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   BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11   

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https://dejure.org/2012,11969
BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11 (https://dejure.org/2012,11969)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2012 - 1 StR 447/11 (https://dejure.org/2012,11969)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 (https://dejure.org/2012,11969)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 240 StGB; § 184g Nr. 1 StGB; § 177 StGB
    Gemeinschaftliche Körperverletzung; sexuelle Handlung (Erheblichkeit bei Berührung des Geschlechtsteils oberhalb der Kleidung; Gesamtwürdigung); Nötigung; sexuelle Nötigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 184g Nr 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 240 Abs 4 S 2 Nr 1 StGB
    Körperverletzung: Gemeinschaftliche Körperverletzung durch Anwesenheit des Täters bei einer durch einen Dritten begangenen Körperverletzung; Erheblichkeit einer sexualbezogenen Handlung bei Berührung des bekleideten männlichen Geschlechtsteils

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und einer sexuellen Nötigung

  • rewis.io

    Körperverletzung: Gemeinschaftliche Körperverletzung durch Anwesenheit des Täters bei einer durch einen Dritten begangenen Körperverletzung; Erheblichkeit einer sexualbezogenen Handlung bei Berührung des bekleideten männlichen Geschlechtsteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 184g Nr. 1; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
    Vorliegen einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und einer sexuellen Nötigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Berührung des Geschlechtsteils über der Kleidung - Erheblichkeitsschwelle erreicht?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Für die Erheblichkeit von sexuellen Handlungen müssen die Gesamtumstände bewertet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 335
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    Vor allem ist daran festzuhalten, dass bei der Bewertung der Erheblichkeit im Rahmen von Sexualstraftatbeständen zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen wegen deren besonderen Schutzwürdigkeit weniger strenge Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH, Urteile vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44 und vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16, StraFo 2017, 285 f. mwN; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17, NStZ 2017, 527; siehe auch BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 29.01.2019 - 2 StR 490/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit einer sexualbezogenen Handlung)

    Andere Umstände (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432 f.) oder einen speziellen "Handlungsrahmen', die zu einer anderen Bewertung führen könnten, wie etwa ein "Nötigungsszenario' (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11), hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22

    Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen,

    In Grenzfällen bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller für das gefährdete Rechtsgut wesentlichen Umstände, die insbesondere Art, Dauer und Intensität der Berührungen, die Bekleidung des Kindes und den Handlungsrahmen in den Blick nimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 ? 2 StR 543/19, StV 2021, 307; Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11).
  • BGH, 12.09.2012 - 2 StR 219/12

    Beweiswürdigung (Würdigung der Aussage eines sich auf sein

    Als erheblich im Sinne dieser Vorschrift sind nur solche Handlungen zu werten, die nach Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts besorgen lassen (BGH, Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324; Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11).
  • BGH, 21.07.2015 - 3 StR 261/15

    Voraussetzungen einer gemeinschaftlichen Begehung bei der gefährlichen

    Allein die Anwesenheit einer zweiten Person, die sich passiv verhält, erfüllt die Qualifikation jedoch noch nicht (BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11, juris Rn. 12; MüKo-StGB/Hardtung, 2. Aufl., § 224 Rn. 34 mwN).
  • AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12

    Gemeinschaftliche Körperverletzung durch Anwesenheit eines Tatgenossen

    Die bloße Anwesenheit einer weiteren Person, die sich rein passiv verhält, als psychische Beihilfe genügt dagegen zur Erfüllung dieses Qualifikationstatbestandes noch nicht (BGH, Urt. v. 20.03.2012 - 1 StR 447/11; BGH, Beschl. v. 21.07.2015 - 3 StR 261/15; von Heintschel-Heinegg-Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 38; MK StGB-Hardtung, 2. Aufl., § 224 Rn. 34; A/W/H/H-Hilgendorf, Strafrecht Besonderer Teil, 3. Aufl., § 6 Rn. 56).
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