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   BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18   

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https://dejure.org/2019,5644
BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18 (https://dejure.org/2019,5644)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2019 - 1 StR 448/18 (https://dejure.org/2019,5644)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 1 StR 448/18 (https://dejure.org/2019,5644)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, §§ 21, 49 StGB, § 64 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Begehung eines Mordes; Würdigung psychodiagnostischer Faktoren

  • Wolters Kluwer

    Erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Begehung eines Mordes; Würdigung psychodiagnostischer Faktoren

  • rewis.io

    Rechtsfehlerhafte Feststellungen des Tatgerichts zu Alkoholisierung und Schuldfähigkeit des Täters zum Tatzeitpunkt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Begehung eines Mordes; Würdigung psychodiagnostischer Faktoren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alkoholkonsum - und die Beurteilung der Steuerungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch erheblichen Alkoholkonsum

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch erheblichen Alkoholkonsum

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund von Schätzungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.06.2007 - 4 StR 187/07

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit nach erheblicher

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18
    Das Landgericht hat dabei nämlich nicht bedacht und erörtert, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit bei hoher Alkoholgewöhnung durchaus weit auseinander fallen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17, NStZ-RR 2018, 136; vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109 und vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07, NStZ 2007, 696).

    Bei Alkoholikern zeigt sich oft eine durch "Übung' erworbene erstaunliche Kompensationsfähigkeit im Bereich grobmotorischer Auffälligkeiten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17, aaO und vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07, aaO; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 20 Rn. 23a).

  • BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18
    Von einer entsprechenden Berechnung ist ein Tatgericht nicht schon dann entbunden, wenn die Angaben des Angeklagten zum konsumierten Alkohol nicht exakt sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, NStZ-RR 2010, 257, 258 und vom 20. November 1990 - 2 StR 424/90, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 23).

    Vielmehr ist eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, aaO und vom 17. März 1994 - 4 StR 54/94, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; Urteil vom 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93, StV 1993, 519).

  • BGH, 28.02.2018 - 4 StR 530/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Beurteilung der Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18
    Das Landgericht hat dabei nämlich nicht bedacht und erörtert, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit bei hoher Alkoholgewöhnung durchaus weit auseinander fallen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17, NStZ-RR 2018, 136; vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109 und vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07, NStZ 2007, 696).

    Bei Alkoholikern zeigt sich oft eine durch "Übung' erworbene erstaunliche Kompensationsfähigkeit im Bereich grobmotorischer Auffälligkeiten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17, aaO und vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07, aaO; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 20 Rn. 23a).

  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18
    Vielmehr ist eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, aaO und vom 17. März 1994 - 4 StR 54/94, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; Urteil vom 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93, StV 1993, 519).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18
    Vielmehr ist eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, aaO und vom 17. März 1994 - 4 StR 54/94, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; Urteil vom 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93, StV 1993, 519).
  • BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90

    Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18
    Von einer entsprechenden Berechnung ist ein Tatgericht nicht schon dann entbunden, wenn die Angaben des Angeklagten zum konsumierten Alkohol nicht exakt sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, NStZ-RR 2010, 257, 258 und vom 20. November 1990 - 2 StR 424/90, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 23).
  • BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (alkoholgewöhnter Angeklagter;

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18
    Das Landgericht hat dabei nämlich nicht bedacht und erörtert, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit bei hoher Alkoholgewöhnung durchaus weit auseinander fallen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17, NStZ-RR 2018, 136; vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109 und vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07, NStZ 2007, 696).
  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 545/11

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an den Ausschluss eingeschränkter Schuldfähigkeit);

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18
    Das vom Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen herangezogene Kriterium des angeblich genauen und detaillierten Erinnerungsvermögens ist angesichts des Umstandes, dass das Landgericht die Einlassung des Angeklagten zum unmittelbaren Tatgeschehen - in rechtlich nicht zu beanstandender Weise - nicht für glaubhaft hält, schon deshalb nicht tragfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 545/11, NStZ-RR 2012, 137, 138).
  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 229/20

