte der Anstiftung zum bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und mit unerlaubtem Handeltreiben, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist.

    Das reicht für ein Mitsichführen der Waffe bei der Tat im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus (vgl. BGH, Beschl. vom 10. September 1998 - 1 StR 446/98), denn der Tatbestand des bewaffneten Handeltreibens ist bereits erfüllt, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem von mehreren Einzelakten der Tat verwirklicht wird (BGH JR 1998, 254, 255 m.w.N.).

  • BGH, 07.05.2002 - 3 StR 369/01

    Gemeinschaftliche Tatbegehung beim bewaffneten Handeltreiben mit

    Der Generalbundesanwalt hat unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des 1. Strafsenats vom 14. Januar 1997 (BGHSt 42, 368) und 10. September 1998 (1 StR 446/98) beantragt, den Schuldspruch dahin abzuändern, daß der Angeklagte insoweit der Anstiftung zum bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist.

    Das reicht für ein Mitsichführen der Waffe bei der Tat im Sinne des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG zunächst für die Person des Mittäters P. aus (vgl. BGH, Beschl. vom 10. September 1998 - 1 StR 446/98).

  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 14/02

    Anfrage; gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; einschränkende

    Er hat dem Senat deshalb die Frage vorgelegt, ob dieser an seiner entgegenstehenden Rechtsprechung (BGHSt 42, 368; Beschluß vom 10. September 1998 - 1 StR 446/98) festhalte.
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