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   BGH, 03.11.2010 - 1 StR 449/10   

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https://dejure.org/2010,16118
BGH, 03.11.2010 - 1 StR 449/10 (https://dejure.org/2010,16118)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2010 - 1 StR 449/10 (https://dejure.org/2010,16118)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2010 - 1 StR 449/10 (https://dejure.org/2010,16118)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 257c Abs. 4, Abs. 5 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Aufklärungspflicht und Verständigung (unterbliebene Belehrung über die Rechtsfolgen der Verständigung; Vertrauensschutz; Aufklärungen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten nach Abschluss einer Verständigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 100
  • NStZ-RR 2013, 102
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.08.2010 - 4 StR 228/10

    Hinweispflichten bei der Verständigung und Beruhen bei ihrer Nichterfüllung

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - 1 StR 449/10
    Unter welchen - eher ungewöhnlichen - Voraussetzungen bei solcher Fallgestaltung ein Urteil gleichwohl zum Nachteil des Angeklagten auf dem Verfahrensmangel einer unterbliebenen Belehrung gemäß § 257c Abs. 5 StPO beruhen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 4 StR 228/10), mag dahinstehen, da jedenfalls hier eine solche Möglichkeit nicht erkennbar ist.

    Sie sind auch sonst nicht ersichtlich (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 17. August 2010 - 4 StR 228/10, vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10 und vom 2. November 2010 - 1 StR 469/10).

  • BGH, 08.10.2010 - 1 StR 347/10

    Mangelnde Belehrung über Rechtsfolgen der Verständigung (Beruhen); gebotene

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - 1 StR 449/10
    Sie sind auch sonst nicht ersichtlich (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 17. August 2010 - 4 StR 228/10, vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10 und vom 2. November 2010 - 1 StR 469/10).
  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 293/06

    Anwendbarkeit von § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO bei einer Urteilsabsprache mit einer

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - 1 StR 449/10
    Es ist nicht ersichtlich, warum ein Angeklagter gehindert sein könnte, auf das Ergebnis einer Beweisaufnahme einzuwirken, die das Gericht trotz einer vorangegangenen - auch nicht etwa unzulässig auf eine "Punktstrafe" gerichteten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2006 - 1 StR 293/06, BGHSt 51, 84, 86 mwN) - Verständigung durchführt, also offenbar als für das Urteil bedeutsam ansieht.
  • BGH, 29.09.2009 - 1 StR 451/09

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Durchbrechung der Rechtskraft); Anrechnung

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - 1 StR 449/10
    Der Angeklagte wurde wegen schweren Raubes und Verstoßes gegen das BtMG als Ergebnis einer Verständigung (§ 257c StPO) nach Auflösung einer früher gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe und teilweiser Einbeziehung der ihr zugrunde liegenden Einzelstrafen zu einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt; aus den übrigen Einzelstrafen der aufgelösten Gesamtfreiheitsstrafe wurde eine weitere Gesamtstrafe gebildet (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 451/09, NStZ-RR 2010, 9 mwN).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 469/10

    Verfahrensabsprache (Voraussetzungen der Belehrung gemäß § 257c Abs. 5 StPO;

    Auszug aus BGH, 03.11.2010 - 1 StR 449/10
    Sie sind auch sonst nicht ersichtlich (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 17. August 2010 - 4 StR 228/10, vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10 und vom 2. November 2010 - 1 StR 469/10).
  • BGH, 21.01.2016 - 2 StR 433/15

    Inbegriffsrüge (Berücksichtigung von nach der Hauptverhandlung erhobener Beweise

    Es dürfen mithin weder Erkenntnisse, die während (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; Beschluss vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 496/99) noch solche, die erst nach der Urteilsverkündung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 449/10; vgl. auch OLG Karlsruhe, Justiz 1998, 601) erlangt wurden, zur schriftlichen Begründung der gewonnenen Überzeugung herangezogen werden.
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