    Diebstahl (Wegnahme: Gewahrsam eines Verletzten an seinen neben ihm liegenden

    Generell ist der indizielle Beweiswert eines intakten Erinnerungsvermögens für die Beurteilung des Hemmungsvermögens zudem problematisch (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 StR 448/18, in juris Rn. 5; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 20 Rn. 24a f.).
  • BGH, 02.11.2021 - 1 StR 291/21

    Versuchter Mord am Bahnhof Waghäusel muss teilweise neu verhandelt werden

    Schon vor dem Hintergrund, dass das Landgericht die Angaben des Angeklagten A. zum unmittelbaren Tatgeschehen - in rechtlich nicht zu beanstandender Weise - nicht für glaubhaft hält, ist dies nicht tragfähig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 1 StR 448/18 Rn. 5 und vom 7. Februar 2012 - 5 StR 545/11 Rn. 7).

    Zudem ist der indizielle Beweiswert eines intakten Erinnerungsvermögens für die Beurteilung der Schuldfähigkeit ganz generell problematisch (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 StR 448/18 Rn. 5; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 20 Rn. 24b).

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Feststellung

    Die Strafkammer hat aber nicht erkennbar bedacht, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit bei hoher Alkoholgewöhnung auseinanderfallen können - gerade bei Alkoholabhängigen zeigt sich oft eine durch "Übung' erworbene Kompensationsfähigkeit insbesondere im Bereich grobmotorischer Auffälligkeiten - und dass bei dem Angeklagten durch das Tatgeschehen und den Anblick des Tatopfers (welches er sodann mit einer Tüte und der Bettdecke bedeckt) eine Ernüchterung eingetreten sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 1 StR 448/18 und vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17, NStZ-RR 2018, 136, jeweils mwN).
  • BGH, 02.05.2023 - 1 StR 41/23

    Beeinträchtigung der psychischen Funktionsfähigkeit des Täters bei der

    Der indizielle Beweiswert eines intakten Erinnerungsvermögens für die Beurteilung der Steuerungsfähigkeit ist ganz generell problematisch (BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 22 und vom 23. Januar 2019 - 1 StR 448/18 Rn. 5).
  • BayObLG, 15.01.2021 - 202 StRR 111/20

    Absehen von grundsätzlich gebotener BAK-Bestimmung zur Beurteilung der

    In diesem Fall ist der Tatrichter grundsätzlich gehalten, aufgrund von Trinkmengenangaben eine Berechnung des Blutalkoholgehalts im Tatzeitpunkt vorzunehmen, weil dessen Höhe ein Indiz für eine erhebliche alkoholische Aufnahme und damit das Ausmaß der Beeinträchtigung der Schuld darstellt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19.03.2020 - 3 StR 443/19 = NStZ 2020, 473; 28.07.2020 - 2 StR 229/20 und 23.01.2019 - 1 StR 448/18, jeweils bei juris).

    Äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit können bei hoher Alkoholgewöhnung durchaus weit auseinanderfallen; bei Alkoholikern zeigt sich oft eine durch "Übung" erworbene erstaunliche Kompensationsfähigkeit im Bereich grobmotorischer Auffälligkeiten (BGH, Beschluss vom 23.01.2019 - 1 StR 448/18 bei juris m.w.N.).

  • BGH, 19.03.2020 - 3 StR 443/19

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit und Alkoholkonsum (Berechnung er BAK;

    Vielmehr ist eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration auf Grund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie die Bekundungen von Zeugen - wie hier der Zeugin H. - zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; BGH, StV 1993, 519; BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 StR 448/18).
  • BGH, 09.02.2022 - 1 StR 492/21

    Alkoholbedingt verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Gesamtbetrachtung:

    Bei Alkoholikern zeigt sich oft eine durch "Übung" erworbene erstaunliche Kompensationsfähigkeit im Bereich grobmotorischer Auffälligkeiten (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 StR 448/18 -, Rn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Verminderung der Steuerungsfähigkeit: erforderliche

    Es kommt hinzu, dass das äußere Leistungsvermögen bei hoher Alkoholgewöhnung nicht unbedingt die innere Steuerungsfähigkeit und das allein maßgebliche Hemmungsvermögen abbildet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 1 StR 448/18 Rn. 5 und vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17 Rn. 9 jeweils mwN).
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